Wohnen & Wohnkosten
Bruttokaltmiete: Definition, Mietbelastung und Bürgergeld
Die Bruttokaltmiete ist die Grundmiete plus die kalten Betriebskosten, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden — Heizung und Warmwasser zählen nicht dazu. Sie ist die zentrale Rechengröße für die Mietbelastungsquote und für die Kosten der Unterkunft im Bürgergeld.
16 %
der Mieterhaushalte in Deutschland mussten 2022 mindestens 40 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden.
3,2 Mio.
Mieterhaushalte waren 2022 von einer Mietbelastung von mindestens 40 % des Nettoeinkommens betroffen.
27 %
Median der Mietbelastungsquote in Berlin 2022: Die Hälfte der Haushalte wendete mindestens diesen Anteil auf.
2 Teile
Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten an die Vermieterseite.
Ab 2022
Kalte Nebenkosten an Dritte zählen nicht mehr zur Bruttokaltmiete — Zeitreihen vor und nach 2022 sind daher nur bedingt vergleichbar.
Kernzahlen 2022
Was ist die Bruttokaltmiete? Definition und Abgrenzung
Kurzantwort: Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten, aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten.
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus zwei Teilen zusammen: aus der Nettokaltmiete, also der reinen Grundmiete für die Wohnung, und aus den kalten Nebenkosten, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden. Zu diesen kalten Nebenkosten gehören zum Beispiel die Grundsteuer und Gebäudeversicherungen.
Der Unterschied zur Warmmiete ist eindeutig: In der Warmmiete stecken zusätzlich die Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese Posten fehlen in der Bruttokaltmiete. Wer also seine Bruttokaltmiete kennt, kennt noch nicht seine gesamten monatlichen Wohnkosten.
Ein Begriffsüberblick:
- Nettokaltmiete: die Grundmiete für die Wohnung, ohne jede Nebenkosten.
- Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Nebenkosten an die Vermieterseite, zum Beispiel Grundsteuer und Gebäudeversicherung.
- Warmmiete: Bruttokaltmiete plus Heiz- und Warmwasserkosten.
Wichtig für das Verständnis von Statistiken: Seit dem Erhebungsjahr 2022 werden kalte Nebenkosten, die nicht an die Vermieterseite gezahlt werden, nicht mehr in der Bruttokaltmiete und in der Mietbelastungsquote berücksichtigt. Sie werden stattdessen gesondert als Zahlungen an Dritte erfasst. Zahlen aus der Zeit davor sind deshalb nicht ohne Weiteres mit neueren Werten vergleichbar.
Mietbelastungsquote: Wie stark belastet die Miete das Einkommen?
Kurzantwort: Die Mietbelastungsquote ist der Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. 2022 lagen 16 % der Mieterhaushalte über der kritischen Schwelle von 40 %.
Die Mietbelastungsquote macht sichtbar, wie viel vom monatlichen Einkommen nach Abzug der Miete überhaupt noch übrig bleibt. Je höher die Quote, desto weniger Geld steht für Lebensmittel, Kleidung, Gesundheit, Mobilität und soziale Teilhabe zur Verfügung.
2022 mussten 16 Prozent aller Mieterhaushalte in Deutschland — das sind rund 3,2 Millionen Haushalte — mindestens 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Eine Belastung in dieser Größenordnung gilt in der Sozialberichterstattung als deutliches Warnsignal für ein erhöhtes Armutsrisiko, weil der verbleibende Spielraum für alle übrigen Ausgaben sehr klein wird.
Regionale Unterschiede
Für Berlin liegt ein konkreter Vergleichswert vor: Die Hälfte aller Berliner Haushalte musste 2022 mindestens 27 Prozent des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Das ist der Median — die eine Hälfte der Haushalte lag darunter, die andere darüber.
In Ballungsräumen und großen Städten fällt die Mietbelastung tendenziell höher aus als in ländlichen Regionen, weil dort die Mieten je Quadratmeter höher sind, ohne dass die Einkommen im gleichen Maß mitwachsen.
Wen die hohe Mietbelastung besonders trifft
Die Bruttokaltmiete ist für einen Haushalt weitgehend eine feste Größe: Sie sinkt nicht, wenn das Einkommen sinkt. Daraus folgt ein einfacher Mechanismus — je niedriger das Haushaltsnettoeinkommen, desto größer ist der Anteil, den dieselbe Miete davon beansprucht. Haushalte mit kleinen Einkommen tragen deshalb strukturell höhere Mietbelastungsquoten als Haushalte mit hohen Einkommen.
Warum die Bruttokaltmiete für Betroffene wichtig ist
Kurzantwort: Die Bruttokaltmiete ist die Größe, mit der Behörden und Beratungsstellen rechnen — insbesondere bei den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld nach § 22 SGB II.
Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Maßgeblich für die Unterkunftskosten ist dabei in der Regel die Bruttokaltmiete, also Grundmiete plus kalte Betriebskosten. Die Heiz- und Warmwasserkosten werden gesondert betrachtet. Was als angemessen gilt, legen die kommunalen Träger vor Ort fest; die Werte unterscheiden sich deshalb von Kommune zu Kommune. Wer wissen will, welche Grenze für die eigene Wohnung gilt, fragt am besten direkt beim zuständigen Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle nach.
Mietvertrag und Abrechnung. Im Mietvertrag steht oft nur die Nettokaltmiete plus eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Erst die Betriebskostenabrechnung zeigt, wie hoch die kalten Nebenkosten tatsächlich waren. Wer die eigene Bruttokaltmiete berechnen will, addiert die Grundmiete und die kalten Betriebskosten und lässt Heizung und Warmwasser außen vor.
Beratung und Unterstützung. Bei Zweifeln an einer Abrechnung, bei drohenden Mietschulden oder bei Fragen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten helfen Sozialberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Schuldnerberatungsstellen und Mietervereine. Diese Angebote sind vielerorts kostenlos oder kostengünstig.
Datengrundlage und Methodikwechsel ab 2022
Kurzantwort: Die hier genannten Zahlen stammen aus der amtlichen Sozialberichterstattung und beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2022. Wegen einer Methodikänderung ab 2022 sind ältere Statistiken nur bedingt vergleichbar.
Um Wohnungen unterschiedlicher Größe vergleichen zu können, wird die Bruttokaltmiete häufig auf den Quadratmeter umgerechnet. Bei den veröffentlichten Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wird der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet. Kleine Abweichungen zwischen einer eigenen Berechnung und den Statistikwerten sind deshalb normal.
Die hier genannten Zahlen stammen aus der amtlichen Sozialberichterstattung von Statistischem Bundesamt und Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung sowie aus der Berliner Sozialberichterstattung. Sie beziehen sich auf das Erhebungsjahr 2022.
Zu beachten ist die Methodikänderung: Weil kalte Nebenkosten an Dritte seit 2022 getrennt ausgewiesen werden, fallen Bruttokaltmiete und Mietbelastungsquote rechnerisch etwas niedriger aus als nach der früheren Zählweise. Zeitreihen über das Jahr 2022 hinweg sind daher mit Vorsicht zu lesen.
Häufige Fragen
Was gehört zur Bruttokaltmiete?+
Zur Bruttokaltmiete gehören die Nettokaltmiete, also die reine Grundmiete, und die kalten Nebenkosten, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden. Dazu zählen unter anderem die Grundsteuer und Gebäudeversicherungen. Heiz- und Warmwasserkosten gehören nicht dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttokaltmiete und Warmmiete?+
Die Bruttokaltmiete enthält keine Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Warmmiete umfasst zusätzlich genau diese Posten. Die Warmmiete ist damit immer höher als die Bruttokaltmiete derselben Wohnung.
Wie viele Haushalte in Deutschland sind stark durch die Miete belastet?+
2022 mussten 16 Prozent aller Mieterhaushalte in Deutschland — rund 3,2 Millionen Haushalte — mindestens 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden.
Wie wird die Mietbelastungsquote berechnet?+
Die Mietbelastungsquote gibt an, welchen Anteil des Haushaltsnettoeinkommens die Bruttokaltmiete beansprucht. Man teilt die monatliche Bruttokaltmiete durch das monatliche Haushaltsnettoeinkommen und rechnet das Ergebnis in Prozent um.
Welche Rolle spielt die Bruttokaltmiete beim Bürgergeld?+
Beim Bürgergeld werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Für die Unterkunftskosten ist dabei in der Regel die Bruttokaltmiete maßgeblich, Heiz- und Warmwasserkosten werden gesondert betrachtet. Die Angemessenheitsgrenzen legen die kommunalen Träger fest und sind deshalb von Ort zu Ort verschieden.
Warum sind Mietstatistiken vor und nach 2022 schwer vergleichbar?+
Seit dem Erhebungsjahr 2022 werden kalte Nebenkosten, die nicht an die Vermieterseite gezahlt werden, nicht mehr in der Bruttokaltmiete und in der Mietbelastungsquote berücksichtigt. Sie werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst. Werte vor und nach dieser Umstellung beruhen daher auf unterschiedlichen Definitionen.