Was ist Grundsicherung — zwei Varianten
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die das Existenzminimum sichern soll, wenn Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen. Sie ist Teil des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich an zwei klar abgegrenzte Gruppen.
Die erste Gruppe umfasst Personen, die die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese bei 67 Jahren. Die zweite Gruppe sind Personen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung — das heißt, sie können auf Dauer weniger als drei Stunden täglich unter normalen Bedingungen arbeiten, unabhängig von ihrer Ausbildung oder früheren Tätigkeit.
Anders als das Bürgergeld (SGB II) ist die Grundsicherung nicht auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Es gibt keine Jobcenter-Betreuung, keine Eingliederungsvereinbarung und keine Sanktionsmöglichkeiten. Zuständig ist das Sozialamt der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises.
Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?
Der Regelbedarf entspricht dem der anderen Grundsicherungsleistungen: 2024 sind es 563 Euro monatlich für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1). Paare erhalten je 506 Euro. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft — Miete und Heizkosten — soweit sie als angemessen gelten, sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Eigenes Einkommen wird angerechnet, mindert also die Leistung. Das gilt für die Rente, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Vermietung oder andere regelmäßige Zahlungen. Einmalige Einnahmen wie Steuerrückerstattungen oder Erbschaften werden gesondert behandelt. Kleines Barvermögen bleibt bis zu bestimmten Freigrenzen unberücksichtigt.
Ende 2022 bezogen rund 1,2 Millionen Personen Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Darunter waren 278.000 ausländische Staatsangehörige, was einem Anteil von 23,3 Prozent entspricht. Die Zahl ukrainischer Leistungsberechtigter war bis Ende 2021 noch gering — danach stieg sie infolge des Krieges stark an.
Non-take-up: Warum viele ihren Anspruch nicht nutzen
Das Phänomen des Non-take-up — also der Nicht-Inanspruchnahme bestehender Ansprüche — ist bei der Grundsicherung im Alter besonders ausgeprägt. Schätzungen auf Basis von Haushaltsbefragungen und Modellberechnungen gehen davon aus, dass zwischen einem Drittel und der Hälfte der berechtigten Personen die Leistung nicht beantragen.
Der häufigste genannte Grund ist Scham: Viele ältere Menschen empfinden es als Versagen, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Jahrzehnte der Erwerbsarbeit und das Selbstverständnis, ohne fremde Hilfe auszukommen, stehen dem Antrag psychologisch entgegen. Hinzu kommt eine generationell verbreitete Skepsis gegenüber Behörden.
Ein weiterer Faktor ist die Angst, dass erwachsene Kinder zur Kasse gebeten werden. Diese Befürchtung ist in den meisten Fällen unbegründet: Seit 2020 werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Doch diese Regeländerung ist in der Bevölkerung noch nicht vollständig angekommen.
Schließlich spielen Informationsdefizite eine Rolle. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie trotz Rente einen Anspruch haben könnten. Die Rentenversicherung informiert zwar über mögliche Ansprüche, doch der Schritt zum Sozialamt bleibt eine Hürde — zumal wenn Sprachkenntnisse begrenzt sind oder Mobilität eingeschränkt.
Grundsicherung und Rente — was viele falsch verstehen
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: "Ich habe jahrelang eingezahlt, und trotzdem bekomme ich am Ende dasselbe wie jemand, der nie gearbeitet hat." Das stimmt nicht. Für selbst erarbeitete Rentenansprüche gilt ein Freibetrag: Bis zu 50 Prozent der eigenen Rente — maximal jedoch ein bestimmter Höchstbetrag — werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Das bedeutet konkret: Wer eine kleine Rente von 400 Euro hat, darf davon 200 Euro behalten, ohne dass dieser Betrag die Grundsicherung mindert. Wer keine eigene Rente hat, erhält die Grundsicherung in voller Höhe — aber eben auch ohne diesen Freibetrag. Lebenslanges Einzahlen zahlt sich damit am Ende aus, auch wenn der Unterschied oft gering wirkt.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden im Rahmen der Grundsicherung vollständig übernommen. Das entlastet Beziehende erheblich, da diese Kosten sonst direkt vom Einkommen abgehen würden. Für Bezieher privater Krankenversicherungen gibt es besondere Regelungen.
Wie man Grundsicherung beantragt
Zuständig ist das Sozialamt am Wohnort — nicht das Jobcenter. In vielen Kommunen heißt die Stelle "Amt für soziale Sicherung", "Soziales Bürgeramt" oder ähnlich. Der Antrag kann persönlich, postalisch oder in einigen Kommunen digital gestellt werden. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.
Zum Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Aufenthaltstitel, aktueller Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten Monate, Mietvertrag und aktueller Mietnachweis sowie Nachweise über sonstige Einkünfte oder Vermögen. Bei voller Erwerbsminderung ist zusätzlich ein Bescheid der Rentenversicherung über den Erwerbsminderungsstatus erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf Anfrage, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Dieser Service ist kostenlos und kann helfen, die Hemmschwelle vor dem eigentlichen Antrag zu senken. Sozialberatungen von Wohlfahrtsverbänden, Caritas, Diakonie oder AWO unterstützen beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen.
Wer nach Antragstellung einen Ablehnungsbescheid erhält, hat das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Beratungsstellen helfen bei der Formulierung. Fehler im Bescheid — etwa falsch angerechnetes Einkommen oder übergangene Mehrbedarfe — kommen vor und können korrigiert werden.
Quellenangabe
Sozialbericht 2024 der Bundesregierung · Bereitsteller: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · Originaldatensatz · Daten wurden für diese Seite redaktionell bearbeitet und aufbereitet.
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Weitere Quellen: Statistisches Bundesamt, Sozialleistungen Fachserie 13 Reihe 2; BMAS Grundsicherungsbericht 2023; Bundessozialbericht 2024; Deutsche Rentenversicherung, Broschüre Grundsicherung im Alter
Stand: 2024