Wohnen & Lebensformen
Auszugsalter: Wann junge Menschen in Deutschland das Elternhaus verlassen
Der Auszug aus dem Elternhaus findet in Deutschland meist zwischen dem späten Teenageralter und Mitte 30 statt. Im Jahr 2023 lebten von den 25-Jährigen noch 28 % im Haushalt der Eltern — junge Männer deutlich häufiger als junge Frauen.
28 %
So viele 25-Jährige wohnten im Jahr 2023 in Deutschland noch im Haushalt ihrer Eltern. Der Wert stammt aus dem Mikrozensus 2023, ausgewertet im Sozialbericht 2024.
21 %
Anteil der jungen Frauen, die mit 25 Jahren 2023 noch bei den Eltern lebten. Mit 30 Jahren waren es 6 %, mit 40 Jahren noch 2 %.
33 %
Anteil der jungen Männer, die mit 25 Jahren 2023 noch im Elternhaushalt lebten. Mit 30 Jahren waren es 13 %, mit 40 Jahren 5 %.
Mitte 30
Bis in dieses Alter reicht die Spanne, in der der Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland üblicherweise erfolgt. Sie beginnt im späten Teenageralter.
1972
Im Vergleichsjahr lebten im früheren Bundesgebiet und Berlin-West 20 % der 25-Jährigen noch bei den Eltern. 2023 waren es im früheren Bundesgebiet ohne Berlin 29 %.
Wann ziehen junge Menschen in Deutschland aus dem Elternhaus aus?
Kurzantwort: Der Auszug erfolgt in der Regel zwischen dem späten Teenageralter und Mitte 30. Im Jahr 2023 wohnten von den 25-Jährigen noch 28 % im Haushalt der Eltern.
Ein festes Alter, in dem junge Menschen in Deutschland das Elternhaus verlassen, gibt es nicht. Der Auszug verteilt sich über einen langen Zeitraum: Er beginnt im späten Teenageralter und zieht sich bis Mitte 30 hin. Zwischen Schulabschluss, Ausbildung, Studium, erstem Job und der ersten eigenen Wohnung liegen bei vielen mehrere Jahre.
Der wichtigste Orientierungswert stammt aus dem Mikrozensus 2023: Von allen 25-Jährigen lebten in diesem Jahr noch 28 % im Haushalt der Eltern. Umgekehrt bedeutet das: Rund sieben von zehn jungen Menschen hatten mit 25 Jahren bereits einen eigenen Haushalt — allein, in einer Wohngemeinschaft oder mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner.
Mit steigendem Alter sinkt der Anteil weiter deutlich ab. Ab dem 30. Lebensjahr ist das Wohnen im Elternhaushalt die klare Ausnahme, ab 40 betrifft es nur noch wenige Prozent der Bevölkerung.
Warum es kein einheitliches „Auszugsalter“ gibt
Die Statistik erfasst nicht den Moment des Auszugs selbst, sondern die Wohnsituation zu einem Stichtag. Gezählt wird, wer als Kind im Haushalt der Eltern lebt. Deshalb sprechen Auswertungen meist von Anteilen je Altersjahr statt von einem Durchschnittsalter. Vorübergehende Rückkehr ins Elternhaus — etwa nach einer Trennung, nach dem Studium oder bei Arbeitslosigkeit — fließt in diese Zahlen mit ein.
Ziehen Frauen früher aus als Männer?
Kurzantwort: Ja. Mit 25 Jahren lebten 2023 noch 21 % der jungen Frauen, aber 33 % der jungen Männer im Haushalt der Eltern.
Junge Frauen verlassen den elterlichen Haushalt im Schnitt früher als gleichaltrige Männer. Der Abstand ist deutlich und bleibt über mehrere Altersjahre bestehen.
| Alter | Frauen im Elternhaushalt | Männer im Elternhaushalt |
|---|---|---|
| 25 Jahre | 21 % | 33 % |
| 30 Jahre | 6 % | 13 % |
| 40 Jahre | 2 % | 5 % |
Alle Werte beziehen sich auf das Jahr 2023. Mit 25 Jahren lebte damit nur noch jede fünfte junge Frau bei den Eltern, aber jeder dritte junge Mann. Auch mit 30 Jahren ist der Anteil bei Männern noch rund doppelt so hoch wie bei Frauen.
Der Sozialbericht 2024 beschreibt diesen Unterschied als Verzögerung des durchschnittlichen Auszugsalters bei jungen Männern. Zu den Gründen für diesen Geschlechterunterschied enthalten die ausgewerteten Daten keine Erklärung — die Statistik zeigt das Muster, nicht seine Ursache.
Wie hat sich das Auszugsalter langfristig verändert?
Kurzantwort: Junge Menschen bleiben heute länger im Elternhaus als vor 50 Jahren. 1972 lebten 20 % der 25-Jährigen im früheren Bundesgebiet und Berlin-West bei den Eltern, 2023 waren es 29 % im früheren Bundesgebiet ohne Berlin.
Der Auszug aus dem Elternhaus hat sich über die Jahrzehnte nach hinten verschoben. Der Sozialbericht 2024 stellt dazu zwei Vergleichswerte gegenüber:
- 1972: Zwei von zehn 25-Jährigen (20 %) im früheren Bundesgebiet und Berlin-West lebten noch bei den Eltern.
- 2023: Drei von zehn 25-Jährigen (29 %) im früheren Bundesgebiet ohne Berlin lebten noch bei den Eltern.
Der Vergleich bezieht sich bewusst auf denselben regionalen Zuschnitt, damit die Zahlen aus der Zeit vor der Wiedervereinigung mit den heutigen Werten vergleichbar bleiben. Der bundesweite Wert für 2023 liegt mit 28 % geringfügig darunter.
Die Verschiebung um rund neun Prozentpunkte in gut 50 Jahren ist damit belegt. Zu den Gründen dieser Entwicklung — etwa längere Ausbildungszeiten, spätere Familiengründung oder veränderte Wohnkosten — liegen in den hier ausgewerteten Daten keine belastbaren Angaben vor.
Warum ist das Auszugsalter für das Thema Armut relevant?
Kurzantwort: Der Auszug ist der Schritt in einen eigenen Haushalt und damit in eigene Wohnkosten. Wer diesen Schritt geht, ist auf ein ausreichendes eigenes Einkommen oder auf Unterstützungsleistungen angewiesen.
Mit dem Auszug entsteht ein eigener Haushalt — und damit die volle Last aus Miete, Nebenkosten, Strom und Lebenshaltung. Solange junge Menschen im Elternhaushalt leben, teilen sie sich diese Kosten. Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist deshalb einer der finanziell empfindlichsten Übergänge im jungen Erwachsenenalter.
Für die Statistik ist das ebenfalls bedeutsam: Wer im Haushalt der Eltern lebt, wird bei der Berechnung des Haushaltseinkommens dem Elternhaushalt zugerechnet. Das eigene niedrige oder fehlende Einkommen wird dann durch das Familieneinkommen abgefedert. Beim Auszug ändert sich diese Zurechnung — das Armutsrisiko wird ab diesem Zeitpunkt am eigenen Haushalt gemessen.
Was der Auszug praktisch bedeutet
- Eigene Wohnkosten: Miete und Nebenkosten müssen dauerhaft aus eigenem Einkommen oder aus Sozialleistungen gedeckt werden.
- Eigene Bedarfsgemeinschaft: Wer eine eigene Wohnung bezieht und Bürgergeld bezieht, bildet in der Regel eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit eigenem Regelsatz.
- Erstausstattung: Möbel, Haushaltsgeräte und Kaution fallen einmalig an und sind ohne Rücklagen schwer zu stemmen.
Konkrete Auswertungen dazu, wie stark Mietniveau, Ausbildungsvergütung oder regionale Unterschiede das Auszugsalter beeinflussen, liegen in den hier ausgewerteten Daten nicht vor. Belegt ist das Muster des späteren Auszugs, nicht dessen ökonomische Erklärung.
Welche Unterstützung gibt es beim Schritt in die erste eigene Wohnung?
Kurzantwort: Junge Erwachsene mit geringem Einkommen können je nach Situation Wohngeld, Leistungen nach dem SGB II oder Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen. Für Menschen unter 25 im Bürgergeldbezug gelten beim Auszug besondere Regeln.
Wer mit wenig Geld in die erste eigene Wohnung zieht, ist nicht auf sich allein gestellt. Welche Hilfe infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob eine Ausbildung oder ein Studium läuft und ob eigenes Einkommen vorhanden ist.
Sonderregel für unter 25-Jährige im Bürgergeldbezug
Für junge Menschen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gilt eine Besonderheit: Nach § 22 Absatz 5 SGB II werden die Kosten für eine eigene Wohnung nur übernommen, wenn das Jobcenter dem Umzug vorher zugesichert hat. Diese Zusicherung ist zu erteilen, wenn die betroffene Person aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann, wenn der Bezug der Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Praktisch heißt das: Der Antrag muss vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden. Wer ohne Zusicherung auszieht, riskiert, dass die Miete nicht übernommen wird.
Weitere Wege
- Wohngeld: für Haushalte mit eigenem Einkommen, das für die Miete nicht ausreicht.
- Ausbildungsförderung: BAföG für Studierende und Schülerinnen und Schüler, Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende — jeweils mit höheren Sätzen für auswärtige Unterbringung.
- Beratung: Kommunale Wohnungsnotfallhilfen, Jugendberatungsstellen und Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände helfen bei Anträgen und Wohnungssuche.
Quellen
- § 7b: Erreichbarkeit | Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen | Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete | Bundesagentur für Arbeit
- § 7: Leistungsberechtigte | Bundesagentur für Arbeit
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 3
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 2
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 1
- ZVR-Jahresbericht 2025 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
- ZVR-Statistik 2026 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer, Stand 30.06.2026)
- BAG W Statistikbericht 2023 (DzW-Dokumentation)
- Gerull Lebenslagenuntersuchung 2025
- schutzauftrag-kindeswohlgefaehrdung 2025
Häufige Fragen
In welchem Alter ziehen junge Menschen in Deutschland durchschnittlich aus dem Elternhaus aus?+
Ein einheitliches Durchschnittsalter weist die amtliche Statistik nicht aus. Der Auszug erfolgt in der Regel zwischen dem späten Teenageralter und Mitte 30. Als Orientierung dient der Anteil der jungen Menschen, die noch bei den Eltern wohnen: 2023 waren das bei den 25-Jährigen 28 %.
Ziehen Frauen früher aus als Männer?+
Ja. Mit 25 Jahren lebten 2023 noch 21 % der jungen Frauen bei den Eltern, aber 33 % der jungen Männer. Auch mit 30 Jahren bleibt der Abstand bestehen: 6 % bei Frauen gegenüber 13 % bei Männern. Mit 40 Jahren sind es 2 % der Frauen und 5 % der Männer.
Wie viele 30-Jährige wohnen noch bei ihren Eltern?+
Im Jahr 2023 lebten 6 % der 30-jährigen Frauen und 13 % der 30-jährigen Männer noch im Haushalt der Eltern. Ab dem 30. Lebensjahr ist das Wohnen im Elternhaushalt damit die Ausnahme.
Ziehen junge Menschen heute später aus als früher?+
Ja. Im Jahr 1972 lebten 20 % der 25-Jährigen im früheren Bundesgebiet und Berlin-West noch bei den Eltern. 2023 waren es im früheren Bundesgebiet ohne Berlin 29 % — also rund neun Prozentpunkte mehr.
Darf ich mit unter 25 Jahren aus dem Elternhaus ausziehen, wenn ich Bürgergeld beziehe?+
Ausziehen dürfen Sie grundsätzlich. Damit das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt, brauchen Sie nach § 22 Absatz 5 SGB II jedoch vorher eine Zusicherung. Diese wird erteilt, wenn schwerwiegende soziale Gründe gegen einen Verbleib bei den Eltern sprechen, der Auszug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Stellen Sie den Antrag vor Unterschrift unter den Mietvertrag.
Welche finanziellen Hilfen gibt es für die erste eigene Wohnung?+
Je nach Situation kommen Wohngeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe infrage. Für Erstausstattung und Kaution gibt es im Bürgergeldbezug gesonderte Leistungen. Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände und kommunale Beratungsstellen unterstützen bei der Antragstellung.