Vorsorge & Recht
Vorsorgevollmacht: Unterschiede zwischen Frauen und Männern
Eine Vorsorgevollmacht liegt laut Sozialbericht 2024 bei Frauen signifikant häufiger vor als bei Männern. Dieser Artikel erklärt, was hinter dem Unterschied steckt, welche Faktoren nachweislich eine Rolle spielen — und welche nicht.
Frauen häufiger
Laut Sozialbericht 2024 lag eine Vorsorgevollmacht bei Frauen signifikant häufiger vor als bei Männern. Konkrete Prozentwerte nach Geschlecht weist der Bericht an dieser Stelle nicht aus.
50,5 %
Jede zweite Person in Deutschland besitzt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung (Datenstand 2023).
6.817.992
So viele Vorsorgeverfügungen waren am 31. Dezember 2025 im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert.
391.842
Neue Vorsorgeverfügungen wurden im Jahr 2025 im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen — nach 368.930 im Jahr 2024.
191.660
Von den 206.061 Neueintragungen im ersten Halbjahr 2026 waren mit einer Vorsorgevollmacht verbunden. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht enthält die Registerstatistik nicht.
Was der Sozialbericht 2024 zum Geschlechterunterschied sagt
Kurzantwort: Eine Vorsorgevollmacht lag bei Frauen signifikant häufiger vor als bei Männern. Das ist der zentrale geschlechtsspezifische Befund des Sozialberichts 2024 zu diesem Vorsorgedokument.
Der Sozialbericht 2024 untersucht, wie verbreitet die drei wichtigsten Vorsorgedokumente in Deutschland sind: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Für die Vorsorgevollmacht hält er zwei Befunde fest.
Erstens: Das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht steigt signifikant mit dem Alter. Ältere Menschen haben also deutlich häufiger vorgesorgt als jüngere.
Zweitens: Eine Vorsorgevollmacht lag bei Frauen signifikant häufiger vor als bei Männern. Der Unterschied ist damit statistisch belastbar und nicht nur eine zufällige Schwankung in den Daten.
Wichtig für die Einordnung: Der Bericht benennt an dieser Stelle den Unterschied, nennt aber keine getrennten Prozentwerte für Frauen und Männer. Wer eine exakte Quote sucht, findet sie in dieser Auswertung nicht. Belegt ist die Richtung des Unterschieds, nicht seine Größe.
Welche Faktoren den Besitz einer Vorsorgevollmacht beeinflussen — und welche nicht
Kurzantwort: Neben dem Geschlecht wirken Alter, Gesundheitszustand und Partnerschaftsstatus. Kein Zusammenhang zeigte sich dagegen bei Region, Bildung und verfügbarem Einkommen.
Der Sozialbericht 2024 hat mehrere mögliche Einflussfaktoren geprüft. Das Ergebnis ist für die Diskussion über soziale Ungleichheit bemerkenswert.
Faktoren mit nachweisbarem Zusammenhang
- Alter: Je älter die Befragten, desto häufiger liegt eine Vorsorgevollmacht vor.
- Geschlecht: Frauen haben signifikant häufiger eine Vorsorgevollmacht als Männer.
- Gesundheit: Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen hatten signifikant häufiger eine Vorsorgevollmacht als Personen ohne solche Einschränkungen.
- Partnerschaftsstatus: Am häufigsten besaßen verwitwete Personen eine Vorsorgevollmacht, gefolgt von Personen in Partnerschaften. Am seltensten hatten Personen ohne Partnerschaft vorgesorgt.
Faktoren ohne nachweisbaren Zusammenhang
- Region: Kein beobachteter Zusammenhang.
- Bildung: Kein beobachteter Zusammenhang.
- Verfügbares Einkommen: Kein beobachteter Zusammenhang.
Das unterscheidet die Vorsorgevollmacht von vielen anderen Vorsorgethemen. Beim Einkommen und bei der Bildung ließ sich hier kein Unterschied nachweisen — anders als etwa bei der privaten Altersvorsorge. Der Zugang zu diesem Dokument hängt also nicht erkennbar vom Geldbeutel ab.
Warum Frauen häufiger vorsorgen, erklärt der Sozialbericht nicht. Denkbare Erklärungen wie eine höhere Lebenserwartung oder andere Rollen in der Pflege von Angehörigen sind in dieser Auswertung nicht geprüft worden. Sie bleiben Vermutungen und werden hier bewusst nicht als Ursachen dargestellt.
Wie verbreitet Vorsorgedokumente in Deutschland überhaupt sind
Kurzantwort: Jede zweite Person in Deutschland (50,5 %) hat keines der drei Vorsorgedokumente. Nur eine Minderheit besitzt alle drei zusammen.
Der Geschlechterunterschied spielt sich vor einem Hintergrund ab, den man kennen sollte: Vorsorge ist in Deutschland die Ausnahme, nicht die Regel.
| Ausstattung mit Vorsorgedokumenten | Anteil |
|---|---|
| keines der drei Dokumente | 50,5 % |
| alle drei Vorsorgedokumente | 26,4 % |
| nur zwei Vorsorgedokumente | 12,6 % |
| nur ein Vorsorgedokument | 10,4 % |
Datenstand ist das Jahr 2023. Die Zahlen bedeuten: Bei rund der Hälfte der Bevölkerung würde im Ernstfall keine selbst gewählte Person entscheiden können.
Auch beim Partnerschaftsstatus zeigt sich ein Muster über die Dokumente hinweg. Bei der Patientenverfügung hatte nur eine von vier Personen, die nicht in einer Partnerschaft lebt, ein solches Dokument. Menschen ohne Partnerin oder Partner sind also besonders häufig ohne Vorsorge — obwohl gerade bei ihnen niemand automatisch einspringt.
Was das Zentrale Vorsorgeregister zeigt — und was nicht
Kurzantwort: Das Register der Bundesnotarkammer dokumentiert 6.817.992 registrierte Vorsorgeverfügungen zum 31.12.2025, veröffentlicht aber keine Aufschlüsselung nach Geschlecht.
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird von der Bundesnotarkammer geführt. Betreuungsgerichte und Ärztinnen und Ärzte können dort abfragen, ob für eine Person eine Vorsorgeverfügung existiert und wer bevollmächtigt ist.
Die aktuellen Zahlen
- Am 31. Dezember 2025 waren 6.817.992 Vorsorgeverfügungen registriert.
- Im Jahr 2025 kamen 391.842 neue Registrierungen hinzu, nach 368.930 im Jahr 2024.
- Im ersten Halbjahr 2026 gab es 206.061 Neueintragungen, davon 191.660 mit einer Vorsorgevollmacht.
- Die häufigste Kombination war 2025 die Vorsorgevollmacht zusammen mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: 223.528 Registrierungen.
- Isoliert, also ohne weiteres Dokument, wurden 2025 25.819 Vorsorgevollmachten registriert.
Die Grenze der Registerdaten
Die veröffentlichte ZVR-Statistik enthält keine Aufschlüsselung nach Geschlecht. Aus den Registerzahlen lässt sich der im Sozialbericht beschriebene Unterschied zwischen Frauen und Männern also weder bestätigen noch beziffern. Wer solche Angaben in Umlauf findet, sollte genau prüfen, worauf sie beruhen.
Hinzu kommt: Das Register erfasst nur registrierte Vollmachten. Eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Eintragung wirksam. Die Registerzahlen liegen deshalb systematisch unter der tatsächlichen Verbreitung.
Was eine Vorsorgevollmacht regelt und wie sie sich von anderen Dokumenten unterscheidet
Kurzantwort: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, bei Geschäftsunfähigkeit in Ihrem Namen zu entscheiden — in Gesundheits-, Finanz-, Vertrags- und Aufenthaltsfragen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Verwandte oder andere vertraute Personen bevollmächtigt werden, im Fall der vorübergehenden oder dauerhaften Geschäftsunfähigkeit im Namen der vollmachtgebenden Person zu entscheiden und zu handeln.
Der Unterschied zur Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt gezielt medizinische Wünsche — also die Frage, welche Behandlung Sie wollen und welche nicht. Die Vorsorgevollmacht ist breiter angelegt: Sie kann neben der Gesundheitssorge auch Finanz-, Vertrags- oder Aufenthaltsbestimmungsangelegenheiten umfassen. Beide Dokumente ergänzen sich, sie ersetzen einander nicht.
Der Unterschied zur Betreuungsverfügung
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine vertretende Betreuungsperson. Eine Alternative ist die Betreuungsverfügung: Damit schlagen Sie dem Gericht vor, wer Betreuerin oder Betreuer werden soll. Anders als bei der Vollmacht bleibt das Gericht eingeschaltet.
Die Betreuungsverfügung ist im Vergleich zu den anderen Vorsorgedokumenten deutlich seltener vorhanden. Auch hier zeigt sich ein Alterstrend: Die jüngste betrachtete Altersgruppe hatte signifikant seltener eine Betreuungsverfügung als die mittlere und die älteste Altersgruppe. Zwischen mittlerer und ältester Gruppe war der Unterschied statistisch nicht bedeutsam.
Das Vertrauensproblem
Eine Vorsorgevollmacht setzt ein hohes Maß an Vertrauen gegenüber der bevollmächtigten Person voraus. Die oder der Bevollmächtigte wird von keiner Stelle kontrolliert. Wer eine Vollmacht erteilt, gibt weitreichende Entscheidungsmacht aus der Hand — auch über Geld. Das ist ein Grund, die Person sorgfältig auszuwählen und den Umfang der Vollmacht schriftlich genau zu bestimmen.
Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen und registrieren lassen
Kurzantwort: Sie halten die Vollmacht schriftlich fest, benennen die bevollmächtigte Person und die Bereiche — und können sie anschließend im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Schritt für Schritt
- Vertrauensperson auswählen. Sie sollte erreichbar, belastbar und bereit sein, die Aufgabe zu übernehmen. Sprechen Sie vorher mit ihr.
- Umfang festlegen. Gesundheitssorge, Finanzen, Verträge, Aufenthalt — Sie bestimmen, was die Vollmacht abdeckt und was nicht.
- Schriftlich festhalten. Für bestimmte Bereiche, etwa Immobiliengeschäfte oder Kreditaufnahme, ist eine notarielle Beurkundung nötig oder zumindest sinnvoll.
- Registrieren lassen. Die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte und Ärzte die Vollmacht im Ernstfall finden.
- Kombination prüfen. Die häufigste Variante ist die Vorsorgevollmacht zusammen mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Wer die Eintragung veranlasst
2025 wurden rund 83,3 Prozent der Neueintragungsanträge von Notarinnen und Notaren veranlasst, etwa 4,0 Prozent von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und 7,8 Prozent von Privatpersonen. Sie können die Registrierung also selbst vornehmen und brauchen dafür keine Kanzlei.
98,4 Prozent der Anträge wurden im kostengünstigen Online-Verfahren gestellt. Privatpersonen können ein Benutzerkonto anlegen und ihre Registrierungen darüber selbst verwalten. Bei 93,2 Prozent der Neuregistrierungen war eine Vertrauensperson angegeben — bei 6,8 Prozent fehlte diese Angabe, was die Vollmacht im Ernstfall schwerer auffindbar macht.
Kosten als Hürde
Für Menschen mit wenig Geld ist die notarielle Beurkundung ein Kostenfaktor. Eine einfache schriftliche Vollmacht ohne Notar ist grundsätzlich möglich und für viele Alltagsentscheidungen ausreichend. Beratung bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden der Kommunen und Sozialverbände an, teils kostenlos.
Quellen
- ZVR-Jahresbericht 2025 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
- ZVR-Statistik 2026 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer, Stand 30.06.2026)
- BAG W Statistikbericht 2023 (DzW-Dokumentation)
- Gerull Lebenslagenuntersuchung 2025
- schutzauftrag-kindeswohlgefaehrdung 2025
- Arbeitsmarktbericht Juli 2026
- statistik grundsicherung 20260803143257
- Sozialgesetzbuch XII
- Sozialgesetzbuch XI
- Sozialgesetzbuch X
- Sozialgesetzbuch VIII
- Sozialgesetzbuch VII
Häufige Fragen
Haben Frauen häufiger eine Vorsorgevollmacht als Männer?+
Ja. Laut Sozialbericht 2024 lag eine Vorsorgevollmacht bei Frauen signifikant häufiger vor als bei Männern. Der Bericht weist an dieser Stelle allerdings keine getrennten Prozentwerte für Frauen und Männer aus, sondern nur die Richtung des Unterschieds.
Warum sorgen Frauen häufiger vor?+
Dazu gibt es keine belastbare Erklärung in den vorliegenden Auswertungen. Der Sozialbericht 2024 stellt den Unterschied fest, nennt aber keine Ursachen. Bekannt ist nur, dass auch Alter, Gesundheitszustand und Partnerschaftsstatus den Besitz einer Vorsorgevollmacht beeinflussen.
Spielt das Einkommen eine Rolle beim Besitz einer Vorsorgevollmacht?+
Nein. Der Sozialbericht 2024 beobachtete keinen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht und dem verfügbaren Einkommen. Auch bei Bildung und Region ließ sich kein Zusammenhang nachweisen.
Wie viele Menschen in Deutschland haben gar keine Vorsorgedokumente?+
Jede zweite Person in Deutschland (50,5 Prozent) besitzt weder eine Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung. 26,4 Prozent haben alle drei Dokumente, 12,6 Prozent zwei und 10,4 Prozent eines. Datenstand ist 2023.
Zeigt das Zentrale Vorsorgeregister, ob mehr Frauen oder Männer registriert sind?+
Nein. Die veröffentlichte Statistik des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer enthält keine Aufschlüsselung nach Geschlecht. Sie weist Gesamtzahlen aus, etwa 6.817.992 registrierte Vorsorgeverfügungen zum 31. Dezember 2025.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?+
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine vertretende Betreuungsperson. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht vorschlagen, wer das sein soll. Ohne jedes Dokument entscheidet das Gericht allein.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?+
Nicht grundsätzlich. Eine schriftliche Vollmacht ist für viele Bereiche ausreichend. Für bestimmte Geschäfte, etwa im Zusammenhang mit Immobilien oder Krediten, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder sinnvoll. 2025 wurden 7,8 Prozent der Registrierungen von Privatpersonen selbst veranlasst.