ARMUTDEUTSCHLAND
Was sie bedeutet

Wohnen · Ausgrenzung · Hilfe

Wohnungslosigkeit
in Deutschland.
Wer betroffen ist — und warum.

Über 231.000 Menschen waren im Januar 2023 in Deutschland ohne eigene Wohnung untergebracht — ein Anstieg von fast 30 Prozent gegenüber der ersten bundesweiten Erhebung 2022 (178.000). Hinter der Zahl stecken Familien, Alleinerziehende, Menschen auf der Flucht und Menschen, die durch Einkommensverlust, Schulden oder Trennung ihren Halt verloren haben.

Auf einen Blick

  • Die erste bundesweite Wohnungslosenstatistik (2022) zählte 178.000 untergebrachte wohnungslose Personen.
  • Fast jede sechste untergebrachte Person ist alleinerziehend — eine der am stärksten betroffenen Haushaltsformen.
  • Fast ein Drittel der Untergebrachten lebt als Familie mit Kindern — Wohnungslosigkeit ist kein Randphänomen von Einzelpersonen.
  • Die Zahl untergebrachter Wohnungsloser stieg zwischen 2022 und 2023 deutlich, u. a. durch Fluchtmigration.
  • Ordnungsrechtliche Unterbringung ist gesetzlich garantiert — aber die Qualität und Dauer variiert stark nach Bundesland.

Wohnungslosigkeit ist eine der sichtbarsten und gleichzeitig am schwersten zu erfassenden Formen sozialer Not. Wer kein Dach über dem Kopf hat, verliert oft gleichzeitig Meldeanschrift, Bankzugang, Arbeitsverhältnis und soziales Netzwerk — eine Abwärtsspirale, die sich ohne externe Unterstützung kaum selbst stoppen lässt. Dabei ist Wohnungslosigkeit in Deutschland kein Schicksal von Einzelnen, sondern ein strukturelles Problem — und eines, das statistisch lange unsichtbar war.

Erst 2022 wurde in Deutschland eine bundesweit einheitliche Statistik zur Wohnungslosigkeit eingeführt. Das Wohnungslosenberichtsgesetz (WoBerichtsG) verpflichtete Kommunen erstmals zur systematischen Erfassung. Das Ergebnis der ersten Erhebung zum Stichtag 31. Januar 2022 war ernüchternd: rund 178.000 wohnungslose Personen wurden in Deutschland untergebracht — in ordnungsrechtlichen Unterkünften, in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch oder durch kommunale Notfallhilfen. Und dieser Wert unterschätzt die Realität erheblich, denn er erfasst nur die Untergebrachten — nicht die auf der Straße Schlafenden, nicht die Sofa-Surfer, nicht die Menschen in akuter Wohnungsnot ohne Hilfezugang.

Was Wohnungslosigkeit bedeutet — Definition und gesetzlicher Rahmen

Im deutschen Sozialrecht und in der Sozialberichterstattung wird zwischen verschiedenen Graden der Wohnungsnot unterschieden. Obdachlosigkeit im engsten Sinne bezeichnet das Leben ohne jede Unterkunft — auf der Straße, in Parks oder Bahnhöfen. Wohnungslosigkeit ist der weitergefasste Begriff: Er umfasst alle Menschen ohne mietrechtlich gesicherte eigene Wohnung, also auch jene, die vorübergehend in Notunterkünften, Pensionen, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Bekannten und Verwandten unterkommen.

Das WoBerichtsG erfasst drei Kategorien untergebrachter Personen: Erstens Menschen, denen ordnungsrechtlich Wohnraum überlassen wird — das ist die kommunale Pflichtaufgabe zur Vermeidung akuter Obdachlosigkeit. Zweitens Menschen, die im Rahmen der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erhalten — ein Hilfesystem für Menschen mit komplexen Problemlagen wie Sucht oder psychischer Erkrankung. Drittens Menschen, die über zuwendungsrechtliche Förderungen der Kommunen untergebracht werden — etwa in Kältehilfe-Einrichtungen.

Was die Statistik nicht erfasst: Menschen, die ohne Anmeldung bei Freunden schlafen ("verdeckte Wohnungslosigkeit"), oder jene, die in Asylbewerberunterkünften leben und formal nicht als wohnungslos gelten. Die tatsächliche Gesamtzahl liegt daher erheblich über den 178.000 Erfassten.

Kurzantwort: Wohnungslosigkeit bezeichnet das Leben ohne mietrechtlich gesicherte Unterkunft. Die amtliche Statistik zählte 178.000 untergebrachte Personen im Januar 2022 — im Januar 2023 waren es bereits über 231.000. Die tatsächliche Gesamtzahl liegt noch höher, da verdeckte Wohnungslosigkeit nicht erfasst wird.

Wer betroffen ist: Haushaltstypen und Staatsangehörigkeit

Wohnungslosigkeit ist kein homogenes Phänomen. Die Zusammensetzung der untergebrachten Bevölkerung zeigt ein vielschichtiges Bild — mit zwei dominant betroffenen Gruppen, die auf den ersten Blick nicht zusammenzupassen scheinen: Familien und Alleinstehende.

Zum Stichtag 31. Januar 2023 lebten rund 30,9 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen als Paarhaushalt mit Kindern — fast ein Drittel. Weitere 16,4 Prozent waren Alleinerziehende. Das bedeutet: Fast die Hälfte aller untergebrachten Wohnungslosen lebt in Haushalten mit Kindern. Gleichzeitig sind 29,3 Prozent alleinstehend — oft ältere Männer oder jüngere Männer ohne familiären Rückhalt, die durch Sucht, psychische Erkrankung oder Schulden in die Wohnungslosigkeit geraten sind.

Haushaltstypen untergebrachter Wohnungsloser

Verteilung nach Haushaltsgröße, 31. Januar 2023 (%)

Paare mit Kindern30.9 %Alleinstehende29.3 %Unbekannt / Sonstige19.7 %Alleinerziehende16.4 %Paare ohne Kinder3.6 %

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (WoBerichtsG), Sozialbericht 2024. "Sonstige" = sonstige Mehrpersonenhaushalte (9,3 %) + unbekannt (10,4 %).

Diese Verteilung hat sich zwischen 2022 und 2023 leicht verschoben: Der Anteil Alleinerziehender stieg von 13 auf 16,4 Prozent, Paarhaushalte mit Kindern blieben auf hohem Niveau. Das spiegelt auch den Anstieg der Fluchtmigration wider, die überproportional Familienverbände betrifft.

Betrachtet man die Staatsangehörigkeit, zeigt sich ein deutlicher Anstieg von Personen aus typischen Fluchtherkunftsländern zwischen 2022 und 2023. Deutsche Staatsangehörige blieben die größte Gruppe — von 71.525 auf 107.735 —, aber auch Menschen aus Syrien (27.675 → 44.425), Afghanistan (19.290 → 32.695) und dem Irak (9.120 → 10.810) nahmen stark zu. Dieser Anstieg ist teilweise methodisch bedingt: Im ersten Erhebungsjahr wurden ordnungsrechtliche Kurzunterbringungen oft misinterpretiert, was die Vergleichbarkeit einschränkt.

Untergebrachte Wohnungslose nach Staatsangehörigkeit

Vergleich Jan. 2022 vs. Jan. 2023

20222023
Deutsche107.735Syrien44.425Afghanistan32.695Irak10.810Sonstige35.515

Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, Bundesamt für Statistik. Erfasst: Personen in ordnungsrechtlicher oder sozialhilferechtlicher Unterbringung.

Die Geschlechterverteilung in der Wohnungslosigkeit ist differenzierter, als das öffentliche Bild nahelegt. Unter verdeckt wohnungslosen Personen — also jenen, die vorübergehend bei Bekannten oder der Familie unterkommen — sind knapp 57 Prozent männlich und 43 Prozent weiblich. Der Abstand ist kleiner als oft angenommen.

Deutlicher fällt der Unterschied bei der Dauer aus: Langzeit-Wohnungslosigkeit ist überwiegend männlich. Neun Prozent der wohnungslosen Männer sind bereits länger als zehn Jahre wohnungslos — bei Frauen sind es nur 2,1 Prozent. Insgesamt sind 90 Prozent aller Menschen, die länger als ein Jahrzehnt ohne eigene Wohnung leben, männlich. Diese Verfestigung hängt eng mit Sucht- und psychischen Erkrankungen zusammen, die bei langzeitwohnungslosen Männern besonders häufig auftreten und den Zugang zum Hilfesystem erschweren.

Seit zwölf Jahren hat Werner keine eigene Wohnung. Er kennt die Notschlafstellen in drei Städten. Er hat aufgehört zu zählen, wie oft er einen Antrag gestellt hat. Mit Suchterkrankung und ohne Meldeadresse gelangt man selten durch das Hilfesystem hindurch — man landet darin. 90 Prozent derer, die länger als ein Jahrzehnt wohnungslos sind, sind wie Werner: männlich.

Illustratives Beispiel

Kurzantwort: Fast die Hälfte der untergebrachten Wohnungslosen lebt in Haushalten mit Kindern — entweder als Paarhaushalt (30,9 %) oder als alleinerziehende Person (16,4 %). Langzeit-Wohnungslosigkeit über zehn Jahre ist mit 90 Prozent nahezu ausschließlich männlich.

Wie Menschen wohnungslos werden — Wege in die Krise

Es gibt keinen typischen Weg in die Wohnungslosigkeit. Stattdessen gibt es viele Wege — und fast alle beginnen mit einem Zusammentreffen mehrerer Belastungen, von denen jede einzelne bewältigbar wäre, die zusammen aber zu viel werden.

Der häufigste Auslöser bei Familien ist der Verlust des Einkommens. Jobverlust, Krankheit, Trennung — alle drei führen dazu, dass die Miete plötzlich nicht mehr bezahlbar ist. In Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten reichen wenige Monate Mietrückstand, um eine Kündigung zu riskieren. Sozialleistungen greifen, aber nicht sofort und nicht immer in ausreichender Höhe. Wer keine Ersparnisse hat — und das ist bei armutsgefährdeten Haushalten die Regel — hat keine Puffer.

Konkrete Zahlen aus dem Wohnungslosenbericht 2024 belegen den Stellenwert von Mietschulden: 37 Prozent der wohnungslosen Menschen haben ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren — das ist der häufigste einzelne Auslöser von Wohnungslosigkeit überhaupt. Wenige Monate ausstehende Miete reichen rechtlich für eine fristlose Kündigung, und in einem angespannten Wohnungsmarkt findet man danach kaum schnell eine neue Wohnung.

Thomas, 44, verliert seinen Job im März. Im Juli sind drei Monate Miete offen. Der Vermieter kündigt fristlos. Die Jobcenter-Zahlung kommt sechs Wochen später. In dieser Zeit findet Thomas keine neue Wohnung — wer mit negativer SCHUFA und ohne Arbeitgeber-Nachweis sucht, bekommt keine Rückmeldung. Am Ende zählt er zu den 37 Prozent, die wegen Mietschulden wohnungslos werden.

Illustratives Beispiel

Bei Alleinstehenden sind die Wege oft länger und vielschichtiger: Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und Schulden bilden Kombinationen, die den Zugang zu normalem Wohnraum dauerhaft erschweren. Wohnungslosigkeit und körperliche wie psychische Gesundheit hängen dabei eng zusammen — beide verstärken sich gegenseitig. Wer als potenzieller Mieter mit negativer SCHUFA, ohne stabiles Einkommen und mit sichtbarer Suchterkrankung auf den freien Wohnungsmarkt trifft, hat kaum Chancen — auch dann nicht, wenn die Person selbst Hilfe möchte.

Geflüchtete geraten in die Wohnungslosigkeitsstatistik auf einem anderen Weg: Nach anerkanntem Schutzstatus müssen sie Asylbewerberunterkünfte verlassen und auf den regulären Wohnungsmarkt wechseln. Ohne Sprachkenntnisse, Netzwerke und mit begrenzten Mitteln ist das in angespannten Städten kaum zu schaffen. Die Übergangsphase zwischen Asylheim und eigenem Mietvertrag ist ein besonders gefährlicher Moment.

Kurzantwort: In die Wohnungslosigkeit führen meistens mehrere gleichzeitige Belastungen — Einkommensverlust, Schulden, Trennung oder Sucht. Mietschulden sind mit 37 Prozent der häufigste einzelne Auslöser. Wer keine Ersparnisse hat und auf einem angespannten Wohnungsmarkt lebt, verliert bei einem Schicksalsschlag schnell die Wohnung.

Regionale Unterschiede: Wer schläft wo?

Wohnungslosigkeit sieht in Deutschland je nach Region sehr unterschiedlich aus — nicht nur in ihrer Häufigkeit, sondern auch darin, wie sie sich konkret äußert. In den ostdeutschen Bundesländern und in Baden-Württemberg ist etwa die Hälfte der wohnungslosen Menschen ohne eigene Unterkunft bei Bekannten oder Angehörigen untergekommen oder lebt auf der Straße. Das verdeckte Segment — die sogenannten Sofa-Surfer — ist dort besonders groß.

In Hamburg, das als Stadtstadt eine eigene Wohnungsloseninfrastruktur vorhalten muss, liegt der Anteil der Menschen, die auf der Straße leben oder in Behelfsunterkünften nächtigen, bei rund 31 Prozent. Das ist relativ hoch für eine wohlhabende Metropole — und ein Hinweis darauf, dass Obdachlosigkeit im engsten Sinne kein ostdeutsches, sondern vor allem ein städtisches Phänomen ist.

Diese regionalen Muster haben praktische Konsequenzen: Ein auf Untergebrachte konzentriertes Hilfesystem erreicht in Regionen mit hohem Straßen- und Verdeckt-Anteil einen großen Teil der Betroffenen gar nicht. Hilfsangebote müssen aufsuchend sein — nicht nur stationär.

Kurzantwort: In Ostdeutschland und Baden-Württemberg ist rund die Hälfte der Wohnungslosen bei Bekannten oder auf der Straße — das verdeckte Segment ist groß. In Hamburg schläft oder lebt rund 31 Prozent auf der Straße oder in Behelfsunterkünften.

Das Hilfesystem: Was es gibt — und wo es endet

Deutschland hat ein gut ausgebautes Hilfesystem für Wohnungslose — im Vergleich zu vielen anderen Ländern. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, Menschen ohne Unterkunft unterzubringen. Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII begleiten Menschen mit komplexen Problemlagen. Freie Träger der Wohlfahrtspflege betreiben Tagesaufenthalte, Beratungsstellen, betreutes Wohnen und Notschlafstellen.

Das System hat aber strukturelle Lücken. Erstens ist die Qualität der ordnungsrechtlichen Unterbringung sehr heterogen: Manchmal bedeutet sie eine Notschlafstelle in einer Gemeinschaftsunterkunft, manchmal ein möbliertes Zimmer — aber selten eine eigenständige Wohnung, die tatsächlich Stabilität schafft. Zweitens ist das Fachberatungssystem nach § 67 SGB XII auf freiwillige Inanspruchnahme angewiesen: Menschen müssen aktiv Hilfe beantragen und aufrechterhalten — was bei schweren psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen oft nicht möglich ist.

Drittens fehlt es an der entscheidenden Ressource: Wohnraum. Soziale Träger können begleiten, beraten und stabilisieren — aber wenn am Ende des Prozesses keine bezahlbare Wohnung zur Verfügung steht, bleibt die Hilfe wirkungslos. Das "Housing First"-Prinzip — zuerst eine eigene Wohnung sichern, dann Probleme angehen — hat sich international als wirkungsvoller erwiesen als klassische Stufensysteme, wird aber in Deutschland bislang nur selten konsequent umgesetzt.

Die freie Wohlfahrtspflege — AWO, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband — trägt in Deutschland den Großteil der niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfe. Kältehilfe-Einrichtungen in Städten sind oft vollständig ehrenamtlich organisiert und decken in den Wintermonaten die schlimmsten Lücken im System.

Soziale Stabilisierung braucht zuerst eine Adresse. Wer täglich kämpft, wo er schläft, kann keine Kraft für Bewerbungen, Behördengänge oder Therapie aufwenden.
Kurzantwort: Das Hilfesystem für Wohnungslose ist in Deutschland gut strukturiert, aber lückenhaft. Kommunen sind zur Unterbringung verpflichtet, Fachberatungsstellen und Wohlfahrtsverbände bieten Begleitung — aber bezahlbarer Wohnraum als finale Lösung fehlt in angespannten Städten häufig.

Alleinerziehende: Die am meisten übersehene Risikogruppe

Der hohe Anteil Alleinerziehender unter den Wohnungslosen — 16,4 Prozent im Jahr 2023 — ist ein Befund, der politisch mehr Aufmerksamkeit verdient, als er bekommt. Alleinerziehende verbinden nahezu alle Risikofaktoren für Wohnungslosigkeit: ein Einkommen für mehrere Personen, hohe Mietbelastung, eingeschränkte Arbeitszeiten wegen Kindererziehung und häufig fehlende soziale Unterstützung durch ein zweites Elternteil.

In Städten mit hohem Mietniveau ist die Situation für Alleinerziehende besonders angespannt. Eine Drei-Zimmer-Wohnung für 1.200 Euro kalt ist für eine Person mit einem oder zwei Kindern und einem Einkommen im Niedriglohnbereich kaum finanzierbar — und Wohngeld oder Kinderzuschlag gleichen die Lücke nur teilweise aus. Wer zudem keine Familie in der Nähe hat, die kurzfristig einspringt, hat bei einem Einkommensverlust kaum Puffer.

Fatima, 31, alleinerziehend, zwei Kinder. Nach der Trennung reicht ihr Einkommen für keine Dreizimmerwohnung in der Stadt. Die Notunterkunft hat ein Zimmer. Die Kinder teilen sich ein Bett. Die Tochter muss die Schule wechseln. Fatima gehört zu den 16 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen, die alleinerziehend sind — eine Zahl, hinter der fast immer eine ähnliche Geschichte steckt.

Illustratives Beispiel

Für Kinder bedeutet Wohnungslosigkeit der Eltern tiefe Einschnitte: Schulwechsel, fehlende Rückzugsmöglichkeiten, soziale Isolation, fehlende Materialien. Die Auswirkungen auf Bildung und Entwicklung sind langfristig — und machen Kinderarmut und Wohnungslosigkeit zu eng verbundenen Phänomenen. Mehr zu den Zusammenhängen findet sich im Abschnitt zu Kinderarmut.

Kurzantwort: Alleinerziehende tragen überproportional hohes Wohnungslosigkeitsrisiko — 16,4 % der untergebrachten Personen (2023) leben in dieser Haushaltsform. Ihr Risiko ergibt sich aus der Kombination von niedrigem Einkommen, hohen Wohnkosten und fehlenden sozialen Auffangnetzen.

Was die erste bundesweite Statistik verändert hat

Bis 2022 existierten keine verlässlichen bundesweiten Zahlen zur Wohnungslosigkeit. Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) auf Basis von Hochrechnungen waren das einzige Instrument — mit erheblichen Unsicherheiten. Das WoBerichtsG hat erstmals eine gemeinsame Datenbasis geschaffen, die Kommunen, Länder und Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwingt.

Die neue Statistik hat Grenzen: Sie erfasst nur Untergebrachte, nicht verdeckt Wohnungslose. Die Methodik ist noch nicht vollständig vereinheitlicht — das zeigte sich daran, dass im ersten Jahr ordnungsrechtliche Kurzzeitunterbringungen von vielen Kommunen unterschiedlich klassifiziert wurden. Dennoch ist allein die Existenz der Statistik ein Fortschritt, der langfristig politischen Druck erzeugt: Was gemessen wird, kann nicht mehr ignoriert werden.

Der Anstieg der Zahlen zwischen 2022 und 2023 — über alle Staatsangehörigkeitsgruppen hinweg — ist ein Signal. Er zeigt, dass Wohnungslosigkeit kein Problem ist, das sich von selbst löst, und dass der Druck auf das Hilfesystem wächst. Gleichzeitig blieb der politische Wille, strukturell gegenzusteuern — durch sozialen Wohnungsbau, Mietpreisbremsen oder "Housing First"-Programme — bislang hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück.

Kurzantwort: Seit 2022 gibt es erstmals bundesweite Zahlen zur Wohnungslosigkeit. Die Statistik zeigt einen Anstieg untergebrachter Personen zwischen 2022 und 2023. Politisch relevanter Hebel: Was gemessen wird, kann nicht mehr ignoriert werden.

Quellenangabe

Sozialbericht 2024 der Bundesregierung · Bereitsteller: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · Originaldatensatz · Daten wurden für diese Seite redaktionell bearbeitet und aufbereitet.

Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0)

Weitere Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), BMAS, Bundesregierung, WoBerichtsG, SGB XII

Stand: 2024

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit?+

Obdachlosigkeit ist die sichtbarste, extremste Form: Menschen ohne jede Unterkunft, die auf der Straße schlafen. Wohnungslosigkeit ist der weitergefasste Begriff. Er umfasst alle Menschen, die keine eigene, mietrechtlich gesicherte Wohnung haben — also auch Menschen in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Freunden einquartiert ('Sofa-Surfer'). Die amtliche Bundesstatistik erfasst ausschließlich untergebrachte Wohnungslose — die tatsächliche Gesamtzahl liegt deutlich höher.

Warum sind so viele Familien mit Kindern wohnungslos?+

Familien verlieren ihre Wohnung oft durch Mietschulden nach Einkommensverlust (Jobverlust, Trennung, Krankheit), durch Kündigung nach Modernisierung oder durch Eigenbedarfskündigungen in angespannten Märkten. In Großstädten fehlen bezahlbare Familiengroßwohnungen. Alleinerziehende sind besonders gefährdet: Ein Einkommen für mehrere Personen, eingeschränkte Arbeitszeiten und hohe Wohnkosten bilden eine schwer zu überwindende Kombination.

Welche Hilfen gibt es für wohnungslose Menschen?+

Das Hilfesystem ist in Deutschland dreigeteilt: Ordnungsrechtliche Unterbringung durch Kommunen (Pflicht bei drohendem Obdach), Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, und freie Träger mit niedrigschwelligen Angeboten (Tagesaufenthalte, Kältehilfen, Suchtberatung). Wichtige Anlaufstellen sind die Wohnungslosenhilfe der Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz, Paritätischer) und städtische Sozialstellen.

Wie hat sich die Wohnungslosigkeit in Deutschland entwickelt?+

Verlässliche Bundeszahlen existieren erst seit 2022, als das Wohnungslosenberichtsgesetz (WoBerichtsG) die erste amtliche Statistik ermöglichte. Die Zahlen stiegen schnell: von rund 178.000 untergebrachten Personen im Januar 2022 auf über 231.000 im Januar 2023 — ein Zuwachs von fast 30 Prozent innerhalb eines Jahres. Als wesentliche Ursachen gelten gestiegene Fluchtmigration, Mietsteigerungen und die Nachwirkungen der Energiekostenkrise. Der Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung dokumentiert diese Entwicklung auf Basis des WoBerichtsG und bildet die Grundlage für den Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit.

Hat man als wohnungslose Person Anspruch auf staatliche Unterstützung?+

Je nach persönlicher Situation können wohnungslose Menschen verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen: Erwerbsfähige Bedürftige können Grundsicherungsgeld nach SGB II beantragen, Kinder Sozialgeld. Kommunen sind ordnungsrechtlich in der Regel zur Notunterbringung verpflichtet. Fachberatung nach §§ 67–69 SGB XII kann weitere Unterstützung ermöglichen. Das zentrale Problem ist nicht das fehlende Recht, sondern der fehlende Zugang: ohne Konto, ohne Meldeadresse oder aus Scheu vor Behörden bleiben viele Ansprüche faktisch ungenutzt. Soziale Beratungsstellen helfen, diese Barrieren zu überbrücken.