Familie & Jugendhilfe
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII: die häufigste erzieherische Hilfe
Erziehungsberatung ist die am häufigsten genutzte Hilfe zur Erziehung in Deutschland: 2022 gab es rund 473.000 Beratungen — fast die Hälfte aller erzieherischen Hilfen. Rechtsgrundlage ist § 28 SGB VIII.
473.000
Rund 472.945 Erziehungsberatungen wurden im Jahr 2022 gezählt. Sie sind damit die mit Abstand häufigste erzieherische Hilfe in Deutschland.
47,8 %
Fast die Hälfte aller erzieherischen Hilfen des Jahres 2022 entfiel auf die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII.
60 %
In 60 Prozent der Fälle nahmen die Eltern die Beratung allein wahr — ohne ihre Kinder.
13 %
In 13 Prozent aller Fälle ließen sich die jungen Menschen allein beraten, in 28 Prozent kamen Eltern und Kinder gemeinsam.
§ 36b
Nach § 36b Absatz 2 SGB VIII soll der öffentliche Jugendhilfeträger die niedrigschwellige, unmittelbare Inanspruchnahme der Erziehungsberatung zulassen.
Was ist Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII?
Kurzantwort: Erziehungsberatung ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII. Beratungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei familienbezogenen Problemen, Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung.
Die gesetzliche Grundlage steht im Achten Buch Sozialgesetzbuch, dem Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe. § 28 SGB VIII lautet im Wortlaut:
„Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“
Drei Aufgaben, ein Angebot
Aus dem Gesetzestext lassen sich drei Arbeitsfelder ablesen:
- Individuelle und familienbezogene Probleme klären und bewältigen — dazu gehört ausdrücklich auch die Arbeit an den zugrunde liegenden Ursachen, nicht nur am sichtbaren Konflikt.
- Erziehungsfragen lösen — etwa bei Streit über Regeln, bei Schulproblemen oder bei Verhaltensauffälligkeiten.
- Bei Trennung und Scheidung unterstützen — Trennungsberatung ist eine der im Gesetz namentlich genannten Aufgaben.
Multiprofessionelles Team
Das Gesetz schreibt vor, dass Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen zusammenwirken sollen. Eine Beratungsstelle ist also kein Einzelbüro, sondern ein Team, das fachlich unterschiedlich aufgestellt sein soll.
Zugang ohne Umweg über das Jugendamt
Anders als bei den meisten anderen Hilfen zur Erziehung ist bei der Erziehungsberatung kein vorheriges Hilfeplanverfahren vorgesehen. § 36b Absatz 2 SGB VIII bestimmt:
„Abweichend von Absatz 1 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der Erziehungsberatung nach § 28, zulassen. Dazu soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Leistungserbringern Vereinbarungen schließen, in denen die Voraussetzungen und die Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Übernahme der Kosten geregelt werden.“
Der zweite Satz ist der praktisch wichtigste: Die Kostenübernahme wird zwischen dem öffentlichen Jugendhilfeträger und der Beratungsstelle geregelt — nicht zwischen Beratungsstelle und Familie.
Erziehungsberatung in Zahlen: die häufigste erzieherische Hilfe
Kurzantwort: 2022 wurden rund 473.000 Erziehungsberatungen gezählt — 47,8 Prozent aller erzieherischen Hilfen. Keine andere Hilfeart nach SGB VIII erreicht annähernd diese Größenordnung.
Von den erzieherischen Hilfen werden mit Abstand am häufigsten familienunterstützende Angebote genutzt. Dazu zählen vor allem niedrigschwellige ambulante Hilfen, die der Lösung von Problemen dienen, Belastungen in der Familie abbauen oder die Erziehungsfähigkeit stärken. Innerhalb dieser Gruppe spielt die Erziehungsberatung die Hauptrolle.
Wer sitzt in der Beratung?
Die Nutzungsmuster des Jahres 2022 zeigen ein klares Bild:
- 60 Prozent: Die Eltern nahmen das Beratungsangebot allein wahr.
- 28 Prozent: Eltern und Kinder nutzten die Beratung gemeinsam.
- 13 Prozent: Die jungen Menschen ließen sich allein beraten.
Erziehungsberatung ist damit in der Mehrzahl der Fälle zunächst ein Angebot an die Erwachsenen. Zugleich zeigt der Anteil von 13 Prozent, dass auch Jugendliche den Weg allein in eine Beratungsstelle finden.
Erzieherische Hilfen im Vergleich (2022)
| Hilfeart | Hauptzielgruppe | Anzahl | Anteil |
|---|---|---|---|
| § 28 Erziehungsberatung | Eltern mit Kindern aller Altersgruppen | 472.945 | 47,8 % |
| § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe | Familien mit jüngeren Kindern | 139.113 | 14,0 % |
| § 33 Vollzeitpflege (Pflegefamilie) | insbesondere jüngere Kinder | 86.047 | 8,7 % |
| § 30 Einzelbetreuung (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer) | ältere Kinder und Jugendliche | 68.165 | 6,9 % |
| § 27 (2) Familienhilfen (flexible Hilfen) | Familien | 40.414 | 4,1 % |
| § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe | Kinder bis 14 Jahre | 22.035 | 2,2 % |
| § 29 Soziale Gruppenarbeit | ältere Kinder und Jugendliche | 16.015 | 1,6 % |
| § 27 (2) Flexible ambulante/teilstationäre Einzelhilfen | junge Menschen | 13.503 | 1,4 % |
| § 27 (2) Flexible stationäre Einzelhilfen | junge Menschen | 4.770 | 0,5 % |
| § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform | Kinder, Jugendliche | kein Wert vorliegend | kein Wert vorliegend |
Für § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) liegt in der zugrunde liegenden Tabelle kein Wert vor. Fallzahl und Anteil dieser Hilfeart werden hier deshalb bewusst nicht beziffert.
Datenstand beachten
Alle genannten Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2022. Eine Zeitreihe über mehrere Jahre sowie regionale Auswertungen zur Dichte der Beratungsstellen sind in dieser Darstellung nicht enthalten.
Wer nutzt Erziehungsberatung und wie läuft sie ab?
Kurzantwort: Nutzen dürfen sie Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte — allein oder gemeinsam. Ein Antrag beim Jugendamt ist nicht nötig, weil § 36b Absatz 2 SGB VIII den unmittelbaren Zugang vorsieht.
Die Zielgruppe
In der amtlichen Systematik der erzieherischen Hilfen wird die Erziehungsberatung als familienunterstützende Hilfe geführt, deren Hauptzielgruppe „Eltern mit Kindern aller Altersgruppen“ sind. Es gibt also keine Altersgrenze nach unten oder oben, solange es um ein Kind oder einen jungen Menschen geht. § 28 SGB VIII nennt als Berechtigte ausdrücklich vier Gruppen: Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte.
Typische Anlässe
Aus dem Gesetzeswortlaut lassen sich die Anlässe direkt ableiten:
- individuelle Probleme eines Kindes oder Jugendlichen
- familienbezogene Probleme und die dahinterliegenden Ursachen
- offene Erziehungsfragen
- Trennung und Scheidung der Eltern
Warum der Zugang niedrigschwellig ist
Die meisten Hilfen zur Erziehung setzen ein Verfahren beim Jugendamt voraus: Antrag, Prüfung des Bedarfs, Hilfeplan. Bei der Erziehungsberatung soll dieser Weg entfallen. § 36b Absatz 2 SGB VIII verpflichtet den öffentlichen Jugendhilfeträger, die unmittelbare Inanspruchnahme zuzulassen und die dafür nötigen Vereinbarungen mit den Leistungserbringern zu schließen. Familien können sich also direkt an eine Beratungsstelle wenden.
Abgrenzung: Beratung ist keine aufsuchende Familienhilfe
Die zweithäufigste familienunterstützende Hilfe ist die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII mit einem Anteil von 14 Prozent. Sie funktioniert anders: Dabei wird die gesamte Familie durch eine Fachkraft aufgesucht und über einen längeren Zeitraum begleitet — mit dem Ziel, Problemsituationen und den Alltag künftig wieder allein bewältigen zu können. Erziehungsberatung findet dagegen in der Regel in der Beratungsstelle statt und ist auf Klärung und Lösung von Fragen ausgerichtet, nicht auf dauerhafte Begleitung im Haushalt.
Erziehungsberatung auch nach einer Kinderschutzmeldung
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist zudem eine der Hilfen, die in der amtlichen Erhebung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung als eigene Kategorie erfasst wird. Sie kann also auch dann eingeleitet werden, wenn ein Jugendamt zuvor eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen hat. Der Regelfall ist das aber nicht: Die große Mehrheit der Beratungen entsteht ohne Kinderschutzverfahren, weil Familien sich selbst melden.
Erziehungsberatung finden: Träger, Kosten und erster Schritt
Kurzantwort: Erziehungsberatung wird von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe angeboten. Die Kosten regeln der öffentliche Jugendhilfeträger und die Beratungsstelle in Vereinbarungen nach § 36b Absatz 2 SGB VIII.
Wer die Beratungsstellen betreibt
§ 28 SGB VIII spricht von „Erziehungsberatungsstellen und anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen“. Getragen werden diese Angebote von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. Der öffentliche Träger — also das Jugendamt beziehungsweise die zuständige Kommune — schließt nach § 36b Absatz 2 Satz 2 SGB VIII mit den Leistungserbringern Vereinbarungen über die Voraussetzungen, die Ausgestaltung der Leistung und die Übernahme der Kosten.
Was das für die Kosten bedeutet
Weil die Kostenübernahme zwischen öffentlichem Träger und Beratungsstelle geregelt wird, entsteht die Finanzierungsfrage nicht in der Beratung selbst. Für Familien in finanziell angespannten Lagen ist das entscheidend: Der Zugang soll ausdrücklich niedrigschwellig sein und nicht an einem Antragsverfahren scheitern.
Der erste Schritt
- Beratungsstelle in der Nähe suchen. Das örtliche Jugendamt kennt die Stellen im Zuständigkeitsbereich und vermittelt weiter.
- Termin vereinbaren. Ein vorheriger Antrag beim Jugendamt ist nach § 36b Absatz 2 SGB VIII nicht vorgesehen.
- Anliegen benennen. Ob Erziehungsfrage, Konflikt oder Trennungssituation — alle vier im Gesetz genannten Anlässe sind gleichwertig.
- Klären, wer kommt. Eltern allein, Eltern mit Kind oder der junge Mensch allein: Alle drei Wege sind üblich und in der Statistik abgebildet.
Abgrenzung zum Kinderschutz
Erziehungsberatung ist ein Unterstützungsangebot, keine Kontrollinstanz. Sie ist rechtlich eine Hilfe zur Erziehung und vom Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII zu unterscheiden. Wer Fragen zur Erziehung hat, muss keine Prüfung durch das Jugendamt befürchten.
Quellen
- Sozialbericht 2024 — Binnenwanderung, Lebenserwartung und Familie
- Sozialgesetzbuch VIII
Häufige Fragen
Ist Erziehungsberatung kostenlos?+
Für Familien entsteht in der Regel keine Rechnung. Nach § 36b Absatz 2 SGB VIII schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Leistungserbringern Vereinbarungen, in denen unter anderem die Übernahme der Kosten geregelt wird. Die Finanzierung wird also zwischen Jugendhilfeträger und Beratungsstelle geklärt, nicht mit den Ratsuchenden.
Wer darf Erziehungsberatung in Anspruch nehmen?+
§ 28 SGB VIII nennt vier Gruppen: Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Sie können die Beratung allein oder gemeinsam nutzen. 2022 kamen in 60 Prozent der Fälle die Eltern allein, in 28 Prozent Eltern und Kinder zusammen und in 13 Prozent die jungen Menschen allein.
Wie unterscheidet sich Erziehungsberatung von anderen Jugendhilfe-Angeboten?+
Erziehungsberatung ist eine familienunterstützende, ambulante Hilfe in der Beratungsstelle. Die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII (139.113 Fälle, 14,0 Prozent im Jahr 2022) sucht die Familie dagegen zu Hause auf und begleitet sie über längere Zeit. Familienergänzende und familienersetzende Hilfen wie die Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII (22.035 Fälle) oder die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII (86.047 Fälle) greifen deutlich stärker in den Alltag ein.
Muss ich einen Antrag beim Jugendamt stellen?+
Nein. § 36b Absatz 2 SGB VIII sieht ausdrücklich vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der Erziehungsberatung nach § 28, zulassen soll. Familien können sich direkt an eine Beratungsstelle wenden.
Kann ich mich auch bei Trennung und Scheidung beraten lassen?+
Ja. Die Unterstützung bei Trennung und Scheidung ist in § 28 SGB VIII ausdrücklich als Aufgabe der Erziehungsberatungsstellen genannt — neben der Klärung individueller und familienbezogener Probleme und der Lösung von Erziehungsfragen.
Wie viele Menschen nutzen Erziehungsberatung in Deutschland?+
Im Jahr 2022 wurden rund 473.000 Erziehungsberatungen gezählt, genau 472.945. Das entspricht 47,8 Prozent aller erzieherischen Hilfen und damit fast der Hälfte. Erziehungsberatung ist die mit Abstand am häufigsten genutzte Hilfe zur Erziehung.