ARMUTDEUTSCHLAND
Was sie bedeutet
SGB XII — Stand 2024

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Anspruch, Höhe und was viele nicht wissen

Rund 1,2 Millionen Menschen bezogen zuletzt Grundsicherung im Alter. Gleichzeitig holen schätzungsweise 30 bis 50 Prozent der Anspruchsberechtigten diese Leistung nicht ab — oft aus Scham oder Unkenntnis.

Auf einen Blick

1,2 Mio.
Empfänger Grundsicherung im Alter
30–50 %
holen Leistung nicht ab (Schätzung)
23,3 %
ausländische Empfänger
50 %
Rentenfreibetrag anrechnungsfrei
278.000
ausländische Empfänger absolut

Was ist Grundsicherung — zwei Varianten

Kurzantwort: Grundsicherung gibt es in zwei Formen: im Alter für Personen ab Renteneintrittsalter und bei voller Erwerbsminderung für Menschen, die dauerhaft nicht arbeitsfähig sind. Beide Leistungen sind im SGB XII geregelt und werden vom Sozialamt bewilligt.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die das Existenzminimum sichern soll, wenn Rente oder sonstige Einkünfte nicht ausreichen. Sie ist Teil des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und richtet sich an zwei klar abgegrenzte Gruppen.

Die erste Gruppe umfasst Personen, die die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese bei 67 Jahren. Die zweite Gruppe sind Personen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung — das heißt, sie können auf Dauer weniger als drei Stunden täglich unter normalen Bedingungen arbeiten, unabhängig von ihrer Ausbildung oder früheren Tätigkeit.

Anders als das Bürgergeld (SGB II) ist die Grundsicherung nicht auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Es gibt keine Jobcenter-Betreuung, keine Eingliederungsvereinbarung und keine Sanktionsmöglichkeiten. Zuständig ist das Sozialamt der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises.

Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?

Kurzantwort: Anspruch hat, wer im Rentenalter oder voll erwerbsgemindert ist und dessen Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Die Leistung setzt sich aus Regelbedarf, Unterkunftskosten und Krankenversicherungsbeiträgen zusammen.

Der Regelbedarf entspricht dem der anderen Grundsicherungsleistungen: 2024 sind es 563 Euro monatlich für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1). Paare erhalten je 506 Euro. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft — Miete und Heizkosten — soweit sie als angemessen gelten, sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Eigenes Einkommen wird angerechnet, mindert also die Leistung. Das gilt für die Rente, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Vermietung oder andere regelmäßige Zahlungen. Einmalige Einnahmen wie Steuerrückerstattungen oder Erbschaften werden gesondert behandelt. Kleines Barvermögen bleibt bis zu bestimmten Freigrenzen unberücksichtigt.

Ende 2022 bezogen rund 1,2 Millionen Personen Grundsicherung im Alter nach SGB XII. Darunter waren 278.000 ausländische Staatsangehörige, was einem Anteil von 23,3 Prozent entspricht. Die Zahl ukrainischer Leistungsberechtigter war bis Ende 2021 noch gering — danach stieg sie infolge des Krieges stark an.

Non-take-up: Warum viele ihren Anspruch nicht nutzen

Kurzantwort: Schätzungsweise 30 bis 50 Prozent der Anspruchsberechtigten beantragen die Grundsicherung nicht. Hauptgründe sind Scham, Unwissenheit und die Befürchtung, Kinder würden finanziell herangezogen.

Das Phänomen des Non-take-up — also der Nicht-Inanspruchnahme bestehender Ansprüche — ist bei der Grundsicherung im Alter besonders ausgeprägt. Schätzungen auf Basis von Haushaltsbefragungen und Modellberechnungen gehen davon aus, dass zwischen einem Drittel und der Hälfte der berechtigten Personen die Leistung nicht beantragen.

Der häufigste genannte Grund ist Scham: Viele ältere Menschen empfinden es als Versagen, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Jahrzehnte der Erwerbsarbeit und das Selbstverständnis, ohne fremde Hilfe auszukommen, stehen dem Antrag psychologisch entgegen. Hinzu kommt eine generationell verbreitete Skepsis gegenüber Behörden.

Ein weiterer Faktor ist die Angst, dass erwachsene Kinder zur Kasse gebeten werden. Diese Befürchtung ist in den meisten Fällen unbegründet: Seit 2020 werden Kinder nur noch herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Doch diese Regeländerung ist in der Bevölkerung noch nicht vollständig angekommen.

Schließlich spielen Informationsdefizite eine Rolle. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie trotz Rente einen Anspruch haben könnten. Die Rentenversicherung informiert zwar über mögliche Ansprüche, doch der Schritt zum Sozialamt bleibt eine Hürde — zumal wenn Sprachkenntnisse begrenzt sind oder Mobilität eingeschränkt.

Grundsicherung und Rente — was viele falsch verstehen

Kurzantwort: Die eigene Rente wird zwar angerechnet, aber wer selbst Beiträge eingezahlt hat, profitiert durch einen teilweisen Freibetrag. Grundsicherung zu beziehen lohnt sich für fast alle Berechtigten.

Ein verbreitetes Missverständnis lautet: "Ich habe jahrelang eingezahlt, und trotzdem bekomme ich am Ende dasselbe wie jemand, der nie gearbeitet hat." Das stimmt nicht. Für selbst erarbeitete Rentenansprüche gilt ein Freibetrag: Bis zu 50 Prozent der eigenen Rente — maximal jedoch ein bestimmter Höchstbetrag — werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Das bedeutet konkret: Wer eine kleine Rente von 400 Euro hat, darf davon 200 Euro behalten, ohne dass dieser Betrag die Grundsicherung mindert. Wer keine eigene Rente hat, erhält die Grundsicherung in voller Höhe — aber eben auch ohne diesen Freibetrag. Lebenslanges Einzahlen zahlt sich damit am Ende aus, auch wenn der Unterschied oft gering wirkt.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden im Rahmen der Grundsicherung vollständig übernommen. Das entlastet Beziehende erheblich, da diese Kosten sonst direkt vom Einkommen abgehen würden. Für Bezieher privater Krankenversicherungen gibt es besondere Regelungen.

Wie man Grundsicherung beantragt

Kurzantwort: Der Antrag wird beim Sozialamt gestellt. Benötigt werden Nachweise über Einkommen, Rente, Vermögen und Wohnkosten. Die Rentenversicherung kann vorab informieren, ob ein Anspruch wahrscheinlich besteht.

Zuständig ist das Sozialamt am Wohnort — nicht das Jobcenter. In vielen Kommunen heißt die Stelle "Amt für soziale Sicherung", "Soziales Bürgeramt" oder ähnlich. Der Antrag kann persönlich, postalisch oder in einigen Kommunen digital gestellt werden. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.

Zum Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Aufenthaltstitel, aktueller Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten Monate, Mietvertrag und aktueller Mietnachweis sowie Nachweise über sonstige Einkünfte oder Vermögen. Bei voller Erwerbsminderung ist zusätzlich ein Bescheid der Rentenversicherung über den Erwerbsminderungsstatus erforderlich.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert auf Anfrage, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Dieser Service ist kostenlos und kann helfen, die Hemmschwelle vor dem eigentlichen Antrag zu senken. Sozialberatungen von Wohlfahrtsverbänden, Caritas, Diakonie oder AWO unterstützen beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen.

Wer nach Antragstellung einen Ablehnungsbescheid erhält, hat das Recht, binnen eines Monats Widerspruch einzulegen. Beratungsstellen helfen bei der Formulierung. Fehler im Bescheid — etwa falsch angerechnetes Einkommen oder übergangene Mehrbedarfe — kommen vor und können korrigiert werden.

Quellenangabe

Sozialbericht 2024 der Bundesregierung · Bereitsteller: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · Originaldatensatz · Daten wurden für diese Seite redaktionell bearbeitet und aufbereitet.

Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0)

Weitere Quellen: Statistisches Bundesamt, Sozialleistungen Fachserie 13 Reihe 2; BMAS Grundsicherungsbericht 2023; Bundessozialbericht 2024; Deutsche Rentenversicherung, Broschüre Grundsicherung im Alter

Stand: 2024

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?
Bürgergeld (SGB II) gilt für erwerbsfähige hilfebedürftige Personen im arbeitsfähigen Alter. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) gilt für Personen, die das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zuständig ist beim Bürgergeld das Jobcenter, bei der Grundsicherung das Sozialamt.
Lohnt sich Grundsicherung trotz Rente?
Ja. Die Rente wird zwar auf die Grundsicherung angerechnet, aber ein Teil der eigenen Rentenansprüche bleibt bis zu 50 Prozent anrechnungsfrei. Das bedeutet: Wer selbst Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat am Ende mehr in der Tasche als jemand, der nie eingezahlt hat. Der Bezug von Grundsicherung lohnt sich daher in fast allen Fällen.
Können Kinder für die Grundsicherung der Eltern haftbar gemacht werden?
Seit einer Gesetzesänderung 2020 werden Kinder erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Für die meisten Familien ist eine Haftung der Kinder also ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für die Grundsicherung im Alter — die frühere Angst vor Rückforderungen beim Nachwuchs ist damit in den meisten Fällen unbegründet.
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf (2024: 563 Euro für Alleinstehende), den angemessenen Kosten der Unterkunft sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hinzu kommen eventuelle Mehrbedarfszuschläge. Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Rente, Miete und Wohnort ab.
Wo beantragt man Grundsicherung im Alter?
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Sozialamt gestellt — nicht beim Jobcenter. In vielen Kommunen ist dies das Amt für soziale Sicherung oder das Bürgeramt. Manche Rentenversicherungsträger stellen Informationsblätter bereit und können bei der Antragstellung unterstützen.