ARMUTDEUTSCHLAND
Was sie bedeutet

Wohnen · Ausgrenzung · Hilfe

Wohnungslosigkeit
in Deutschland.
Wer betroffen ist — und warum.

Über 178.000 Menschen waren im Januar 2022 in Deutschland ohne eigene Wohnung untergebracht — das war das Ergebnis der ersten bundesweiten Erhebung überhaupt. Hinter der Zahl stecken Familien, Alleinerziehende, Menschen auf der Flucht und Menschen, die durch Einkommensverlust, Schulden oder Trennung ihren Halt verloren haben.

Auf einen Blick

  • Die erste bundesweite Wohnungslosenstatistik (2022) zählte 178.000 untergebrachte wohnungslose Personen.
  • Fast jede sechste untergebrachte Person ist alleinerziehend — eine der am stärksten betroffenen Haushaltsformen.
  • Fast ein Drittel der Untergebrachten lebt als Familie mit Kindern — Wohnungslosigkeit ist kein Randphänomen von Einzelpersonen.
  • Die Zahl untergebrachter Wohnungsloser stieg zwischen 2022 und 2023 deutlich, u. a. durch Fluchtmigration.
  • Ordnungsrechtliche Unterbringung ist gesetzlich garantiert — aber die Qualität und Dauer variiert stark nach Bundesland.

Wohnungslosigkeit ist eine der sichtbarsten und gleichzeitig am schwersten zu erfassenden Formen sozialer Not. Wer kein Dach über dem Kopf hat, verliert oft gleichzeitig Meldeanschrift, Bankzugang, Arbeitsverhältnis und soziales Netzwerk — eine Abwärtsspirale, die sich ohne externe Unterstützung kaum selbst stoppen lässt. Dabei ist Wohnungslosigkeit in Deutschland kein Schicksal von Einzelnen, sondern ein strukturelles Problem — und eines, das statistisch lange unsichtbar war.

Erst 2022 wurde in Deutschland eine bundesweit einheitliche Statistik zur Wohnungslosigkeit eingeführt. Das Wohnungslosenberichtsgesetz (WoBerichtsG) verpflichtete Kommunen erstmals zur systematischen Erfassung. Das Ergebnis der ersten Erhebung zum Stichtag 31. Januar 2022 war ernüchternd: rund 178.000 wohnungslose Personen wurden in Deutschland untergebracht — in ordnungsrechtlichen Unterkünften, in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch oder durch kommunale Notfallhilfen. Und dieser Wert unterschätzt die Realität erheblich, denn er erfasst nur die Untergebrachten — nicht die auf der Straße Schlafenden, nicht die Sofa-Surfer, nicht die Menschen in akuter Wohnungsnot ohne Hilfezugang.

Was Wohnungslosigkeit bedeutet — Definition und gesetzlicher Rahmen

Im deutschen Sozialrecht und in der Sozialberichterstattung wird zwischen verschiedenen Graden der Wohnungsnot unterschieden. Obdachlosigkeit im engsten Sinne bezeichnet das Leben ohne jede Unterkunft — auf der Straße, in Parks oder Bahnhöfen. Wohnungslosigkeit ist der weitergefasste Begriff: Er umfasst alle Menschen ohne mietrechtlich gesicherte eigene Wohnung, also auch jene, die vorübergehend in Notunterkünften, Pensionen, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen.

Das WoBerichtsG erfasst drei Kategorien untergebrachter Personen: Erstens Menschen, denen ordnungsrechtlich Wohnraum überlassen wird — das ist die kommunale Pflichtaufgabe zur Vermeidung akuter Obdachlosigkeit. Zweitens Menschen, die im Rahmen der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhalten — ein Hilfesystem für Menschen mit komplexen Problemlagen wie Sucht oder psychischer Erkrankung. Drittens Menschen, die über zuwendungsrechtliche Förderungen der Kommunen untergebracht werden — etwa in Kältehilfe-Einrichtungen.

Was die Statistik nicht erfasst: Menschen, die ohne Anmeldung bei Freunden schlafen ("verdeckte Wohnungslosigkeit"), oder jene, die in Asylbewerberunterkünften leben und formal nicht als wohnungslos gelten. Die tatsächliche Gesamtzahl liegt daher erheblich über den 178.000 Erfassten.

Kurzantwort: Wohnungslosigkeit bezeichnet das Leben ohne mietrechtlich gesicherte Unterkunft. Die erste bundesweite Statistik (2022) zählte 178.000 untergebrachte Personen — die tatsächliche Gesamtzahl liegt deutlich höher, da verdeckte Wohnungslosigkeit nicht erfasst wird.

Wer betroffen ist: Haushaltstypen und Staatsangehörigkeit

Wohnungslosigkeit ist kein homogenes Phänomen. Die Zusammensetzung der untergebrachten Bevölkerung zeigt ein vielschichtiges Bild — mit zwei dominant betroffenen Gruppen, die auf den ersten Blick nicht zusammenzupassen scheinen: Familien und Alleinstehende.

Zum Stichtag 31. Januar 2023 lebten rund 30,9 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen als Paarhaushalt mit Kindern — fast ein Drittel. Weitere 16,4 Prozent waren Alleinerziehende. Das bedeutet: Fast die Hälfte aller untergebrachten Wohnungslosen lebt in Haushalten mit Kindern. Gleichzeitig sind 29,3 Prozent alleinstehend — oft ältere Männer oder jüngere Männer ohne familiären Rückhalt, die durch Sucht, psychische Erkrankung oder Schulden in die Wohnungslosigkeit geraten sind.

Haushaltstypen untergebrachter Wohnungsloser

Verteilung nach Haushaltsgröße, 31. Januar 2023 (%)

Paare mit Kindern30.9 %Alleinstehende29.3 %Unbekannt / Sonstige19.7 %Alleinerziehende16.4 %Paare ohne Kinder3.6 %

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (WoBerichtsG), Sozialbericht 2024. "Sonstige" = sonstige Mehrpersonenhaushalte (9,3 %) + unbekannt (10,4 %).

Diese Verteilung hat sich zwischen 2022 und 2023 leicht verschoben: Der Anteil Alleinerziehender stieg von 13 auf 16,4 Prozent, Paarhaushalte mit Kindern blieben auf hohem Niveau. Das spiegelt auch den Anstieg der Fluchtmigration wider, die überproportional Familienverbände betrifft.

Betrachtet man die Staatsangehörigkeit, zeigt sich ein deutlicher Anstieg von Personen aus typischen Fluchtherkunftsländern zwischen 2022 und 2023. Deutsche Staatsangehörige blieben die größte Gruppe — von 71.525 auf 107.735 —, aber auch Menschen aus Syrien (27.675 → 44.425), Afghanistan (19.290 → 32.695) und dem Irak (9.120 → 10.810) nahmen stark zu. Dieser Anstieg ist teilweise methodisch bedingt: Im ersten Erhebungsjahr wurden ordnungsrechtliche Kurzunterbringungen oft misinterpretiert, was die Vergleichbarkeit einschränkt.

Untergebrachte Wohnungslose nach Staatsangehörigkeit

Vergleich Jan. 2022 vs. Jan. 2023

20222023
Deutsche107.735Syrien44.425Afghanistan32.695Irak10.810Sonstige35.515

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, Bundesamt für Statistik. Erfasst: Personen in ordnungsrechtlicher oder sozialhilferechtlicher Unterbringung.

Kurzantwort: Fast die Hälfte der untergebrachten Wohnungslosen lebt in Haushalten mit Kindern — entweder als Paarhaushalt (30,9 %) oder als alleinerziehende Person (16,4 %). Wohnungslosigkeit ist kein Randphänomen von Einzelpersonen, sondern trifft Familien ebenso hart.

Wie Menschen wohnungslos werden — Wege in die Krise

Es gibt keinen typischen Weg in die Wohnungslosigkeit. Stattdessen gibt es viele Wege — und fast alle beginnen mit einem Zusammentreffen mehrerer Belastungen, von denen jede einzelne bewältigbar wäre, die zusammen aber zu viel werden.

Der häufigste Auslöser bei Familien ist der Verlust des Einkommens. Jobverlust, Krankheit, Trennung — alle drei führen dazu, dass die Miete plötzlich nicht mehr bezahlbar ist. In Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten reichen wenige Monate Mietrückstand, um eine Kündigung zu riskieren. Sozialleistungen greifen, aber nicht sofort und nicht immer in ausreichender Höhe. Wer keine Ersparnisse hat — und das ist bei armutsgefährdeten Haushalten die Regel — hat keine Puffer.

Bei Alleinstehenden sind die Wege oft länger und vielschichtiger: Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und Schulden bilden Kombinationen, die den Zugang zu normalem Wohnraum dauerhaft erschweren. Wer als potenzieller Mieter mit negativer SCHUFA, ohne stabiles Einkommen und mit sichtbarer Suchterkrankung auf den freien Wohnungsmarkt trifft, hat kaum Chancen — auch dann nicht, wenn die Person selbst Hilfe möchte.

Geflüchtete geraten in die Wohnungslosigkeitsstatistik auf einem anderen Weg: Nach anerkanntem Schutzstatus müssen sie Asylbewerberunterkünfte verlassen und auf den regulären Wohnungsmarkt wechseln. Ohne Sprachkenntnisse, Netzwerke und mit begrenzten Mitteln ist das in angespannten Städten kaum zu schaffen. Die Übergangsphase zwischen Asylheim und eigenem Mietvertrag ist ein besonders gefährlicher Moment.

Kurzantwort: In die Wohnungslosigkeit führen meistens mehrere gleichzeitige Belastungen — Einkommensverlust, Schulden, Trennung oder Sucht. Wer keine Ersparnisse hat und auf einem angespannten Wohnungsmarkt lebt, verliert bei einem Schicksalsschlag schnell die Wohnung.

Das Hilfesystem: Was es gibt — und wo es endet

Deutschland hat ein gut ausgebautes Hilfesystem für Wohnungslose — im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Menschen ohne Unterkunft unterzubringen. Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII begleiten Menschen mit komplexen Problemlagen. Freie Träger der Wohlfahrtspflege betreiben Tagesaufenthalte, Beratungsstellen, betreutes Wohnen und Notschlafstellen.

Das System hat aber strukturelle Lücken. Erstens ist die Qualität der ordnungsrechtlichen Unterbringung sehr heterogen: Manchmal bedeutet sie eine Notschlafstelle in einer Gemeinschaftsunterkunft, manchmal ein möbliertes Zimmer — aber selten eine eigenständige Wohnung, die tatsächlich Stabilität schafft. Zweitens ist das Fachberatungssystem nach § 67 SGB XII auf freiwillige Inanspruchnahme angewiesen: Menschen müssen aktiv Hilfe beantragen und aufrechterhalten — was bei schweren psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen oft nicht möglich ist.

Drittens fehlt es an der entscheidenden Ressource: Wohnraum. Soziale Träger können begleiten, beraten und stabilisieren — aber wenn am Ende des Prozesses keine bezahlbare Wohnung zur Verfügung steht, bleibt die Hilfe wirkungslos. Das "Housing First"-Prinzip — zuerst eine eigene Wohnung sichern, dann Probleme angehen — hat sich international als wirkungsvoller erwiesen als klassische Stufensysteme, wird aber in Deutschland bislang nur selten konsequent umgesetzt.

Die freie Wohlfahrtspflege — AWO, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband — trägt in Deutschland den Großteil der niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfe. Kältehilfe-Einrichtungen in Städten sind oft vollständig ehrenamtlich organisiert und decken in den Wintermonaten die schlimmsten Lücken im System.

Soziale Stabilisierung braucht zuerst eine Adresse. Wer täglich kämpft, wo er schläft, kann keine Kraft für Bewerbungen, Behördengänge oder Therapie aufwenden.
Kurzantwort: Das Hilfesystem für Wohnungslose ist in Deutschland gut strukturiert, aber lückenhaft. Kommunen sind zur Unterbringung verpflichtet, Fachberatungsstellen und Wohlfahrtsverbände bieten Begleitung — aber bezahlbarer Wohnraum als finale Lösung fehlt in angespannten Städten häufig.

Alleinerziehende: Die am meisten übersehene Risikogruppe

Der hohe Anteil Alleinerziehender unter den Wohnungslosen — 16,4 Prozent im Jahr 2023 — ist ein Befund, der politisch mehr Aufmerksamkeit verdient, als er bekommt. Alleinerziehende verbinden nahezu alle Risikofaktoren für Wohnungslosigkeit: ein Einkommen für mehrere Personen, hohe Mietbelastung, eingeschränkte Arbeitszeiten wegen Kindererziehung und häufig fehlende soziale Unterstützung durch ein zweites Elternteil.

In Städten mit hohem Mietniveau ist die Situation für Alleinerziehende besonders angespannt. Eine Drei-Zimmer-Wohnung für 1.200 Euro kalt ist für eine Person mit einem oder zwei Kindern und einem Einkommen im Niedriglohnbereich kaum finanzierbar — und Wohngeld oder Kinderzuschlag gleichen die Lücke nur teilweise aus. Wer zudem keine Familie in der Nähe hat, die kurzfristig einspringt, hat bei einem Einkommensverlust kaum Puffer.

Für Kinder bedeutet Wohnungslosigkeit der Eltern tiefe Einschnitte: Schulwechsel, fehlende Rückzugsmöglichkeiten, soziale Isolation, fehlende Materialien. Die Auswirkungen auf Bildung und Entwicklung sind langfristig — und machen Kinderarmut und Wohnungslosigkeit zu eng verbundenen Phänomenen. Mehr zu den Zusammenhängen findet sich im Abschnitt zu Kinderarmut.

Kurzantwort: Alleinerziehende tragen überproportional hohes Wohnungslosigkeitsrisiko — 16,4 % der untergebrachten Personen (2023) leben in dieser Haushaltsform. Ihr Risiko ergibt sich aus der Kombination von niedrigem Einkommen, hohen Wohnkosten und fehlenden sozialen Auffangnetzen.

Was die erste bundesweite Statistik verändert hat

Bis 2022 existierten keine verlässlichen bundesweiten Zahlen zur Wohnungslosigkeit. Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) auf Basis von Hochrechnungen waren das einzige Instrument — mit erheblichen Unsicherheiten. Das WoBerichtsG hat erstmals eine gemeinsame Datenbasis geschaffen, die Kommunen, Länder und Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwingt.

Die neue Statistik hat Grenzen: Sie erfasst nur Untergebrachte, nicht verdeckt Wohnungslose. Die Methodik ist noch nicht vollständig vereinheitlicht — das zeigte sich daran, dass im ersten Jahr ordnungsrechtliche Kurzzeitunterbringungen von vielen Kommunen unterschiedlich klassifiziert wurden. Dennoch ist allein die Existenz der Statistik ein Fortschritt, der langfristig politischen Druck erzeugt: Was gemessen wird, kann nicht mehr ignoriert werden.

Der Anstieg der Zahlen zwischen 2022 und 2023 — über alle Staatsangehörigkeitsgruppen hinweg — ist ein Signal. Er zeigt, dass Wohnungslosigkeit kein Problem ist, das sich von selbst löst, und dass der Druck auf das Hilfesystem wächst. Gleichzeitig blieb der politische Wille, strukturell gegenzusteuern — durch sozialen Wohnungsbau, Mietpreisbremsen oder "Housing First"-Programme — bislang hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück.

Kurzantwort: Seit 2022 gibt es erstmals bundesweite Zahlen zur Wohnungslosigkeit. Die Statistik zeigt einen Anstieg untergebrachter Personen zwischen 2022 und 2023. Politisch relevanter Hebel: Was gemessen wird, kann nicht mehr ignoriert werden.

Primärquelle

Sozialbericht 2024 der Bundesregierung — der umfassendste amtliche Bericht zur sozialen Lage in Deutschland, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Alle Statistiken und Armutsdaten auf dieser Seite beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf diesen Bericht.

Weitere Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), BMAS, Bundesregierung, WoBerichtsG, SGB XII

Stand: 2025

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit?+

Obdachlosigkeit ist die sichtbarste, extremste Form: Menschen ohne jede Unterkunft, die auf der Straße schlafen. Wohnungslosigkeit ist der weitergefasste Begriff. Er umfasst alle Menschen, die keine eigene, mietrechtlich gesicherte Wohnung haben — also auch Menschen in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Freunden einquartiert ('Sofa-Surfer'). Die amtliche Bundesstatistik erfasst ausschließlich untergebrachte Wohnungslose — die tatsächliche Gesamtzahl liegt deutlich höher.

Warum sind so viele Familien mit Kindern wohnungslos?+

Familien verlieren ihre Wohnung oft durch Mietschulden nach Einkommensverlust (Jobverlust, Trennung, Krankheit), durch Kündigung nach Modernisierung oder durch Eigenbedarfskündigungen in angespannten Märkten. In Großstädten fehlen bezahlbare Familiengroßwohnungen. Alleinerziehende sind besonders gefährdet: Ein Einkommen für mehrere Personen, eingeschränkte Arbeitszeiten und hohe Wohnkosten bilden eine schwer zu überwindende Kombination.

Welche Hilfen gibt es für wohnungslose Menschen?+

Das Hilfesystem ist in Deutschland dreigeteilt: Ordnungsrechtliche Unterbringung durch Kommunen (Pflicht bei drohendem Obdach), Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, und freie Träger mit niedrigschwelligen Angeboten (Tagesaufenthalte, Kältehilfen, Suchtberatung). Wichtige Anlaufstellen sind die Wohnungslosenhilfe der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Paritätischer) und städtische Sozialstellen.

Wie hat sich die Wohnungslosigkeit in Deutschland entwickelt?+

Verlässliche Bundeszahlen existieren erst seit 2022, als das Wohnungslosenberichtsgesetz (WoBerichtsG) die erste amtliche Statistik ermöglichte. Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) gingen zuvor von deutlich über 600.000 Betroffenen aus — inklusive nicht untergebrachter Personen. Die amtliche Statistik zeigt zwischen 2022 und 2023 einen Anstieg untergebrachter Personen, u. a. durch verstärkte Fluchtmigration aus Krisenregionen.

Hat man als wohnungslose Person Anspruch auf staatliche Unterstützung?+

Ja. Wohnungslose haben Anspruch auf Bürgergeld (wenn erwerbsfähig) oder Sozialgeld (für Kinder), auf ordnungsrechtliche Unterbringung durch die Gemeinde sowie auf Fachberatung nach SGB XII. Das Problem ist die Inanspruchnahme: Viele kennen ihre Rechte nicht, haben kein Konto (Voraussetzung für manche Leistungen), keine Meldeadresse (Voraussetzung für andere) oder meiden Behörden aus Misstrauen oder Scham. Soziale Beratungsstellen helfen, diese Barrieren zu überbrücken.