Kinder & Familie
Kindeswohlgefährdung in Deutschland 2022: Zahlen und Fakten
2022 stellten Jugendämter in Deutschland bei 68.910 Kindern eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest — am häufigsten wegen Vernachlässigung.
203.717
So viele Gefährdungseinschätzungen führten Jugendämter 2022 nach einer Verdachtsmeldung durch.
68.910
Bei so vielen Kindern und Jugendlichen stellten Jugendämter 2022 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest.
59 %
Anteil der Fälle mit Anzeichen für Vernachlässigung an allen festgestellten Kindeswohlgefährdungen 2022 (Mehrfachnennungen möglich).
35 %
Anteil der Fälle mit Anhaltspunkten für psychische Misshandlung an allen festgestellten Kindeswohlgefährdungen 2022.
2012
Seit diesem Jahr ist die Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zeitlich vergleichbar; im selben Jahr wurde der Schutzauftrag der Jugendhilfe in Paragraf 8a SGB VIII gesetzlich konkretisiert.
Wie viele Kinder waren 2022 von Kindeswohlgefährdung betroffen?
Kurzantwort: Jugendämter stellten 2022 bei 68.910 Kindern und Jugendlichen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest — das Ergebnis von 203.717 durchgeführten Gefährdungseinschätzungen.
Wenn ein Jugendamt Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes erhält, muss es die Situation prüfen. Diesen Vorgang nennt man Gefährdungseinschätzung. 2022 führten die Jugendämter in Deutschland 203.717 solcher Einschätzungen durch.
Am Ende der Prüfung steht eine von vier möglichen Bewertungen: akute Kindeswohlgefährdung, latente Kindeswohlgefährdung, kein Kindeswohl gefährdet aber Hilfebedarf, oder weder Gefährdung noch Hilfebedarf. Bei 68.910 der geprüften Fälle stellten die Jugendämter 2022 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. In weiteren 72.528 Fällen sahen sie zwar keine Gefährdung, aber einen erzieherischen Hilfebedarf. Bei 62.279 Prüfungen ergab sich weder eine Gefährdung noch ein Hilfebedarf.
Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit eintreten wird — und die Sorgeberechtigten diese Situation nicht abwenden können oder wollen. Von einer latenten Gefährdung sprechen Fachkräfte, wenn sich eine akute Gefährdung nicht sicher ausschließen lässt, aber auch nicht eindeutig feststeht.
Welche Formen von Kindeswohlgefährdung kommen am häufigsten vor?
Kurzantwort: Am häufigsten stellten Jugendämter 2022 Vernachlässigung fest (59 %), gefolgt von psychischer Misshandlung (35 %), körperlicher Misshandlung (27 %) und sexueller Gewalt (5 %).
Bei jeder festgestellten Kindeswohlgefährdung erfassen die Jugendämter zusätzlich, um welche Art von Gefährdung es sich handelt. Die Statistik unterscheidet dabei in Anlehnung an Paragraf 1666 BGB vier Kategorien: Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt. Da ein Kind von mehreren Formen gleichzeitig betroffen sein kann, ergeben die Prozentwerte in der Summe mehr als 100 Prozent.
- Vernachlässigung (59 %): die mit Abstand häufigste festgestellte Gefährdungsart bei den 62.300 betroffenen Kindern.
- Psychische Misshandlung (35 %): etwa wenn feindselige, abweisende oder ignorierende Verhaltensweisen der Bezugspersonen fester Bestandteil der Erziehung waren.
- Körperliche Misshandlung (27 %): Hinweise auf körperliche Gewalt gegen das Kind.
- Sexuelle Gewalt (5 %): die seltenste erfasste Gefährdungsart, aber mit besonders hoher Dunkelziffer.
Fachleute weisen darauf hin, dass diese Zahlen nur das sogenannte Hellfeld abbilden: Erfasst werden ausschließlich Fälle, die den Jugendämtern überhaupt bekannt geworden sind. Wie groß die Zahl unentdeckter Fälle ist, lässt sich aus der Statistik nicht ableiten.
Was bedeutet die Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung?
Kurzantwort: Die Statistik erfasst jährlich alle Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter nach Paragraf 8a SGB VIII und ist seit 2012 zeitlich vergleichbar.
Der gesetzliche Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe wurde 2012 in Paragraf 8a SGB VIII konkretisiert. Seither ist auch die Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zeitlich vergleichbar aufgebaut. Zuständig ist immer das Jugendamt, das das Verfahren zur Einschätzung der Gefährdungssituation durchführt — auch dann, wenn sich der Verdachtsfall im Bezirk eines anderen Jugendamts ereignet hat.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Ergebnisse in der Regel jährlich im September für das jeweilige Vorjahr. Die Daten stehen in der Online-Datenbank GENESIS-Online unter dem Such-Code 22518 sowie in der Datenbank GBE des Robert Koch-Instituts und des Statistischen Bundesamts zur Verfügung.
Wichtig für die Einordnung: Die Statistik zählt Gefährdungseinschätzungen und Kinder, nicht Familien. Ein statistisch belegter Zusammenhang zwischen dem Armutsrisiko einer Familie und dem Auftreten von Kindeswohlgefährdung lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten. Ebenso liegt keine belastbare Aufschlüsselung nach Bundesländern oder ein vollständiger Zeitreihenvergleich seit 2012 vor.
Quellen
- Reiches Land - arme Jugend: Jugendliche in Deutschland, von Armut bedroht | DokThema | Doku | BR
- Crack Droge - meine böse Erfahrung | Hamburg Hauptbahnhof | Straßenleben Interview
- Becky Blanton 2009 TED Talks "The Year i was Homeless"
- § 7b: Erreichbarkeit | Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen | Bundesagentur für Arbeit
- Grundsicherungsgeld: Wohnen und Miete | Bundesagentur für Arbeit
- § 7: Leistungsberechtigte | Bundesagentur für Arbeit
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 3
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 2
- Handreichung Wohnungsnotfallhilfen im SGB II (MAGS NRW, Februar 2019) — Teil 1
- ZVR-Jahresbericht 2025 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
- ZVR-Statistik 2026 — Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer, Stand 30.06.2026)
Häufige Fragen
Wie viele Kinder waren 2022 in Deutschland von Kindeswohlgefährdung betroffen?+
2022 stellten Jugendämter bei 68.910 Kindern und Jugendlichen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. Grundlage waren 203.717 durchgeführte Gefährdungseinschätzungen.
Was ist der Unterschied zwischen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung?+
Eine akute Gefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit eintreten wird und die Sorgeberechtigten dies nicht abwenden. Eine latente Gefährdung besteht, wenn sich eine akute Gefährdung nicht sicher ausschließen, aber auch nicht eindeutig feststellen lässt.
Welche Gefährdungsart kommt am häufigsten vor?+
Vernachlässigung ist mit 59 Prozent die häufigste festgestellte Gefährdungsart, vor psychischer Misshandlung (35 %), körperlicher Misshandlung (27 %) und sexueller Gewalt (5 %). Mehrfachnennungen sind möglich.
Wer führt die Gefährdungseinschätzung durch?+
Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bezirk die mögliche Gefährdung geprüft wird — auch wenn sich die Situation ursprünglich in einem anderen Jugendamtsbezirk ereignet hat. Grundlage ist der Schutzauftrag nach Paragraf 8a SGB VIII.
Seit wann ist die Statistik zur Kindeswohlgefährdung vergleichbar?+
Die zeitliche Vergleichbarkeit ist seit 2012 gegeben, dem Jahr, in dem der Schutzauftrag der Jugendhilfe gesetzlich konkretisiert wurde.
Zeigt die Statistik alle tatsächlichen Fälle von Kindeswohlgefährdung?+
Nein. Die Statistik erfasst nur Fälle, die den Jugendämtern bekannt geworden sind (Hellfeld-Statistik). Über die Zahl unentdeckter Fälle im sogenannten Dunkelfeld gibt es keine belastbaren Daten.