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Was sie bedeutet

Wohnungsnot

Obdachlosigkeit in Berlin: Zahlen, Rechte und erste Schritte zur Hilfe

In Berlin waren 2024 rund 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Wer akut ohne Wohnung ist oder den Verlust der Wohnung befürchtet, wendet sich in Berlin an das Sozialamt des Bezirks beziehungsweise die dortige Fachstelle für Wohnungsnotfälle.

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8.396

Menschen waren in Berlin zum Erhebungszeitpunkt 2024 obdachlos oder verdeckt wohnungslos.

0,2 %

So hoch ist der Anteil obdachloser oder verdeckt wohnungsloser Menschen an der Berliner Bevölkerung — doppelt so hoch wie der Bundeswert von 0,1 Prozent (2024).

39.375

untergebrachte wohnungslose Menschen wurden für Berlin erfasst (Datenstand 2023).

531.600

Menschen waren Anfang 2024 in Deutschland wohnungslos: 439.500 untergebracht, 60.400 verdeckt wohnungslos, 47.300 ohne jede Unterkunft.

01.01.2020

Seit diesem Tag gilt das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung und einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen.

Was tun bei drohender oder akuter Obdachlosigkeit in Berlin?

Kurzantwort: Erste Anlaufstelle ist das Sozialamt des Wohn- oder Aufenthaltsbezirks; dort wird geprüft, welche Hilfen und Unterbringungsmöglichkeiten im Einzelfall in Betracht kommen.

Je früher Sie sich melden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Das gilt sowohl bei einer Kündigung oder Räumungsklage als auch dann, wenn Sie bereits keine Wohnung mehr haben.

Bei drohendem Wohnungsverlust

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Berliner Bezirks. Bringen Sie alle Schreiben mit, die Sie zur Wohnung erhalten haben — Kündigung, Mahnungen, Schreiben des Gerichts. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Leistungen und Rechtsbehelfe in Ihrem Fall in Betracht kommen. Warten Sie nicht ab, bis eine Frist verstrichen ist.

Bei akuter Obdachlosigkeit

Auch ohne Wohnung, ohne Anmeldung und ohne feste Adresse können Sie sich beim Sozialamt des Bezirks melden, in dem Sie sich aufhalten. Für die kalte Jahreszeit koordiniert das Land Berlin zusätzliche Übernachtungsangebote. Welche Plätze aktuell verfügbar sind, erfahren Sie über die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie über die Sozialämter der Bezirke.

Was Sie vorbereiten können

  • Ausweis oder ein anderes Dokument, sofern vorhanden — fehlende Papiere sind kein Grund, den Weg zur Beratung zu scheuen.
  • Alle Schreiben zur Wohnung und zu laufenden Sozialleistungen.
  • Notizen zu Ihrer Situation: seit wann ohne Wohnung, wo Sie derzeit unterkommen, welche gesundheitlichen Belastungen bestehen.
  • Wenn möglich eine Begleitperson, die mitschreibt und nachfragt.

Wo Sie aktuelle Adressen finden

Adressen, Öffnungszeiten und Platzangebote ändern sich laufend. Verlässlich sind deshalb nur die amtlichen Übersichten: die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie die Bezirksämter mit ihren Sozialämtern. Fragen Sie dort ausdrücklich nach der zuständigen Stelle für Wohnungsnotfälle.

Wie viele Menschen sind in Berlin obdachlos?

Kurzantwort: In Berlin waren zum Erhebungszeitpunkt 2024 insgesamt 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos — das entspricht 0,2 Prozent der Bevölkerung.

Für Berlin liegen zwei unterschiedliche Zahlenreihen vor, die sich auf verschiedene Gruppen und Stichtage beziehen. Beide gehören zusammen, wenn man das Ausmaß der Wohnungsnot einschätzen will.

Obdachlos und verdeckt wohnungslos

Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Obdachlos heißt: ohne jede Unterkunft, also auf der Straße, in Zelten, Autos oder Treppenhäusern. Verdeckt wohnungslos heißt: vorübergehend bei Bekannten, Verwandten oder Zufallsbekanntschaften untergekommen, ohne eigenen Mietvertrag.

Doppelt so hoher Anteil wie im Bundesdurchschnitt

Der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung liegt in Berlin bei 0,2 Prozent. Bundesweit sind es 0,1 Prozent. Die Betroffenheit ist in Berlin damit rund doppelt so hoch wie im Durchschnitt Deutschlands.

Untergebrachte wohnungslose Menschen

Deutlich größer ist die Zahl der Menschen, die in Einrichtungen, Notunterkünften oder anderen von Kommunen und Trägern organisierten Unterkünften leben. Für Berlin wurden 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen erfasst (Datenstand 2023). Wer untergebracht ist, hat ein Dach über dem Kopf, aber keine eigene Wohnung.

Wie die Zahlen entstehen

Die statistische Grundlage schuf das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Seither werden untergebrachte Wohnungslose regelmäßig erfasst und durch eine Berichterstattung zu Ausmaß, Struktur und Ursachen ergänzt.

Wer ist in Berlin besonders von Obdachlosigkeit betroffen?

Kurzantwort: Unter den untergebrachten wohnungslosen Menschen in Berlin sind rund 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich; bundesweit haben nur 14 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Geschlecht und Alter

Bei den untergebrachten wohnungslosen Personen in Berlin sind etwa 51 Prozent männlich und 38 Prozent weiblich (Datenstand 2023). Der Anteil der Personen ab 65 Jahren liegt bei rund vier Prozent. Wohnungsnot betrifft damit nicht nur alleinstehende Männer, sondern auch Frauen und ältere Menschen.

Staatsangehörigkeit

Bundesweit besitzen lediglich 14 Prozent der untergebrachten wohnungslosen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Zusammensetzung dieser Gruppe hängt stark von Zuwanderung und Fluchtbewegungen ab.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besteht bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit prinzipiell eine Unterbringungspflicht des Staates. In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu rechtswidrigen Ablehnungen. Wer abgewiesen wird, sollte sich die Ablehnung schriftlich geben lassen und eine Beratungsstelle oder das Sozialamt einschalten.

Einordnung in den Bundeskontext

Anfang 2024 waren in Deutschland rund 531.600 Menschen wohnungslos. Davon waren 439.500 untergebracht, 60.400 verdeckt wohnungslos und 47.300 ohne jede Unterkunft. Die Berliner Zahlen sind Teil dieses Gesamtbildes — mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Betroffenen ohne Unterkunft oder in verdeckter Wohnungslosigkeit.

Welche rechtlichen Anlaufstellen gibt es bei Wohnungsnot?

Kurzantwort: Im Sozialgesetzbuch XII ist mit § 67 die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten verankert; ob und in welcher Form Hilfen greifen, prüfen das Sozialamt und die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Einzelfall.

Wohnungsnot ist kein rein privates Problem, sondern ein Fall für die Sozialhilfe. Das Sozialgesetzbuch XII kennt dafür einen eigenen Bereich: die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII.

Wo Sie den Anspruch klären lassen

Die Prüfung im Einzelfall übernehmen das Sozialamt des Bezirks und die dort zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle. Dort wird geklärt, welche Leistungen in Betracht kommen, wer zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Lassen Sie sich Entscheidungen schriftlich geben.

Wenn eine Entscheidung nicht nachvollziehbar ist

Auch eine Ablehnung ist eine Entscheidung, die überprüft werden kann. Beratungsstellen und das Sozialamt prüfen, welche Rechtsbehelfe im Einzelfall möglich sind und welche Fristen dabei gelten. Wichtig ist, die Ablehnung schriftlich zu verlangen und sich zeitnah beraten zu lassen — Fristen laufen oft kurz.

Ordnungsrechtliche Unterbringung

Von den Leistungen der Sozialhilfe zu unterscheiden ist die Unterbringung obdachloser Menschen durch die Kommune. Für unfreiwillig obdachlose Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besteht diese Unterbringungspflicht prinzipiell ebenfalls, auch wenn es in der Praxis zu rechtswidrigen Ablehnungen kommt.

Wie entsteht Obdachlosigkeit — und was hilft dagegen?

Kurzantwort: Ein zentraler Weg in die Wohnungslosigkeit ist der Verlust der bisherigen Wohnung; deshalb ist die Beratung vor dem Auszug oder der Räumung der wirksamste Ansatzpunkt.

Der Wohnungsverlust als Ausgangspunkt

Die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung untersucht Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit. Ein wesentlicher Auslöser ist dabei der Verlust der zuvor bewohnten Wohnung. Wer diesen Punkt verhindern kann, verhindert in vielen Fällen die Wohnungslosigkeit selbst.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Post öffnen und Schreiben zur Wohnung nicht liegen lassen.
  • Bei Mietschulden oder Energieschulden früh das Sozialamt einschalten und nach Prüfung möglicher Hilfen fragen.
  • Bei laufenden Sozialleistungen Änderungen sofort melden, damit Zahlungen nicht ausfallen.
  • Wohnung nicht ohne Beratung aufgeben — eine bestehende Wohnung zu halten ist einfacher, als eine neue zu finden.

Verdeckte Wohnungslosigkeit ernst nehmen

Wer bei Bekannten oder Verwandten unterkommt, gilt statistisch als verdeckt wohnungslos — bundesweit betraf das Anfang 2024 rund 60.400 Menschen. Diese Situationen enden häufig abrupt. Auch in dieser Lage ist eine Beratung beim Sozialamt möglich und sinnvoll, bevor die Unterbringung wegfällt.

Datenlage als Grundlage für Hilfe

Seit dem Inkrafttreten der Wohnungslosenberichterstattung am 1. Januar 2020 liegen regelmäßige Zahlen zu untergebrachten wohnungslosen Menschen vor. Für Berlin zeigen sie eine doppelt so hohe Betroffenheit bei Obdachlosigkeit und verdeckter Wohnungslosigkeit wie im Bundesdurchschnitt.

Quellen

  • Sozialbericht berlin 2025
  • Wohnungslosenbericht 2024 (Bundesregierung)
  • Gerull Lebenslagenuntersuchung 2025

Häufige Fragen

Wie viele Menschen sind in Berlin obdachlos?+

Zum Erhebungszeitpunkt 2024 waren in Berlin 8.396 Menschen obdachlos oder verdeckt wohnungslos. Das entspricht 0,2 Prozent der Berliner Bevölkerung und damit dem doppelten Wert des Bundesdurchschnitts von 0,1 Prozent. Zusätzlich wurden für Berlin 39.375 untergebrachte wohnungslose Menschen erfasst (Datenstand 2023).

Wer hat in Berlin Anspruch auf eine Notunterkunft?+

Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit besteht prinzipiell eine Unterbringungspflicht des Staates — das gilt grundsätzlich auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. In der Praxis kommt es dennoch immer wieder zu rechtswidrigen Ablehnungen. Wer abgewiesen wird, sollte die Ablehnung schriftlich verlangen und sich an das Sozialamt des Bezirks oder eine Beratungsstelle wenden.

Was sind die häufigsten Ursachen für Obdachlosigkeit?+

Ein zentraler Auslöser ist der Verlust der zuvor bewohnten Wohnung. Die bundesweite Wohnungslosenberichterstattung untersucht Ausmaß, Struktur und Ursachen von Wohnungslosigkeit und benennt den Wohnungsverlust als wesentlichen Weg in die Wohnungslosigkeit. Deshalb ist Beratung vor dem Verlust der Wohnung besonders wirksam.

An wen wende ich mich in Berlin bei akuter Obdachlosigkeit?+

An das Sozialamt des Bezirks, in dem Sie sich aufhalten, und die dort zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle. Aktuelle Übersichten zu Unterbringungsangeboten führen die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration und Vielfalt sowie die Bezirksämter.

Was bedeutet verdeckte Wohnungslosigkeit?+

Verdeckt wohnungslos ist, wer keine eigene Wohnung hat und vorübergehend bei Bekannten, Verwandten oder Zufallsbekanntschaften unterkommt, ohne in einer Einrichtung untergebracht zu sein. Bundesweit waren Anfang 2024 rund 60.400 Menschen verdeckt wohnungslos.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für Hilfen bei Wohnungsnot?+

Das Sozialgesetzbuch XII regelt in § 67 die Beratung und Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ob und in welcher Form Hilfen greifen, prüfen das Sozialamt und die zuständige Stelle für Wohnungsnotfälle im Einzelfall. Für die Statistik gilt seit dem 1. Januar 2020 das Gesetz zur Wohnungslosenberichterstattung.