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Kinder- & Jugendhilfe

Erzieherische Hilfen in Deutschland 2022: Zahlen, Arten und Anspruch

2022 erhielten in Deutschland weit über 800.000 Kinder, Jugendliche und Familien erzieherische Hilfen nach SGB VIII — von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung.

3 Min. Lesezeit2 Quellen

472.945

Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII fanden 2022 statt — mit 47,8 % die mit Abstand häufigste erzieherische Hilfe.

139.113

Familien erhielten 2022 Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII, das entspricht 14,0 % aller erzieherischen Hilfen.

86.047

Kinder und Jugendliche lebten 2022 in Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII (8,7 % aller Hilfen).

68.165

ältere Kinder und Jugendliche erhielten 2022 Einzelbetreuung durch Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII (6,9 %).

§ 27 SGB VIII

regelt den gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung als Grundlage aller erzieherischen Hilfen.

Was sind erzieherische Hilfen nach SGB VIII?

Kurzantwort: Erzieherische Hilfen sind gesetzlich geregelte Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe für Familien, Kinder und Jugendliche, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Der Begriff erzieherische Hilfen fasst mehrere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, die im Vierten Abschnitt des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) geregelt sind. Grundlage ist § 27 SGB VIII, die Hilfe zur Erziehung. Darauf folgen einzelne Hilfearten mit jeweils eigenem Zuschnitt: Erziehungsberatung (§ 28), Soziale Gruppenarbeit (§ 29), Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer (§ 30), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32), Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie (§ 33), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34) sowie Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35).

Diese Hilfearten lassen sich grob in drei Gruppen einteilen: familienunterstützende Hilfen, die vorrangig ambulant stattfinden, familienergänzende Hilfen, die teilstationär angelegt sind, und familienersetzende Hilfen, die stationär erfolgen. Daneben gibt es flexible Hilfen nach § 27 Absatz 2 SGB VIII, die keine feste Zuordnung zu einer der Hilfearten nach §§ 28 bis 35 haben und individuell auf den Einzelfall zugeschnitten werden.

Wie viele erzieherische Hilfen gab es 2022 nach Hilfeart?

Kurzantwort: 2022 wurden Erziehungsberatungen mit Abstand am häufigsten genutzt, gefolgt von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Vollzeitpflege.

Von den erzieherischen Hilfen wurden 2022 familienunterstützende Angebote mit Abstand am häufigsten genutzt. Dazu zählen vor allem niedrigschwellige ambulante Hilfen, die Probleme lösen, familiäre Belastungen abbauen oder die Erziehungsfähigkeit stärken sollen. Die rund 473.000 Erziehungsberatungen machten dabei fast die Hälfte aller erzieherischen Hilfen aus.

HilfeartAnzahl 2022Anteil
Erziehungsberatung (§ 28)472.94547,8 %
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)139.11314,0 %
Vollzeitpflege / Pflegefamilie (§ 33)86.0478,7 %
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer (§ 30)68.1656,9 %
Familienhilfen, flexible Hilfen (§ 27 Abs. 2)40.4144,1 %
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)22.0352,2 %
Soziale Gruppenarbeit (§ 29)16.0151,6 %
Ambulante/teilstationäre Einzelhilfen, flexibel (§ 27 Abs. 2)13.5031,4 %
Stationäre Einzelhilfen, flexibel (§ 27 Abs. 2)4.7700,5 %

Zahlen zu Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen (§ 34) sowie zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35) liegen für 2022 in den verfügbaren Quellen nicht als vollständige, eigenständige Werte vor und werden hier deshalb nicht beziffert.

Wer hat Anspruch auf erzieherische Hilfen?

Kurzantwort: Anspruchsgrundlage ist § 27 SGB VIII: Personensorgeberechtigte haben bei Bedarf Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Die gesetzliche Grundlage für erzieherische Hilfen ist § 27 SGB VIII, die Hilfe zur Erziehung. Sie bildet den Anspruchsrahmen, aus dem sich die einzelnen Hilfearten nach §§ 28 bis 35 SGB VIII ableiten. Welche Hilfeart im Einzelfall passt, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation der Familie und des Kindes oder Jugendlichen.

Zu konkreten Verfahrensschritten der Antragstellung liegen in den ausgewerteten Quellen keine belastbaren Angaben vor. Dieser Aspekt wird hier deshalb nicht weiter ausgeführt.

Wie unterscheiden sich die Hilfeformen voneinander?

Kurzantwort: Erzieherische Hilfen unterscheiden sich danach, ob sie ambulant, teilstationär oder stationär stattfinden und ob sie sich an einzelne junge Menschen oder an ganze Familien richten.

Familienunterstützende Hilfen sind vorrangig ambulant angelegt. Dazu zählen Erziehungsberatung (§ 28), Soziale Gruppenarbeit (§ 29) und Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), die sich vor allem an Eltern mit Kindern oder an Familien mit jüngeren Kindern richten.

Familienergänzende Hilfen sind teilstationär. Ein Beispiel ist die Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32) für Kinder bis 14 Jahre, bei der die jungen Menschen tagsüber betreut werden, aber weiterhin im Elternhaus leben.

Familienersetzende Hilfen sind stationär. Dazu gehören die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie (§ 33), insbesondere für jüngere Kinder, sowie Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§ 34) für Kinder und Jugendliche, die zeitweise oder dauerhaft nicht in der eigenen Familie leben können.

Daneben gibt es die Erziehungsberatung als eigenständige Beratungsform. Sie ist ausführlich auf der Themenseite Erziehungsberatung als häufigste Form der Jugendhilfe beschrieben.

Quellen

  • Sozialbericht 2024 — Binnenwanderung, Lebenserwartung und Familie (Abschnitt 192, 195, 196)
  • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), §§ 27-35

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf erzieherische Hilfen nach SGB VIII?+

Anspruchsgrundlage ist § 27 SGB VIII. Personensorgeberechtigte haben danach Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist.

Welche Arten von erzieherischen Hilfen gibt es?+

Dazu zählen unter anderem Erziehungsberatung (§ 28), Soziale Gruppenarbeit (§ 29), Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer (§ 30), Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31), Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32), Vollzeitpflege (§ 33), Heimerziehung (§ 34) sowie Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) SGB VIII.

Welche erzieherische Hilfe wurde 2022 am häufigsten genutzt?+

Mit rund 472.945 Fällen und einem Anteil von 47,8 % war die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII 2022 die mit Abstand häufigste erzieherische Hilfe.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen?+

Ambulante Hilfen wie Erziehungsberatung finden im Alltag der Familie statt, ohne dass das Kind woanders untergebracht wird. Teilstationäre Hilfen wie die Tagesgruppe kombinieren Betreuung außerhalb der Familie mit dem Leben im Elternhaus. Stationäre Hilfen wie Vollzeitpflege oder Heimerziehung bedeuten, dass das Kind zeitweise oder dauerhaft außerhalb der eigenen Familie lebt.