Wohnungsnot
Obdachlosigkeit in Berlin: Zahlen, Rechte und erste Schritte zur Hilfe
In Berlin waren 2024 rund 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Wer akut ohne Wohnung ist oder den Verlust der Wohnung befürchtet, wendet sich in Berlin an das Sozialamt des Bezirks beziehungsweise die dortige Fachstelle für Wohnungsnotfälle.
8.396
Menschen waren in Berlin zum Erhebungszeitpunkt 2024 obdachlos oder verdeckt wohnungslos.
0,2 %
So hoch ist der Anteil obdachloser oder verdeckt wohnungsloser Menschen an der Berliner Bevölkerung — doppelt so hoch wie der Bundeswert von 0,1 Prozent (2024).
39.375
untergebrachte wohnungslose Menschen wurden für Berlin erfasst (Datenstand 2023).
531.600
Menschen waren Anfang 2024 in Deutschland wohnungslos: 439.500 untergebracht, 60.400 verdeckt wohnungslos, 47.300 ohne jede Unterkunft.
01.01.2020
Seit diesem Tag gilt das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung und einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen.
8.396
So viele Menschen waren in Berlin zum Erhebungszeitpunkt 2024 obdachlos oder verdeckt wohnungslos, laut Sozialbericht Berlin 2025.
0,2 %
Anteil obdachloser oder verdeckt wohnungsloser Menschen an der Berliner Bevölkerung — doppelt so hoch wie der Bundeswert von 0,1 Prozent (2024).
39.375
Untergebrachte wohnungslose Menschen wurden für Berlin erfasst, Datenstand 2023.
51 %
Anteil männlicher Personen unter den untergebrachten wohnungslosen Menschen in Berlin, 38 Prozent sind weiblich (2023).
4 %
Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen in Berlin, die 65 Jahre oder älter sind (2023).
Was tun bei drohender oder akuter Obdachlosigkeit in Berlin?
Kurzantwort: Erste Anlaufstelle ist das Sozialamt des Wohn- oder Aufenthaltsbezirks; dort wird geprüft, welche Hilfen und Unterbringungsmöglichkeiten im Einzelfall in Betracht kommen.
Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Das gilt sowohl bei einer Kündigung oder Räumungsklage als auch dann, wenn Sie bereits keine Wohnung mehr haben.
Bei drohendem Wohnungsverlust
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Berliner Bezirks. Bringen Sie alle Schreiben mit, die Sie zur Wohnung erhalten haben — Kündigung, Mahnungen, Schreiben des Gerichts. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Leistungen und Rechtsbehelfe in Ihrem Fall in Betracht kommen. Warten Sie nicht ab, bis eine Frist verstrichen ist.
Bei akuter Obdachlosigkeit
Auch ohne Wohnung, ohne Anmeldung und ohne feste Adresse können Sie sich beim Sozialamt des Bezirks melden, in dem Sie sich aufhalten. Für die kalte Jahreszeit koordiniert das Land Berlin zusätzliche Übernachtungsangebote. Welche Plätze aktuell verfügbar sind, erfahren Sie über die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie über die Sozialämter der Bezirke.
Was Sie vorbereiten können
- Ausweis oder ein anderes Dokument, sofern vorhanden — fehlende Papiere sind kein Grund, den Weg zur Beratung zu scheuen.
- Alle Schreiben zur Wohnung und zu laufenden Sozialleistungen.
- Notizen zu Ihrer Situation: seit wann ohne Wohnung, wo Sie derzeit unterkommen, welche gesundheitlichen Belastungen bestehen.
- Wenn möglich eine Begleitperson, die mitschreibt und nachfragt.
Wo Sie aktuelle Adressen finden
Adressen, Öffnungszeiten und Platzangebote ändern sich laufend. Verlässlich sind deshalb nur die amtlichen Übersichten: die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie die Bezirksämter mit ihren Sozialämtern. Fragen Sie dort ausdrücklich nach der zuständigen Stelle für Wohnungsnotfälle.
Wie viele Menschen sind in Berlin obdachlos?
Kurzantwort: In Berlin waren zum Erhebungszeitpunkt 2024 insgesamt 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos — das entspricht 0,2 Prozent der Bevölkerung.
Für Berlin liegen zwei unterschiedliche Zahlenreihen vor, die sich auf verschiedene Gruppen und Stichtage beziehen. Beide gehören zusammen, wenn man das Ausmaß der Wohnungsnot einschätzen will.
Obdachlos und verdeckt wohnungslos
Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Obdachlos heißt: ohne jede Unterkunft, also auf der Straße, in Zelten, Autos oder Treppenhäusern. Verdeckt wohnungslos heißt: vorübergehend bei Bekannten, Verwandten oder Zufallsbekanntschaften untergekommen, ohne eigenen Mietvertrag.
Doppelt so hoher Anteil wie im Bundesdurchschnitt
Der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung liegt in Berlin bei 0,2 Prozent. Bundesweit sind es 0,1 Prozent. Die Betroffenheit ist in Berlin damit rund doppelt so hoch wie im Durchschnitt Deutschlands.
Untergebrachte wohnungslose Menschen
Deutlich größer ist die Zahl der Menschen, die in Einrichtungen, Notunterkünften oder anderen von Kommunen und Trägern organisierten Unterkünften leben. Für Berlin wurden 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen erfasst (Datenstand 2023). Wer untergebracht ist, hat ein Dach über dem Kopf, aber keine eigene Wohnung.
Wie die Zahlen entstehen
Die statistische Grundlage schuf das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither werden untergebrachte Wohnungslose regelmäßig erfasst und durch eine Berichterstattung zu Ausmaß, Struktur und Ursachen ergänzt.
Wer ist in Berlin besonders von Obdachlosigkeit betroffen?
Kurzantwort: Unter den untergebrachten wohnungslosen Menschen in Berlin sind rund 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich; bundesweit haben nur 14 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Geschlecht und Alter
Bei den untergebrachten wohnungslosen Personen in Berlin sind etwa 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich (Datenstand 2023). Der Anteil der Personen ab 65 Jahren liegt bei rund vier Prozent. Wohnungsnot betrifft damit nicht nur alleinstehende Männer, sondern auch Frauen und ältere Menschen.
Staatsangehörigkeit
Bundesweit besitzen lediglich 14 Prozent der untergebrachten wohnungslosen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Zusammensetzung dieser Gruppe hängt stark von Zuwanderung und Fluchtbewegungen ab.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besteht bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit prinzipiell eine Unterbringungspflicht des Staates. In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu rechtswidrigen Ablehnungen. Wer abgewiesen wird, sollte sich die Ablehnung schriftlich geben lassen und eine Beratungsstelle oder das Sozialamt einschalten.
Einordnung in den Bundeskontext
Anfang 2024 waren in Deutschland rund 531.600 Menschen wohnungslos. Davon waren 439.500 untergebracht, 60.400 verdeckt wohnungslos und 47.300 ohne jede Unterkunft. Die Berliner Zahlen sind Teil dieses Gesamtbildes — mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Betroffenen ohne Unterkunft oder in verdeckter Wohnungslosigkeit.
Welche rechtlichen Anlaufstellen gibt es bei Wohnungsnot?
Kurzantwort: Im Sozialgesetzbuch XII ist mit § 67 die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten verankert; ob und in welcher Form Hilfen greifen, prüfen das Sozialamt und die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Einzelfall.
Wohnungsnot ist kein rein privates Problem, sondern ein Fall für die Sozialhilfe. Das Sozialgesetzbuch XII kennt dafür einen eigenen Bereich: die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.
Wo Sie den Anspruch klären lassen
Die Prüfung im Einzelfall übernehmen das Sozialamt des Bezirks und die dort zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle. Dort wird geklärt, welche Leistungen in Betracht kommen, wer zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Lassen Sie sich Entscheidungen schriftlich geben.
Wenn eine Entscheidung nicht nachvollziehbar ist
Auch eine Ablehnung ist eine Entscheidung, die überprüft werden kann. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Rechtsbehelfe im Einzelfall möglich sind und welche Fristen dabei gelten. Wichtig ist, die Ablehnung schriftlich zu verlangen und sich zeitnah beraten zu lassen — Fristen laufen oft kurz.
Ordnungsrechtliche Unterbringung
Von den Leistungen der Sozialhilfe zu unterscheiden ist die Unterbringung obdachloser Menschen durch die Kommune. Für unfreiwillig obdachlose Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besteht diese Unterbringungspflicht prinzipiell ebenfalls, auch wenn es in der Praxis zu rechtswidrigen Ablehnungen kommt.
Wie entsteht Obdachlosigkeit — und was hilft dagegen?
Kurzantwort: Ein zentraler Weg in die Wohnungslosigkeit ist der Verlust der bisherigen Wohnung; deshalb ist die Beratung vor dem Auszug oder der Räumung der wirksamste Ansatzpunkt.
Der Wohnungsverlust als Ausgangspunkt
Die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung untersucht Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit. Ein wesentlicher Auslöser ist dabei der Verlust der zuvor bewohnten Wohnung. Wer diesen Punkt verhindern kann, verhindert in vielen Fällen die Wohnungslosigkeit selbst.
Was das für die Praxis bedeutet
- Post öffnen und Schreiben zur Wohnung nicht liegen lassen.
- Bei Mietschulden oder Energieschulden früh das Sozialamt einschalten und nach Prüfung möglicher Hilfen fragen.
- Bei laufenden Sozialleistungen Änderungen sofort melden, damit Zahlungen nicht ausfallen.
- Wohnung nicht ohne Beratung aufgeben — eine bestehende Wohnung zu halten ist einfacher, als eine neue zu finden.
Verdeckte Wohnungslosigkeit ernst nehmen
Wer bei Bekannten oder Verwandten unterkommt, gilt statistisch als verdeckt wohnungslos — bundesweit betraf das Anfang 2024 rund 60.400 Menschen. Diese Situationen enden häufig abrupt. Auch in dieser Lage ist eine Beratung beim Sozialamt möglich und sinnvoll, bevor die Unterbringung wegfällt.
Datenlage als Grundlage für Hilfe
Seit dem Inkrafttreten der Wohnungslosenberichterstattung am 1. Januar 2020 liegen regelmäßige Zahlen zu untergebrachten wohnungslosen Menschen vor. Für Berlin zeigen sie eine doppelt so hohe Betroffenheit bei Obdachlosigkeit und verdeckter Wohnungslosigkeit wie im Bundesdurchschnitt.
Was tun bei drohender oder akuter Obdachlosigkeit in Berlin?
Kurzantwort: Wenden Sie sich so früh wie möglich an das Sozialamt Ihres Bezirks — sowohl bei drohendem Wohnungsverlust als auch wenn Sie bereits ohne Unterkunft sind.
Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Das gilt sowohl bei einer Kündigung oder Räumungsklage als auch dann, wenn Sie bereits keine Wohnung mehr haben.
Bei drohendem Wohnungsverlust
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Berliner Bezirks. Bringen Sie alle Schreiben mit, die Sie zur Wohnung erhalten haben — Kündigung, Mahnungen, Schreiben des Gerichts. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Leistungen und Rechtsbehelfe in Ihrem Fall in Betracht kommen. Warten Sie nicht ab, bis eine Frist verstrichen ist.
Bei akuter Obdachlosigkeit
Auch ohne Wohnung, ohne Anmeldung und ohne feste Adresse können Sie sich beim Sozialamt des Bezirks melden, in dem Sie sich aufhalten. Für die kalte Jahreszeit koordiniert das Land Berlin zusätzliche Übernachtungsangebote. Welche Plätze aktuell verfügbar sind, erfahren Sie über die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie über die Sozialämter der Bezirke.
Was Sie vorbereiten können
- Ausweis oder ein anderes Dokument, sofern vorhanden — fehlende Papiere sind kein Grund, den Weg zur Beratung zu scheuen.
- Alle Schreiben zur Wohnung und zu laufenden Sozialleistungen.
- Notizen zu Ihrer Situation: seit wann ohne Wohnung, wo Sie derzeit unterkommen, welche gesundheitlichen Belastungen bestehen.
- Wenn möglich eine Begleitperson, die mitschreibt und nachfragt.
Wo Sie aktuelle Adressen finden
Adressen, Öffnungszeiten und Platzangebote ändern sich laufend. Verlässlich sind deshalb die amtlichen Übersichten: die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie die Bezirksämter mit ihren Sozialämtern. Fragen Sie dort ausdrücklich nach der zuständigen Stelle für Wohnungsnotfälle. Auch die Berliner Stadtmission gibt Auskunft zu ihren aktuellen Angeboten.
Kältehilfe in Berlin: Kältebus, Notunterkünfte und Winterangebote
Kurzantwort: In der kalten Jahreszeit fährt der Kältebus der Berliner Stadtmission ehrenamtlich durch die Stadt, zusätzlich bieten Notunterkünfte einen Schlafplatz und Essen.
Neben den ganzjährigen Anlaufstellen gibt es in Berlin speziell für den Winter zusätzliche Hilfsangebote, die akute Gefahren durch Kälte abfedern sollen.
Der Kältebus der Berliner Stadtmission
Der Kältebus der Berliner Stadtmission wird im Winter ehrenamtlich durch Berlin gefahren. Er versorgt obdachlose Menschen direkt vor Ort mit heißen Getränken, Isomatten und Schlafsäcken. Das Angebot richtet sich an Menschen, die im öffentlichen Raum übernachten und keine oder nur eingeschränkt Notunterkünfte aufsuchen.
Notunterkünfte
Die Notunterkünfte der Berliner Stadtmission bieten obdachlosen Menschen einen Schlafplatz und Essen. Sie ergänzen die städtisch koordinierten Übernachtungsangebote, die über die Sozialämter der Bezirke und die Senatsverwaltung vermittelt werden.
Wichtig zu wissen
Das Angebot des Kältebusses und der Notunterkünfte der Berliner Stadtmission ist ein Beispiel für die ehrenamtliche und trägergestützte Kältehilfe in Berlin — es ersetzt nicht die Meldung beim Sozialamt, wenn eine dauerhaftere Lösung gesucht wird. Wer helfen oder auf ein Angebot hinweisen möchte, kann sich direkt an die Berliner Stadtmission wenden.
Housing First in Berlin: Wohnen zuerst statt Stufenmodell
Kurzantwort: Housing First ist ein Modellprojekt in Berlin, das wohnungslosen Menschen direkt eine eigene Wohnung vermittelt, statt sie zunächst über Notunterkünfte und Übergangswohnheime zu führen.
Klassische Hilfesysteme setzen häufig auf ein Stufenmodell: erst Notunterkunft, dann Übergangswohnheim, erst danach eine eigene Wohnung. Housing First kehrt diese Reihenfolge um.
Das Prinzip
Beim Housing-First-Ansatz erhalten wohnungslose Menschen zuerst eine eigene, unbefristete Wohnung — ohne Vorbedingungen wie Abstinenz oder eine abgeschlossene Therapie. Unterstützung bei gesundheitlichen, finanziellen oder sozialen Themen wird begleitend angeboten, ist aber keine Voraussetzung für die Wohnung.
Housing First in Berlin
In Berlin gibt es dazu ein Modellprojekt, das diesen Ansatz im Kampf gegen Obdachlosigkeit erproben soll. Es ist Teil der Bemühungen, Wohnungslosigkeit nicht nur zu verwalten, sondern langfristig zu verringern.
Wer sich informieren möchte
Nähere Informationen zu Teilnahmebedingungen und Kontaktstellen des Berliner Housing-First-Projekts erhalten Interessierte über die Sozialämter der Bezirke und die zuständigen Träger der Wohnungslosenhilfe in Berlin.
Wie viele Menschen sind in Berlin obdachlos?
Kurzantwort: Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos, dazu kommen 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen mit Datenstand 2023.
Für Berlin liegen zwei unterschiedliche Zahlenreihen vor, die sich auf verschiedene Gruppen und Stichtage beziehen. Beide gehören zusammen, wenn man das Ausmaß der Wohnungsnot einschätzen will.
Obdachlos und verdeckt wohnungslos
Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Obdachlos heißt: ohne jede Unterkunft, also auf der Straße, in Zelten, Autos oder Treppenhäusern. Verdeckt wohnungslos heißt: vorübergehend bei Bekannten, Verwandten oder Zufallsbekanntschaften untergekommen, ohne eigenen Mietvertrag.
Doppelt so hoher Anteil wie im Bundesdurchschnitt
Der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung liegt in Berlin bei 0,2 Prozent. Bundesweit sind es 0,1 Prozent. Die Betroffenheit ist in Berlin damit rund doppelt so hoch wie im Durchschnitt Deutschlands.
Untergebrachte wohnungslose Menschen
Deutlich größer ist die Zahl der Menschen, die in Einrichtungen, Notunterkünften oder anderen von Kommunen und Trägern organisierten Unterkünften leben. Für Berlin wurden 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen erfasst, Datenstand 2023. Wer untergebracht ist, hat ein Dach über dem Kopf, aber keine eigene Wohnung.
Wie die Zahlen entstehen
Die statistische Grundlage schuf das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither werden untergebrachte Wohnungslose regelmäßig erfasst und durch eine Berichterstattung zu Ausmaß, Struktur und Ursachen ergänzt. Der Berliner Sozialbericht 2025 nutzt für die Auswertung verdeckter Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit zusätzlich Daten des bundesweiten Wohnungslosenberichts. Wie sich die Berliner Zahlen im Vergleich zu anderen Bundesländern einordnen, zeigt unser Vergleich der Wohnungslosigkeit nach Bundesland.
Wer ist in Berlin besonders von Obdachlosigkeit betroffen?
Kurzantwort: Bei den untergebrachten wohnungslosen Menschen in Berlin sind rund 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich, etwa vier Prozent sind 65 Jahre oder älter.
Wohnungsnot trifft in Berlin unterschiedliche Gruppen in unterschiedlichem Ausmaß.
Geschlecht und Alter
Bei den untergebrachten wohnungslosen Personen in Berlin sind etwa 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich, Datenstand 2023. Der Anteil der Personen ab 65 Jahren liegt bei rund vier Prozent. Wohnungsnot betrifft damit nicht nur alleinstehende Männer, sondern auch Frauen und ältere Menschen.
Einordnung im Bundeskontext
Die Berliner Werte lassen sich in den bundesweiten Wohnungslosenbericht einordnen, der regelmäßig Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit in Deutschland erfasst. Wie Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern steht, zeigt unser Vergleich der Wohnungslosigkeit nach Bundesland. Einen bundesweiten Überblick zu Zahlen und Hilfsangeboten bietet der Artikel Obdachlosigkeit in Deutschland.
Welche rechtlichen Anlaufstellen gibt es bei Wohnungsnot?
Kurzantwort: Zuständig sind das Sozialamt des Bezirks und die dortige Stelle für Wohnungsnotfälle, die Ansprüche nach dem SGB XII prüfen.
Wohnungsnot ist kein rein privates Problem, sondern ein Fall für die Sozialhilfe. Das Sozialgesetzbuch XII kennt dafür einen eigenen Bereich: die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.
Wo Sie den Anspruch klären lassen
Die Prüfung im Einzelfall übernehmen das Sozialamt des Bezirks und die dort zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle. Dort wird geklärt, welche Leistungen in Betracht kommen, wer zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Lassen Sie sich Entscheidungen schriftlich geben.
Wenn eine Entscheidung nicht nachvollziehbar ist
Auch eine Ablehnung ist eine Entscheidung, die überprüft werden kann. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Rechtsbehelfe im Einzelfall möglich sind und welche Fristen dabei gelten. Wichtig ist, die Ablehnung schriftlich zu verlangen und sich zeitnah beraten zu lassen — Fristen laufen oft kurz. Mehr zu grundsätzlichen Ansprüchen finden Sie in unserem Überblick zu Rechten und Ansprüchen obdachloser Menschen in Deutschland.
Ordnungsrechtliche Unterbringung
Von den Leistungen der Sozialhilfe zu unterscheiden ist die Unterbringung obdachloser Menschen durch die Kommune. Für unfreiwillig obdachlose Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besteht diese Unterbringungspflicht prinzipiell ebenfalls, auch wenn es in der Praxis zu rechtswidrigen Ablehnungen kommt.
Wie entsteht Obdachlosigkeit — und was hilft dagegen?
Kurzantwort: Wohnungsverlust ist ein zentraler Auslöser von Obdachlosigkeit — wer frühzeitig handelt, kann diesen Punkt in vielen Fällen verhindern.
Die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung untersucht Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit. Ein wesentlicher Auslöser ist dabei der Verlust der zuvor bewohnten Wohnung. Wer diesen Punkt verhindern kann, verhindert in vielen Fällen die Wohnungslosigkeit selbst.
Was das für die Praxis bedeutet
- Post öffnen und Schreiben zur Wohnung nicht liegen lassen.
- Bei Mietschulden oder Energieschulden früh das Sozialamt einschalten und nach Prüfung möglicher Hilfen fragen.
- Bei laufenden Sozialleistungen Änderungen sofort melden, damit Zahlungen nicht ausfallen.
- Wohnung nicht ohne Beratung aufgeben — eine bestehende Wohnung zu halten ist einfacher, als eine neue zu finden.
Wer bereits Schwierigkeiten mit Mietschulden hat, findet weiterführende Hinweise in unserem Beitrag zur Mietschuldenberatung bei drohender Wohnungslosigkeit.
Verdeckte Wohnungslosigkeit ernst nehmen
Wer bei Bekannten oder Verwandten unterkommt, gilt statistisch als verdeckt wohnungslos. Diese Situationen enden häufig abrupt. Auch in dieser Lage ist eine Beratung beim Sozialamt möglich und sinnvoll, bevor die Unterbringung wegfällt.
Datenlage als Grundlage für Hilfe
Seit dem Inkrafttreten der Wohnungslosenberichterstattung am 1. Januar 2020 liegen regelmäßige Zahlen zu untergebrachten wohnungslosen Menschen vor. Für Berlin zeigen sie eine doppelt so hohe Betroffenheit bei Obdachlosigkeit und verdeckter Wohnungslosigkeit wie im Bundesdurchschnitt. Einen bundesweiten Überblick zu Zahlen, Ursachen und Hilfsangeboten bietet der Artikel Obdachlosigkeit in Deutschland, einen Ländervergleich finden Sie unter Obdachlosenzahlen in Deutschland.
Quellen
- Sozialbericht berlin 2025
- Obdachlosigkeit: Diskussion über ehrgeizige Ziele der Regierung | tagesschau.de
- Wohnungslosenbericht 2024 (Bundesregierung)
Häufige Fragen
Wie viele Menschen sind in Berlin obdachlos?+
Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Das entspricht 0,2 Prozent der Berliner Bevölkerung und damit dem doppelten Wert des Bundesdurchschnitts von 0,1 Prozent. Zusätzlich wurden für Berlin 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen erfasst (Datenstand 2023).
Wer hat in Berlin Anspruch auf eine Notunterkunft?+
Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit besteht prinzipiell eine Unterbringungspflicht des Staates — das gilt grundsätzlich auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu rechtswidrigen Ablehnungen. Wer abgewiesen wird, sollte die Ablehnung schriftlich verlangen und sich an das Sozialamt des Bezirks oder eine Beratungsstelle wenden.
Was sind die häufigsten Ursachen für Obdachlosigkeit?+
Ein zentraler Auslöser ist der Verlust der zuvor bewohnten Wohnung. Die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung untersucht Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit und benennt den Wohnungsverlust als wesentlichen Weg in die Wohnungslosigkeit. Deshalb ist Beratung vor dem Verlust der Wohnung besonders wirksam.
An wen wende ich mich in Berlin bei akuter Obdachlosigkeit?+
An das Sozialamt des Bezirks, in dem Sie sich aufhalten, und die dort zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle. Aktuelle Übersichten zu Unterbringungsangeboten führen die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie die Bezirksämter.
Was bedeutet verdeckte Wohnungslosigkeit?+
Verdeckt wohnungslos ist, wer keine eigene Wohnung hat und vorübergehend bei Bekannten, Verwandten oder Zufallsbekanntschaften unterkommt, ohne in einer Einrichtung untergebracht zu sein. Bundesweit waren Anfang 2024 rund 60.400 Menschen verdeckt wohnungslos.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für Hilfen bei Wohnungsnot?+
Das Sozialgesetzbuch XII regelt in § 67 die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ob und in welcher Form Hilfen greifen, prüfen das Sozialamt und die zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle im Einzelfall. Für die Statistik gilt seit dem 1. Januar 2020 das Gesetz zur Wohnungslosenberichterstattung.
Wo finde ich in Berlin eine Notunterkunft für obdachlose Menschen?+
Notunterkünfte, etwa die der Berliner Stadtmission, bieten einen Schlafplatz und Essen. Auskunft zu aktuell verfügbaren Plätzen geben die Sozialämter der Berliner Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt.
Was ist der Kältebus der Berliner Stadtmission und wie erreiche ich ihn?+
Der Kältebus fährt im Winter ehrenamtlich durch Berlin und versorgt obdachlose Menschen vor Ort mit heißen Getränken, Isomatten und Schlafsäcken. Informationen zu Route und Kontakt gibt die Berliner Stadtmission direkt.
Wie viele Menschen sind aktuell in Berlin obdachlos?+
Laut Sozialbericht Berlin 2025 waren zum Erhebungszeitpunkt 2024 insgesamt 8.396 Menschen in Berlin obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Hinzu kommen 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen mit Datenstand 2023.
Was ist Housing First und gibt es das auch in Berlin?+
Housing First ist ein Ansatz, bei dem wohnungslose Menschen direkt eine eigene Wohnung erhalten, statt zuvor über Notunterkünfte und Übergangswohnheime zu gehen. In Berlin gibt es dazu ein Modellprojekt, das Teil der städtischen Strategie gegen Obdachlosigkeit ist.
An wen wende ich mich bei drohendem Wohnungsverlust in Berlin?+
Am besten so früh wie möglich an das Sozialamt Ihres Berliner Bezirks. Dort wird geprüft, welche Leistungen und Rechtsbehelfe möglich sind, um den Wohnungsverlust zu verhindern.