Vorsorge & Recht
Betreuungsverfügung in Deutschland: Verbreitung, Zahlen und Vorsorgelücken
Eine Betreuungsverfügung ist unter allen Vorsorgedokumenten das seltenste: Jede zweite Person in Deutschland (50,5 %) besitzt weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung. Gleichzeitig steigen die Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister deutlich an.
50,5 %
Jede zweite Person in Deutschland besitzt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Datenstand 2023, erhoben für Personen von 45 bis 90 Jahren.
7.087.272
So viele Eintragungen waren am 30. Juni 2026 insgesamt im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasst.
169.894
Von den 206.061 Neueintragungen im ersten Halbjahr 2026 waren so viele mit einer Betreuungsverfügung verbunden.
616
So viele isolierte Betreuungsverfügungen — also ohne Kombination mit einem anderen Vorsorgedokument — wurden im Berichtsjahr 2025 registriert.
46 %
So viele der armutsgefährdeten Personen zwischen 45 und 64 Jahren verfügen über keinerlei zusätzliche finanzielle Altersvorsorge. Datenstand 2023.
Was ist eine Betreuungsverfügung und wie unterscheidet sie sich von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Kurzantwort: Die Betreuungsverfügung hält fest, wer als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls ein Gericht eine Betreuung anordnet. Sie ist damit eines von drei Vorsorgedokumenten neben Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Drei Schriftstücke werden in Deutschland unter dem Begriff Vorsorgedokumente zusammengefasst. Sie regeln unterschiedliche Fragen und schließen sich gegenseitig nicht aus — sie werden in der Praxis häufig kombiniert.
Die drei Vorsorgedokumente und ihre Funktion
- Patientenverfügung: Hier wird im Voraus festgelegt, welche medizinische Behandlung gewünscht ist und welche nicht. Häufig beziehen sich diese Festlegungen auf lebensverlängernde Maßnahmen. So soll der Wille der Patientin oder des Patienten auch dann umgesetzt werden, wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
- Vorsorgevollmacht: Ein Schriftstück, in dem im Voraus verwandte oder andere vertraute Personen bevollmächtigt werden, im Fall der zeitweiligen oder dauerhaften Geschäftsunfähigkeit im Namen der bevollmächtigenden Person zu entscheiden und zu handeln.
- Betreuungsverfügung: Sie benennt die Person, die als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer tätig werden soll, wenn eine Betreuung eingerichtet wird.
Was dieser Artikel nicht leistet
Dieser Text ordnet die verfügbaren Zahlen zur Verbreitung der Betreuungsverfügung ein. Die rechtliche Feinabgrenzung — etwa welche Bindungswirkung die einzelnen Dokumente im Verfahren entfalten, welche Formvorschriften gelten und wann ein Betreuungsverfahren entbehrlich wird — ist auf Basis der hier ausgewerteten statistischen Quellen nicht darstellbar. Wer diese Fragen klären möchte, sollte sich individuell rechtlich beraten lassen.
Wie viele Menschen in Deutschland haben eine Betreuungsverfügung?
Kurzantwort: Genaue Bevölkerungsanteile allein für die Betreuungsverfügung liegen nicht vor. Belegt ist: Sie ist im Vergleich zu den anderen Vorsorgedokumenten deutlich seltener vorhanden, und 50,5 Prozent der Befragten besitzen überhaupt kein Vorsorgedokument.
Für die Verbreitung von Vorsorgedokumenten gibt es zwei unterschiedliche Datenquellen — und sie messen nicht dasselbe.
Befragungsdaten: die Hälfte hat gar nichts
Der Sozialbericht 2024 wertet Angaben von Personen im Alter von 45 bis 90 Jahren für das Jahr 2023 aus. Ergebnis: 50,5 Prozent — also jede zweite Person — besitzt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung. Innerhalb der drei Dokumente ist die Betreuungsverfügung das seltenste; sie ist im Vergleich zu den anderen beiden deutlich seltener vorhanden.
Registerdaten: Millionen Eintragungen
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfasste am 30. Juni 2026 insgesamt 7.087.272 Eintragungen. Im ersten Halbjahr 2026 kamen 206.061 Neueintragungen hinzu, davon waren 169.894 mit einer Betreuungsverfügung verbunden.
Warum beide Zahlen nicht vergleichbar sind
Die Registerzahlen sind keine Bevölkerungsanteile. Sie zählen Eintragungen, nicht Personen mit einem Vorsorgedokument. Wer ein Dokument verfasst, aber nicht registrieren lässt, taucht im Register nicht auf. Umgekehrt sagen die Befragungsdaten nichts darüber aus, ob ein vorhandenes Dokument registriert ist. Beide Quellen beschreiben also unterschiedliche Grundgesamtheiten und ergänzen sich, statt sich zu widersprechen.
Wer sorgt vor – und wer nicht? Unterschiede nach Alter, Geschlecht und Lebenslage
Kurzantwort: Frauen und ältere Menschen haben laut Sozialbericht 2024 häufiger eine Betreuungsverfügung. Zusammenhänge mit Wohnregion, Bildung, Einkommen oder Gesundheit wurden in dieser Erhebung nicht festgestellt.
Der Sozialbericht 2024 hat für Personen im Alter von 45 bis 90 Jahren untersucht, welche Merkmale mit dem Besitz einer Betreuungsverfügung zusammenhängen. Die folgenden Befunde beziehen sich ausschließlich auf diese Erhebung und diese Altersgruppe.
Merkmale mit nachgewiesenem Zusammenhang
- Alter: Die jüngste betrachtete Altersgruppe hatte deutlich seltener eine Betreuungsverfügung als die mittlere und die älteste Gruppe. Zwischen mittlerer und ältester Gruppe war der Unterschied statistisch nicht bedeutsam.
- Geschlecht: Frauen besaßen deutlich häufiger eine Betreuungsverfügung als Männer.
- Partnerschaftsstatus: Am häufigsten hatten verwitwete Personen eine Betreuungsverfügung, gefolgt von Personen in Partnerschaften und Personen ohne Partnerschaft. Dasselbe Muster zeigte sich auch bei der Vorsorgevollmacht.
Merkmale ohne nachgewiesenen Zusammenhang
In derselben Auswertung ergaben sich keine Zusammenhänge mit der Wohnregion, der Bildung oder dem verfügbaren Einkommen. Anders als bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spielte auch der Gesundheitszustand keine Rolle: Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen hatten zwar häufiger eine Vorsorgevollmacht, aber nicht häufiger eine Betreuungsverfügung.
Diese Befunde gelten für die untersuchte Stichprobe der 45- bis 90-Jährigen im Jahr 2023. Sie bedeuten nicht, dass es keinerlei regionale oder soziale Unterschiede gibt — feinere regionale Auswertungen, etwa nach Bundesländern, Stadt und Land oder nach Erwerbsstatus, liegen für die Betreuungsverfügung derzeit nicht vor.
Aktuelle Entwicklung: Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister 2025 und 2026
Kurzantwort: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zählte zum 30. Juni 2026 rund 7,09 Millionen Eintragungen. Die Betreuungsverfügung wird dabei fast immer in Kombination mit anderen Dokumenten registriert.
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es erfasst Eintragungen zu Vorsorgedokumenten und veröffentlicht dazu regelmäßig Statistiken.
Die Zahlen im Überblick
| Kennzahl | Wert | Zeitraum |
|---|---|---|
| Eintragungen insgesamt | 7.087.272 | Stand 30.06.2026 |
| Neueintragungen | 206.061 | 1. Halbjahr 2026 |
| davon mit Betreuungsverfügung verbunden | 169.894 | 1. Halbjahr 2026 |
| Isolierte Betreuungsverfügungen | 616 | Berichtsjahr 2025 |
| Häufigste Kombination: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung | 223.528 | Berichtsjahr 2025 |
Was die Zahlen zeigen
Die Betreuungsverfügung steht im Register fast nie allein. Den 616 isolierten Betreuungsverfügungen des Jahres 2025 stehen 223.528 Registrierungen gegenüber, die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kombinieren — das war 2025 die häufigste Kombination überhaupt. Wer eine Betreuungsverfügung registrieren lässt, regelt also in aller Regel gleichzeitig mehr.
Im ersten Halbjahr 2026 waren 169.894 der 206.061 Neueintragungen mit einer Betreuungsverfügung verbunden. Das entspricht rund vier von fünf Neueintragungen.
Was aus den Registerdaten nicht hervorgeht
Die veröffentlichten Statistiken enthalten reine Eintragungszahlen. Angaben zu Kosten, Ablauf und Voraussetzungen einer Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister sind in den hier ausgewerteten Quellen nicht enthalten und werden deshalb in diesem Artikel nicht dargestellt. Auskunft dazu erteilt die Bundesnotarkammer als registerführende Stelle.
Warum sorgen so viele Menschen nicht vor?
Kurzantwort: Belastbare Untersuchungen zu den Gründen liegen nicht vor. Erkennbar ist ein Muster: Fehlende rechtliche Vorsorge trifft auf eine ebenso große Lücke bei der finanziellen Vorsorge, besonders bei armutsgefährdeten Menschen.
Dass jede zweite Person zwischen 45 und 90 Jahren kein einziges Vorsorgedokument besitzt, ist der zentrale Befund des Sozialberichts 2024 zu diesem Thema. Warum das so ist, beantwortet die Erhebung nicht.
Was belegt ist
Der Besitz einer Betreuungsverfügung hängt in der untersuchten Gruppe nicht mit Einkommen oder Bildung zusammen. Fehlende rechtliche Vorsorge ist also kein reines Armutsphänomen — sie zieht sich durch alle Einkommensgruppen.
Anders sieht es bei der finanziellen Vorsorge aus. Dort ist die soziale Spaltung deutlich: 46 Prozent der armutsgefährdeten Personen zwischen 45 und 64 Jahren verfügen über keinerlei zusätzliche finanzielle Altersvorsorge. Für Menschen mit geringem Einkommen bedeutet das eine doppelte Unsicherheit — materiell wie organisatorisch.
Was offen bleibt
Ob Unwissenheit, Kosten, Verdrängung des Themas oder fehlende Ansprechpersonen die entscheidende Rolle spielen, lässt sich mit den vorliegenden Daten nicht beantworten. Die verfügbaren Statistiken erfassen, ob ein Dokument vorhanden ist, nicht warum es fehlt. Aussagen zu den Motiven wären an dieser Stelle Spekulation.
Warum das Thema für Menschen mit wenig Geld besonders zählt
Wer keine Betreuungsverfügung hinterlegt, überlässt die Auswahl der Betreuungsperson im Ernstfall anderen. Für Menschen ohne finanzielle Rücklagen kann das zusätzlich schwer wiegen, weil sie seltener auf private Netzwerke oder bezahlte Unterstützung zurückgreifen können. Die Zahlen zur Altersvorsorge zeigen, wie groß diese Gruppe ist.
Quellen
- Sozialbericht 2024 (Destatis/DIW, 18. Ausgabe)
- ZVR-Jahresbericht 2025 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
- ZVR-Statistik 2026 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer, Stand 30.06.2026)
Häufige Fragen
Was regelt eine Betreuungsverfügung?+
Eine Betreuungsverfügung hält fest, welche Person als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer tätig werden soll, wenn eine Betreuung eingerichtet wird. Sie ist eines von drei Vorsorgedokumenten neben der Patientenverfügung, die medizinische Behandlungswünsche festlegt, und der Vorsorgevollmacht, mit der vertraute Personen bevollmächtigt werden, im Fall der Geschäftsunfähigkeit zu entscheiden und zu handeln.
Ist eine Betreuungsverfügung das Gleiche wie eine Vorsorgevollmacht?+
Nein. Die Vorsorgevollmacht ist ein Schriftstück, mit dem verwandte oder andere vertraute Personen im Voraus bevollmächtigt werden, bei zeitweiliger oder dauerhafter Geschäftsunfähigkeit im Namen der ausstellenden Person zu handeln. Die Betreuungsverfügung dagegen benennt die Person, die als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Beide Dokumente werden häufig kombiniert: 2025 war die Kombination aus Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung mit 223.528 Registrierungen die häufigste im Zentralen Vorsorgeregister.
Wie viele Betreuungsverfügungen sind in Deutschland registriert?+
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zählte am 30. Juni 2026 insgesamt 7.087.272 Eintragungen. Im ersten Halbjahr 2026 kamen 206.061 Neueintragungen hinzu, davon waren 169.894 mit einer Betreuungsverfügung verbunden. Diese Zahlen bezeichnen Eintragungen im Register, nicht den Anteil der Bevölkerung mit einer Betreuungsverfügung.
Wie oft wird eine Betreuungsverfügung allein registriert?+
Sehr selten. Im Berichtsjahr 2025 wurden 616 isolierte Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister registriert — also solche ohne Kombination mit einem weiteren Vorsorgedokument. Im selben Jahr gab es 223.528 Registrierungen der Kombination aus Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Wie viele Menschen in Deutschland haben überhaupt kein Vorsorgedokument?+
Jede zweite Person in Deutschland (50,5 %) besitzt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Der Wert stammt aus dem Sozialbericht 2024 und bezieht sich auf Personen im Alter von 45 bis 90 Jahren, Datenstand 2023.
Haben ärmere Menschen seltener eine Betreuungsverfügung?+
Für die Betreuungsverfügung wurde in der Erhebung des Sozialberichts 2024 kein Zusammenhang mit dem verfügbaren Einkommen, der Bildung oder der Wohnregion festgestellt. Bei der finanziellen Altersvorsorge ist die soziale Spaltung dagegen deutlich: 46 Prozent der armutsgefährdeten Personen zwischen 45 und 64 Jahren verfügen über keinerlei zusätzliche finanzielle Altersvorsorge.