Wohnungslosigkeit
Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung
Der Wohnungslosenbericht 2024 ist der erste Bericht zur Wohnungslosigkeit, den die gesamte Bundesregierung vorlegt – gesetzlich vorgeschrieben und am 8. Januar 2025 veröffentlicht.
8. Januar 2025
An diesem Tag veröffentlichte die Bundesregierung den Wohnungslosenbericht 2024 mit dem gesamtdeutschen Überblick zur Situation wohnungsloser Menschen.
§ 8 Abs. 2 WoBerichtsG
Diese Vorschrift verpflichtet die Bundesregierung erstmals, den Bericht selbst vorzulegen – zuvor war das BMAS zuständig.
2 Jahre
So oft muss die Bundesregierung laut Wohnungslosenberichterstattungsgesetz mindestens einen Wohnungslosenbericht vorlegen. Der nächste Bericht wird turnusgemäß Ende 2026 erwartet.
136.900
So viele geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer waren zum Stichtag 31. Januar 2024 in der deutschen Wohnungslosenstatistik erfasst.
1,3 Mio.
Mindestens so viele Menschen waren im Jahr 2024 in Europa ohne Wohnung.
Was ist der Wohnungslosenbericht 2024 und wer erstellt ihn?
Kurzantwort: Der Wohnungslosenbericht 2024 ist der erste Bericht zur Wohnungslosigkeit, den die Bundesregierung als Ganzes vorlegt – federführend erstellt durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Rechtliche Grundlage des Berichts ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz, das 2020 geschaffen wurde. Es verpflichtet den Bund, regelmäßig Daten zu Umfang und regionaler Verteilung der Wohnungslosigkeit zu erheben und zu veröffentlichen.
Seit 2023 liegt die Zuständigkeit für das Thema Wohnungslosigkeit beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Zuvor lag sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Bericht 2024 wurde deshalb erstmals als Bericht der gesamten Bundesregierung veröffentlicht und am 8. Januar 2025 vorgelegt.
Eine Person gilt als wohnungslos, wenn die Nutzung einer Wohnung weder durch einen Mietvertrag noch durch einen Pachtvertrag noch durch ein anderes Recht abgesichert ist, oder wenn ihr aus sonstigen Gründen keine Wohnung zur Verfügung steht.
Vom ersten Bericht 2022 zum Bericht 2024: Was hat sich geändert?
Kurzantwort: 2022 legte noch das BMAS den ersten Wohnungslosenbericht vor, 2024 ist es erstmals ein Bericht der gesamten Bundesregierung unter Federführung des BMWSB.
Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den ersten Wohnungslosenbericht. Er trug den Titel „Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit“ und war noch ein Ministeriumsbericht, kein Bericht der gesamten Bundesregierung.
Mit dem Wechsel der Zuständigkeit zum BMWSB im Jahr 2023 änderte sich das: Der Bericht 2024 wird erstmals als Bericht der Bundesregierung vorgelegt. Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz schreibt vor, dass ein solcher Bericht mindestens alle zwei Jahre erscheinen muss. Der nächste Wohnungslosenbericht wird daher turnusgemäß Ende 2026 erwartet.
Konkrete bundesweite Gesamtzahlen zu untergebrachten, verdeckt wohnungslosen und obdachlosen Menschen aus dem Bericht 2024 sowie ein zahlenmäßiger Vergleich zum Bericht 2022 liegen aktuell nicht in belastbarer Form vor und werden deshalb hier nicht genannt. Aktuelle Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland finden sich auf der Statistik-Seite zur Wohnungslosigkeit.
Wie wird Wohnungslosigkeit im Bericht erfasst?
Kurzantwort: Der Bericht stützt sich auf zwei Säulen: die jährliche Statistik des Statistischen Bundesamts zu untergebrachten wohnungslosen Personen sowie eine ergänzende Erhebung zu Gruppen, die statistisch kaum erfasst werden.
Der Wohnungslosenberichterstattung der Bundesregierung liegt die Definition und Kategorisierung der „European Typology of Homelessness Light“ (ETHOS Light) zugrunde. Danach liegt Wohnungslosigkeit vor, wenn eine Wohn- oder Lebenssituation mindestens zwei der folgenden drei Kriterien nicht erfüllt: physisch-bauliche Angemessenheit, rechtliche Absicherung und soziale Angemessenheit, etwa Privatsphäre oder die Möglichkeit, Gäste zu empfangen.
Die Datengrundlage besteht aus zwei Säulen. Die erste Säule ist die Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen, die das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar erhebt. Die zweite Säule betrifft Menschen, die sich statistisch kaum erfassen lassen: etwa Selbstzahler in Billigpensionen, Menschen, die vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen, oder Menschen, die auf der Straße leben. Für diese Gruppen wurde eine ergänzende Wohnungslosenberichterstattung eingeführt.
Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in der Statistik der untergebrachten wohnungslosen Personen 136.900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer erfasst. Die Anzahl obdachloser Menschen in Deutschland wird dabei als eigene Teilgruppe erfasst. Für eine fachliche Einordnung der Erfassungsmethoden lohnt sich auch ein Blick auf die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
Welche Ursachen und sozialstrukturellen Merkmale wie Geschlecht, Herkunft oder Altersgruppen der Bericht 2024 im Detail nennt, lässt sich auf Basis der vorliegenden Quellen derzeit nicht belastbar darstellen. Einen allgemeinen Überblick zu Ursachen von Wohnungslosigkeit bietet die Seite Ursachen von Wohnungslosigkeit in Deutschland: Dauer, Hergang und soziale Faktoren.
Einordnung: Nationaler Aktionsplan und europäischer Kontext
Kurzantwort: Der Wohnungslosenbericht ist Teil eines größeren Vorhabens: dem Nationalen Aktionsplan, mit dem die Bundesregierung die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 überwinden will.
Am 24. April 2024 beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit. Ziel ist es, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies soll nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten. Einen regionalen Überblick bietet der Wohnungslosigkeit im Bundesländervergleich.
Wohnungslosigkeit ist kein rein deutsches Problem: Im Jahr 2024 waren mindestens 1,3 Millionen Menschen in Europa ohne Wohnung. Mehr zu möglichen Ursachen auf nationaler Ebene liefert die Seite Ursachen von Wohnungslosigkeit.
Vor Einführung der bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung wurde nur in Nordrhein-Westfalen jährlich eine regelmäßige, umfangreiche Wohnungslosenberichterstattung vorgenommen. Der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung schließt damit eine Lücke, die zuvor bundesweit bestand.
Quellen
- Wohnungslosenbericht 2024 — Ausmaß, Struktur und Ursachen (doc kd 1783343820239 hn7d)
- BMWSB Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (doc web 1789683143807 sncqnb)
- Von untergebrachten wohnungslosen Menschen und einem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Aktuelle Sozialpolitik (doc web 1789597415816 xtnqtg)
- Wohnungsnotfallstatistik (doc web 1787747026114 8p9m23)
Häufige Fragen
Wann wurde der Wohnungslosenbericht 2024 veröffentlicht?+
Am 8. Januar 2025 legte die Bundesregierung den Wohnungslosenbericht 2024 vor – erstmals als Bericht der gesamten Bundesregierung und nicht nur eines einzelnen Ministeriums.
Wie oft muss die Bundesregierung einen Wohnungslosenbericht vorlegen?+
Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz schreibt vor, dass mindestens alle zwei Jahre ein Bericht erscheinen muss. Der nächste Bericht wird turnusgemäß Ende 2026 erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen dem Wohnungslosenbericht 2022 und 2024?+
Der Bericht 2022 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Seit 2023 ist das BMWSB zuständig, weshalb der Bericht 2024 erstmals als Bericht der gesamten Bundesregierung veröffentlicht wurde.
Welche Menschen werden von der offiziellen Statistik nicht vollständig erfasst?+
Die jährliche Statistik des Statistischen Bundesamts erfasst vor allem untergebrachte wohnungslose Personen. Menschen, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen oder auf der Straße leben, werden ergänzend über eine zweite Berichterstattung erfasst.
Was regelt das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz?+
Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz wurde 2020 geschaffen und verpflichtet die Bundesregierung zur regelmäßigen Erhebung und Veröffentlichung von Daten zu Umfang und regionaler Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland.
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