Rente & Alter
Regelaltersgrenze: Ab welchem Alter besteht Anspruch auf die Regelaltersrente?
Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Anspruch auf die Regelaltersrente besteht — für die meisten Versicherten liegt sie bei 67 Jahren, für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.
67 Jahre
So hoch ist die Regelaltersgrenze für Versicherte nach den aktuellen Regelungen des SGB VI.
65 Jahre
Für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren gilt eine abweichende Altersgrenze von 65 Jahren.
45 Jahre
So viele Beitragsjahre sind nötig, um als besonders langjährig Versicherte oder Versicherter zu gelten.
§ 35 SGB VI
Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf die Regelaltersrente und die Voraussetzungen dafür.
§ 7c SGB IV
Diese Norm regelt, bis wann ein Wertguthaben spätestens in Anspruch genommen werden muss — spätestens zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Kurzantwort: Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich bestimmte Lebensalter, mit dessen Erreichen ein Anspruch auf die Regelaltersrente entstehen kann.
Die Regelaltersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt im Lebensalter eines Menschen, ab dem die gesetzliche Rentenversicherung eine Regelaltersrente zahlt, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist damit kein eigener Rentenanspruch, sondern eine Altersschwelle, die erst zusammen mit weiteren Bedingungen den Rentenanspruch begründet.
Für die meisten Versicherten liegt die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten vorweisen können, wird die Regelaltersgrenze bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht.
Wie unterscheiden sich Regelaltersgrenze und Regelaltersrente?
Kurzantwort: Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt (das Alter), die Regelaltersrente ist die Leistung, auf die ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch entstehen kann.
Beide Begriffe hängen eng zusammen, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die Regelaltersgrenze ist ausschließlich eine Altersangabe: der Zeitpunkt im Leben eines Versicherten, ab dem der Zugang zur Rente grundsätzlich möglich wird. Die Regelaltersrente dagegen ist die konkrete Geldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein Anspruch auf die Regelaltersrente entsteht erst, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein, und die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein. Wer die Regelaltersgrenze erreicht, aber die Wartezeit nicht erfüllt, hat noch keinen Anspruch auf die Regelaltersrente. Umgekehrt kann jemand die Wartezeit erfüllt haben, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht — auch dann besteht noch kein Anspruch auf diese Rentenart.
Wer erreicht die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren?
Kurzantwort: Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren erreichen die Regelaltersgrenze bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Eine abweichende, frühere Regelaltersgrenze gilt für Versicherte, die besonders lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer 45 Jahre mit rentenrechtlich relevanten Zeiten nachweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert. Für diese Gruppe wird die Regelaltersgrenze frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht, statt mit 67 Jahren.
Welche Rolle spielt die Regelaltersgrenze bei Erwerbsminderungsrenten?
Kurzantwort: Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie teilweise erwerbsgemindert sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die gleichen zeitlichen Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Regelaltersgrenze markiert damit den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen dieser Anspruch bestehen kann.
Was bedeutet die Regelaltersgrenze für Wertguthaben und Arbeitsverträge?
Kurzantwort: Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten müssen spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze aufgelöst werden, und Vereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses können sich auf diesen Zeitpunkt beziehen.
Ein Wertguthaben aufgrund einer Vereinbarung nach § 7c SGB IV kann bis zum Ablauf des Kalendermonats in Anspruch genommen werden, in dem die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht wird.
Auch im Arbeitsrecht spielt die Regelaltersgrenze eine Rolle: Eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann für den Arbeitnehmer als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze geschlossen gelten, mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen für Vereinbarungen, die kurz vor diesem Zeitpunkt getroffen wurden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Regelaltersgrenze und Regelaltersrente?+
Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt im Lebensalter, ab dem der Zugang zur Rente grundsätzlich möglich wird. Die Regelaltersrente ist die tatsächliche Geldleistung, auf die ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch entstehen kann, sofern zusätzlich die allgemeine Wartezeit erfüllt ist.
Mit welchem Alter erreiche ich die Regelaltersgrenze?+
Für die meisten Versicherten liegt die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren erreichen sie bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Habe ich mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch Anspruch auf Rente?+
Nein. Neben dem Erreichen der Regelaltersgrenze muss zusätzlich die allgemeine Wartezeit erfüllt sein, damit ein Anspruch auf die Regelaltersrente entsteht.
Was passiert mit meinem Wertguthaben, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?+
Ein Wertguthaben nach § 7c SGB IV kann spätestens bis zum Ablauf des Kalendermonats in Anspruch genommen werden, in dem die Regelaltersgrenze nach dem SGB VI erreicht wird.
Erhalte ich Erwerbsminderungsrente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter?+
Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht nach den gesetzlichen Regelungen nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Kann eine Beendigungsvereinbarung mein Arbeitsverhältnis automatisch mit der Regelaltersgrenze enden lassen?+
Eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann als auf diesen Zeitpunkt bezogen gelten, wobei das Gesetz Ausnahmen für Vereinbarungen vorsieht, die kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze getroffen wurden.