ARMUTDEUTSCHLAND
Was sie bedeutet
Wohngeldgesetz · Reform 2023

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Reform 2023 hat den Berechtigtenkreis verdreifacht und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss integriert. Trotzdem ist die Leistung bei vielen Berechtigten unbekannt.

Auf einen Blick

1,8 Mio.
berechtigte Haushalte seit 2023
~ 370 €
durchschnittlicher Wohngeldbetrag 2023
3-fach
mehr Berechtigte als vor der Reform
§ 1 WoGG
gesetzliche Grundlage
24 %
Wohnkostenanteil am Einkommen (Untergrenze Belastung)

Was ist Wohngeld und für wen ist es gedacht?

Kurzantwort: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der Haushalte mit geringem Einkommen entlasten soll. Es richtet sich an Menschen, die weder Bürgergeld noch Grundsicherung beziehen, deren Einkommen aber für die tatsächliche Miete oder Belastung durch Wohneigentum nicht ausreicht.

Wohnen ist für viele Haushalte mit geringem Einkommen der größte Kostenfaktor. Wohngeld soll sicherstellen, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen in angemessenen Verhältnissen wohnen können, ohne dafür einen zu großen Teil ihres Einkommens aufwenden zu müssen. Die gesetzliche Grundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Die Leistung richtet sich nicht an alle mit niedrigem Einkommen, sondern gezielt an diejenigen, die keine anderen staatlichen Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz erhalten. Wer solche Leistungen bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld — die Wohnkosten sind dann bereits im Transferleistungssystem abgebildet.

Wohngeld ist eine der seltenen Sozialleistungen, die gezielt auch Erwerbstätige erreichen kann. Wer arbeitet, aber trotzdem wenig verdient, kann anspruchsberechtigt sein — gerade in Regionen mit hohem Mietniveau ist das für viele Alleinlebende oder Familien mit kleinen Einkommen relevant.

Mietzuschuss und Lastenzuschuss: zwei Formen des Wohngelds

Kurzantwort: Wohngeld gibt es in zwei Varianten: als Mietzuschuss für Mieterhaushalte und als Lastenzuschuss für Eigentümerhaushalte, die ihr Heim selbst bewohnen. Die Berechnung folgt denselben Grundprinzipien, unterscheidet sich aber in den anerkannten Wohnkosten.

Der Mietzuschuss ist die häufigere Form. Er richtet sich an Haushalte, die zur Miete wohnen. Berücksichtigt wird die tatsächliche Bruttokaltmiete bis zu einem Höchstbetrag, der von Haushaltsgröße und Mietenstufe der Gemeinde abhängt. Nebenkosten wie Heizung sind seit der Reform 2023 über den integrierten Heizkostenzuschuss mitabgebildet.

Der Lastenzuschuss gilt für selbstnutzende Eigentümer. Anerkannt werden laufende Kosten des Wohneigentums: Zinsen für Hypotheken, Tilgungsraten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag sowie Instandhaltungskosten und öffentliche Abgaben auf das Grundstück. Auch hier gelten Obergrenzen, die von Haushaltsgröße und regionalen Mietenstufen abhängen.

Die Wohngeld-Plus-Reform 2023: was sich geändert hat

Kurzantwort: Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es hat die Einkommensgrenzen erhöht, die Tabellenwerte angepasst und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss eingebaut. Der Berechtigtenkreis wuchs von rund 600.000 auf etwa 1,8 Millionen Haushalte.

Die Reform war eine Reaktion auf stark gestiegene Energiepreise und Mieten. Schon 2022 gab es befristete Heizkostenzuschüsse, die aber jeweils neu beschlossen werden mussten. Die Reform 2023 integrierte diesen Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld-System: Ein Klimakomponente-Faktor berücksichtigt seitdem die Energiekosten strukturell.

Die Anhebung der Einkommensgrenzen war die strukturell wichtigste Änderung: Sie sorgte dafür, dass Haushalte, die bisher knapp über der Grenze lagen, nun ebenfalls Wohngeld erhalten können. In der Praxis bedeutete das, dass viele Haushalte, die lange keine staatliche Unterstützung erhalten hatten, erstmals Zugang zu einer Leistung bekamen.

Wohngeld: vor und nach der Reform 2023

Merkmalvor 2023ab 2023
Berechtigte Haushalte~600.000~1,8 Mio.
Heizkostenzuschussbefristet / separatdauerhaft integriert
Einkommensgrenzenniedrigerdeutlich angehoben
Tabellenwerteältere Mietniveausaktualisiert
Klimakomponentenicht vorhandeneingebaut

Wie wird Wohngeld berechnet?

Kurzantwort: Die Wohngeldhöhe ergibt sich aus drei Größen: dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der tatsächlichen Miete — bis zu einem regional gestaffelten Höchstbetrag. Die Berechnung folgt einer gesetzlichen Formel.

Das Wohngeld wird nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnet. Maßgeblich sind das monatliche Haushaltseinkommen (nach Abzügen), die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen und die zu berücksichtigende Miete oder Belastung. Letztere ist nach oben durch Tabellenwerte begrenzt, die nach Haushaltsgröße und Mietenstufe der Gemeinde variieren.

Deutschland ist in sieben Mietenstufen eingeteilt, von Gemeinden mit sehr niedrigem Mietniveau bis zu Hochpreisregionen wie München oder Frankfurt. Je höher die Mietenstufe, desto höhere Mieten werden bei der Berechnung anerkannt. Das soll sicherstellen, dass die Leistung auch in teuren Städten eine spürbare Entlastung bringt.

Konkrete Berechnungen lassen sich über den offiziellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchführen. Die zuständige Stelle ist das Wohnungsamt der Gemeinde oder Stadt, in der der Haushalt wohnt. Dort ist der Antrag zu stellen.

Wohngeld und Armutsrisiko

Kurzantwort: Wohngeld kann Haushalte knapp über der Armutsgefährdungsgrenze halten — aber nur, wenn sie es auch beantragen. Non-take-up ist ein bekanntes Problem: Viele Berechtigte holen die Leistung nicht ab, weil sie nichts davon wissen oder den Antrag scheuen.

Hohe Wohnkosten sind einer der stärksten Treiber von Armutsgefährdung in Deutschland. Wenn ein Haushalt mehr als 30 bis 40 Prozent des Nettoeinkommens für Miete aufwendet, bleibt für andere Ausgaben kaum Spielraum — Ernährung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe geraten unter Druck. Wohngeld kann diese Belastung senken und damit das Armutsrisiko spürbar reduzieren.

Die Kehrseite ist das Non-take-up-Problem: Studien und Berichte aus der Sozialpolitik zeigen, dass auch nach der Reform 2023 viele Berechtigte keinen Antrag stellen. Gründe sind Unwissenheit, Scham, Bürokratiescheu oder schlechte Erreichbarkeit der Wohnungsämter. Wohngeld ist eine Leistung mit hohem potenziellen Nutzen — aber dieser Nutzen muss aktiv eingelöst werden.

Die Abgrenzung zum Bürgergeld ist für Betroffene oft unklar: Wer gerade über der Bürgergeld-Grenze liegt, fragt sich häufig nicht, ob er Wohngeld beanspruchen könnte. Beratungsstellen wie die Schuldner- und Sozialberatung sowie Wohlfahrtsverbände können hier helfen.

Abgrenzung zu Bürgergeld und Grundsicherung

Kurzantwort: Wohngeld, Bürgergeld und Grundsicherung schließen sich gegenseitig aus. Bürgergeld-Beziehende erhalten Wohnkosten bereits über das SGB II, Wohngeld ist für Haushalte außerhalb des Transferleistungsbezugs.

Das deutsche Sozialleistungssystem kennt eine klare Trennlinie: Wer Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Die Wohnkosten werden in diesen Leistungssystemen separat als "Kosten der Unterkunft und Heizung" (KdU) übernommen.

Wohngeld ist dagegen für Haushalte gedacht, deren Einkommen über der Bürgergeld-Grenze liegt, aber trotzdem für die tatsächliche Wohnkostenbelastung nicht ausreicht. Es wirkt als Brückenleistung — zwischen dem Transferleistungs- bezug und einem Einkommen, das vollständig für alle Lebenshaltungskosten ausreicht.

Praktisch bedeutet das: Wer erfährt, dass er womöglich Bürgergeld beantragen könnte, sollte zusammen mit einer Beratungsstelle auch prüfen, ob Wohngeld nicht eine sinnvollere Alternative wäre — insbesondere dann, wenn das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, die Miete aber zu einem Problem wird.

Quellenangabe

Sozialbericht 2024 der Bundesregierung · Bereitsteller: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · Originaldatensatz · Daten wurden für diese Seite redaktionell bearbeitet und aufbereitet.

Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0)

Weitere Quellen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeld-Plus-Reform 2023; Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung ab 1. Januar 2023; Bundesagentur für Arbeit: Statistiken Wohngeld; Paritätischer Gesamtverband: Sozialleistungsberatung; DIW Berlin: Wohnkostenbelastung und Armutsrisiko

Stand: 2024

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?+
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Bürgergeld- oder Grundsicherungsleistungen beziehen. Seit der Reform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten erheblich ausgeweitet. Maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete bzw. Belastung durch Eigenheim. Den Antrag stellt man beim kommunalen Wohnungsamt.
Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?+
Mietzuschuss erhalten Mieterhaushalte, Lastenzuschuss Eigentümerhaushalte, die ihr Heim selbst bewohnen. Beim Lastenzuschuss werden Zinsen, Tilgung und andere laufende Kosten für das Eigenheim berücksichtigt. Die Berechnung folgt denselben Grundprinzipien wie beim Mietzuschuss.
Was hat die Wohngeld-Plus-Reform 2023 geändert?+
Die Reform zum 1. Januar 2023 hat drei wesentliche Änderungen gebracht: Erstens wurden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben, sodass dreimal so viele Haushalte wie zuvor anspruchsberechtigt sind. Zweitens wurde ein dauerhafter Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert. Drittens wurden die Tabellenwerte an gestiegene Mietniveaus angepasst.
Kann man gleichzeitig Wohngeld und Bürgergeld beziehen?+
Nein. Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Bürgergeld-Beziehende erhalten die Wohnkosten direkt über das Bürgergeld (Kosten der Unterkunft). Wohngeld ist für Haushalte vorgesehen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung haben, aber trotzdem mit geringem Einkommen unter erheblicher Wohnkostenbelastung leben.
Wie lange gilt ein Wohngeldbescheid?+
Wohngeldbescheide werden in der Regel für zwölf Monate ausgestellt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen der Einkommenssituation, des Haushalts oder der Miete kann und sollte früher ein neuer Antrag gestellt werden — sowohl wenn sich das Einkommen verschlechtert als auch wenn es steigt.