Familienformen

Lebensgemeinschaften in Deutschland: 26% Wachstum in 10 Jahren

Unverheiratete Paarfamilien mit Kindern werden immer häufiger — von 810.000 auf über eine Million zwischen 2013 und 2023. Was das für rechtliche Absicherung und Armutsrisiko bedeutet.

Auf einen Blick

+27%
Zuwachs bei Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern — von 810.000 (2013) auf 1.025.000 (2023)
37%
der Kinder in Lebensgemeinschaften wachsen ohne Geschwister auf (vs. 18% bei Ehepaaren)
79%
der Bevölkerung befürworten unverheiratetes Zusammenleben mit Kind
90%
der Mütter in Lebensgemeinschaften mit Kleinkind sind nicht erwerbstätig (ähnlich wie bei Ehepaaren)

Was ist eine Lebensgemeinschaft — und was unterscheidet sie von der Ehe?

Kurzantwort: Eine Lebensgemeinschaft ist ein unverheiratetes Paar, das zusammen in einem Haushalt lebt. Im Alltag unterscheidet sie sich oft kaum von einer Ehe — rechtlich hingegen erheblich: Kein automatischer Erbrechtsschutz, kein nachehelicher Unterhalt, keine gesetzliche Mitversicherung.

Im Mikrozensus und in der amtlichen Statistik wird eine Lebensgemeinschaft als nicht-eheliche Partnerschaft zweier Personen erfasst, die gemeinsam einen Haushalt führen. Kinder können in diesem Haushalt leben oder nicht. Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, spricht man von einer nichtehelichen Paarfamilie oder kurz: einer Lebensgemeinschaft mit Kindern.

Während die Ehe in Deutschland ein klar geregeltes Rechtsinstitut ist — mit Unterhaltspflichten, gemeinsamem Sorgerecht per Gesetz, Erbrechtsansprüchen und Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung —, gilt das für Lebensgemeinschaften in dieser Form nicht. Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, müssen sich die meisten dieser Regelungen vertraglich selbst schaffen oder auf sie verzichten.

Das ist in vielen Alltagssituationen kein Problem. Wenn jedoch eine Lebensgemeinschaft auseinanderbricht, eine Person stirbt oder einer der Partner erkrankt, zeigen sich die rechtlichen Unterschiede in voller Schärfe — besonders dann, wenn Kinder im Haushalt leben.

Wie stark wächst diese Familienform?

Kurzantwort: Zwischen 2013 und 2023 ist die Zahl der Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern um rund 27 Prozent gestiegen — von 810.000 auf über eine Million. Das ist ein deutlicheres Wachstum als bei jeder anderen Familienform im gleichen Zeitraum.

Die Zahlen des Mikrozensus zeigen eine klare Entwicklung: Während Ehepaare nach wie vor die häufigste Form der Paarfamilie sind, verlieren sie anteilsmäßig an Bedeutung. Lebensgemeinschaften mit Kindern wachsen dagegen sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ zu den übrigen Familienformen.

Dieser Wandel vollzieht sich nicht gleichmäßig über alle Bevölkerungsgruppen. In Ostdeutschland war das unverheiratete Zusammenleben schon vor der Wende gesellschaftlich weiter verbreitet als im Westen — auch weil das DDR-Familienrecht Ehe und Partnerschaft stärker gleichgestellt hatte als das westdeutsche Recht. Diese kulturelle Tradition setzt sich fort: In Ostdeutschland ist der Anteil nicht-ehelicher Paarfamilien nach wie vor überdurchschnittlich hoch.

Die gesellschaftliche Akzeptanz ist gestiegen: Rund 79 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befürworten das unverheiratete Zusammenleben mit Kind. Das ist ein deutlicher Wandel gegenüber früheren Jahrzehnten, in denen Kinder außerhalb der Ehe mit einem gesellschaftlichen Stigma behaftet waren.

Paarfamilien mit minderjährigen Kindern im Vergleich

Ehepaare
nach wie vor größte Gruppe, aber Anteil rückläufig
Lebensgemeinschaften
1.025.000 (2023) — Wachstum +27% gegenüber 2013
Alleinerziehende
Anteil im selben Zeitraum stabil geblieben
Kinder ohne Geschwister
37% bei Lebensgemeinschaften vs. 18% bei Ehepaaren

Warum entscheiden sich Paare gegen die Ehe?

Kurzantwort: Die Gründe sind vielfältig: ideologische Skepsis gegenüber der Institution Ehe, die finanziellen Kosten einer Hochzeit, die Vorstellung, dass Liebe keiner staatlichen Beurkundung bedarf — und in manchen Fällen der Wunsch, die Partnerschaft zunächst zu erproben, bevor man sie rechtlich bindet.

Für viele Paare ist das Fernbleiben vom Standesamt keine bewusste Entscheidung gegen die Ehe, sondern eher das Ergebnis eines schrittweisen Zusammenwachsens: Man zieht zusammen, bekommt vielleicht ein Kind — und heiratet dann nicht, weil kein akuter Anlass besteht oder weil die Kosten einer Hochzeit abschrecken.

Für andere ist die Entscheidung programmatischer: Sie lehnen die Ehe als veraltetes Rechtsinstitut ab oder sehen in ihr eine unnötige staatliche Einmischung in private Beziehungen. Diese Haltung ist besonders unter jüngeren, urban lebenden und gebildeten Menschen verbreitet — also ausgerechnet in einer Gruppe, die üblicherweise über Ressourcen verfügt, um die rechtlichen Lücken des Nicht-Verheiratens aktiv zu schließen.

Problematischer ist die Situation für Paare, die ohne Trauschein zusammenleben und dabei die rechtlichen Unterschiede nicht kennen oder nicht ernst nehmen. Hier entsteht eine stille Schutzlücke, die im Trennungsfall oder beim Tod eines Partners finanzielle Folgen haben kann — besonders für Frauen, die zur Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit eingeschränkt haben.

Armutsrisiko in Lebensgemeinschaften

Kurzantwort: Lebensgemeinschaften mit Kindern haben ein statistisch höheres Armutsrisiko als verheiratete Paarfamilien. Das liegt nicht allein am fehlenden Trauschein, sondern an der Kombination aus geringerem Einkommensschutz bei Trennung, häufigerer Einzelkindkonstellation und niedrigerer gemeinsamer Vermögensbildung.

Das erhöhte Armutsrisiko von Lebensgemeinschaften mit Kindern zeigt sich besonders deutlich im Trennungsfall. Während eine geschiedene Ehefrau unter bestimmten Umständen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, besteht ein solcher Anspruch für eine getrennte Lebenspartnerin grundsätzlich nicht — auch wenn sie jahrelang die Hauptlast der Kinderbetreuung getragen hat. Der sogenannte Betreuungsunterhalt bildet eine Ausnahme, ist aber auf drei Jahre nach der Geburt begrenzt und an enge Voraussetzungen geknüpft.

Hinzu kommt: Kinder, die in Lebensgemeinschaften aufwachsen, haben seltener Geschwister. 37 Prozent dieser Kinder sind Einzelkinder, verglichen mit 18 Prozent bei Ehepaaren. Das hat keine direkte Verbindung zum Armutsrisiko, ist aber ein Hinweis auf strukturelle Unterschiede in der Familienplanung und möglicherweise in der wirtschaftlichen Stabilität dieser Haushalte.

Rechtliche Schutzlücke: Wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat bei Trennung keinen automatischen Unterhaltsanspruch, bei Tod des Partners kein gesetzliches Erbrecht und keine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Lücken können durch Verträge geschlossen werden — werden es aber häufig nicht.

Mütter in Lebensgemeinschaften: Erwerbsarbeit und Betreuung

Kurzantwort: Mütter in Lebensgemeinschaften verhalten sich in der Phase mit Kleinkind ähnlich wie verheiratete Mütter: Rund 90 Prozent sind nicht vollzeiterwerbstätig, wenn das Kind unter drei Jahren ist. Das hat Folgen für Rentenansprüche und wirtschaftliche Unabhängigkeit — ohne die Absicherung durch die Ehe.

Die Entscheidung, nach der Geburt eines Kindes zu Hause zu bleiben oder die Erwerbsarbeit stark einzuschränken, ist in Deutschland für Mütter weit verbreitet — unabhängig vom Familienstand. Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren ist regional sehr unterschiedlich, und die gesellschaftlichen Erwartungen an Mütter kleiner Kinder sind nach wie vor stark von traditionellen Rollenbildern geprägt.

Der Unterschied zur Ehe liegt darin, was nach dieser Phase kommt. Verheiratete Frauen können unter Umständen auf den Versorgungsausgleich zurückgreifen, der Rentenansprüche bei der Scheidung aufteilt. Für Frauen in Lebensgemeinschaften gibt es diesen Mechanismus nicht. Wer jahrelang teilweise oder gar nicht erwerbstätig war, trägt die Folgen dieser Erwerbspause im Alter allein.

Erwerbspausen und Altersarmut

Jedes Jahr außerhalb der Vollzeiterwerbstätigkeit bedeutet weniger Rentenpunkte und damit eine niedrigere Altersrente. Für Frauen, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder großgezogen haben und sich im Alter allein versorgen müssen — sei es durch Trennung oder durch den Tod des Partners ohne Erbrechtsschutz —, kann das zur ernsthaften Altersarmut führen. Dieses Risiko ist strukturell, nicht individuell: Es entsteht durch die Kombination von Betreuungsarbeit, fehlendem Erbrecht und niedrigen Rentenansprüchen.

Häufige Fragen zu Lebensgemeinschaften in Deutschland

Wie viele unverheiratete Paarfamilien gibt es in Deutschland?

Laut Mikrozensus 2023 lebten rund 1.025.000 Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in Deutschland. Das sind 27 Prozent mehr als noch 2013, als es 810.000 solcher Familien gab. Dazu kommen zahlreiche Lebensgemeinschaften ohne Kinder, die statistisch separat erfasst werden.

Welche rechtlichen Nachteile haben Lebensgemeinschaften gegenüber der Ehe?

Unverheiratete Paare haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht — wer ohne Testament stirbt, hinterlässt dem Partner nichts. Es gibt keinen nachehelichen Unterhalt bei Trennung, keine automatische Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und keinen Versorgungsausgleich bei der Rente. Diese Schutzlücken können durch Verträge (Erbvertrag, Testament, Partnerschaftsvertrag) teilweise geschlossen werden.

Sind Kinder in Lebensgemeinschaften häufiger Einzelkinder?

Ja. Rund 37 Prozent der Kinder, die in unverheirateten Paarfamilien aufwachsen, haben keine Geschwister. Bei Ehepaaren liegt dieser Anteil bei 18 Prozent. Das könnte auf unterschiedliche Familienplanungsmodelle hindeuten, aber auch auf die größere Unsicherheit nicht-ehelicher Partnerschaften.

Warum sind Lebensgemeinschaften in Ostdeutschland häufiger?

In der DDR war das unverheiratete Zusammenleben gesellschaftlich stärker akzeptiert und das Recht behandelte Ehe und nicht-eheliche Partnerschaft ähnlicher als im Westen. Diese kulturelle Tradition hat sich über die Wiedervereinigung hinaus erhalten. In Ostdeutschland ist der Anteil von Lebensgemeinschaften mit Kindern gemessen an allen Paarfamilien bis heute überdurchschnittlich hoch.

Haben Kinder aus Lebensgemeinschaften ein höheres Armutsrisiko?

Statistisch ja — aber nicht in erster Linie wegen des fehlenden Trauescheins. Das erhöhte Risiko hängt damit zusammen, dass Lebensgemeinschaften bei Trennung weniger rechtlichen Schutz bieten, dass betreuende Mütter ohne Versorgungsausgleich schlechter abgesichert sind und dass gemeinsam aufgebautes Vermögen bei Trennung nicht geteilt werden muss. Kinder, die nach einer Trennung bei der Mutter bleiben, sind besonders gefährdet, wenn kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird.

Warum heiraten immer weniger Paare, auch wenn sie Kinder haben?

Die Gründe sind vielschichtig: Viele Paare sehen keine Notwendigkeit, ihre Beziehung staatlich beurkunden zu lassen. Hochzeiten kosten Geld, das nicht alle aufbringen können oder wollen. Andere lehnen die Ehe aus grundsätzlichen Überzeugungen ab. Und manche Paare warten auf den "richtigen Zeitpunkt", der dann nie kommt. Die gesellschaftliche Akzeptanz des Lebens ohne Trauschein hat deutlich zugenommen — fast 80 Prozent der Bevölkerung befürworten unverheiratetes Zusammenleben mit Kind.