Gleichgeschlechtliche Scheidungen in Deutschland: Zahlen, Rechte und soziale Lage

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland vollrechtlich heiraten — und damit auch scheiden. Im Jahr 2022 trennten sich rund 1.100 gleichgeschlechtliche Ehepaare vor Gericht. Was bedeuten diese Zahlen? Welche Rechte gelten? Und wie sieht die soziale Realität von LGBTQ+-Menschen in Deutschland aus?

Fakten auf einen Blick: Gleichgeschlechtliche Ehe und Scheidung
Definition
Gleichgeschlechtliche Ehe ist eine vollrechtliche Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, mit denselben Rechten und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Ehen.
Betroffene
Mehrere zehntausend gleichgeschlechtliche Ehepaare leben in Deutschland. 2022 gab es rund 1.100 Scheidungen — eine Zahl, die seit 2017 steigt.
Trend
Sowohl Eheschließungen als auch Scheidungen unter gleichgeschlechtlichen Paaren steigen seit der Einführung der Ehe für alle kontinuierlich an.
Ursachen für Armutsrisiko
Diskriminierung, familiäre Ablehnung, psychische Belastungen und strukturelle Benachteiligungen erhöhen das Armutsrisiko von LGBTQ+-Personen im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt.
Hilfsangebote
LGBTQ+-Beratungsstellen, Antidiskriminierungsstellen, Coming-out-Beratung und spezialisierte Wohnhilfen für queere Jugendliche stehen bundesweit zur Verfügung.
Missverständnis
Rechtliche Gleichstellung bedeutet nicht automatisch gesellschaftliche Gleichstellung. Diskriminierung, familiäre Ablehnung und psychische Belastungen existieren weiterhin trotz rechtlicher Fortschritte.

Wie viele gleichgeschlechtliche Scheidungen gibt es in Deutschland?

Kurzantwort: Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 1.100 gleichgeschlechtliche Ehen geschieden. Diese Zahl steigt seit der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 kontinuierlich an. Sie umfasst auch Paare, die ihre frühere eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt hatten.

Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Scheidungen ist aus mehreren Gründen zu verstehen. Erstens heiraten seit 2017 mehr gleichgeschlechtliche Paare, was mit zeitlicher Verzögerung auch die Zahl der Scheidungen steigen lässt. Zweitens haben viele Paare, die seit 2001 als eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenlebten, ihre Beziehung nach 2017 in eine Ehe umgewandelt — manche davon haben sich seitdem auch wieder getrennt.

Ein Vergleich mit den Gesamtscheidungszahlen zeigt: Gleichgeschlechtliche Scheidungen machen nur einen kleinen Teil aller Scheidungen aus, was dem Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen an allen Ehen entspricht. Die Scheidungsrate selbst — also der Anteil der Ehen, der endet — unterscheidet sich nicht grundsätzlich von dem Muster bei verschiedengeschlechtlichen Ehen, auch wenn belastbare Langzeitdaten noch fehlen, da die Ehe für alle erst 2017 eingeführt wurde.

Die Statistik unterscheidet Scheidungen nach dem Geschlecht beider Ehepartner. Dabei zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der gleichgeschlechtlichen Scheidungen Frauenpaare betrifft. Ob das an einer höheren Bereitschaft liegt, eine unhaltbare Beziehung formal zu beenden, oder an anderen Faktoren, lässt sich aus den Zahlen allein nicht ablesen.

Wie hat sich die rechtliche Lage entwickelt?

Kurzantwort: Der Weg zur vollständigen rechtlichen Gleichstellung war ein langer Prozess, der sich über mehr als eineinhalb Jahrzehnte erstreckte. Von der eingetragenen Lebenspartnerschaft ab 2001 bis zur vollständigen Öffnung der Ehe ab 2017 wurden schrittweise Rechte erweitert — zuletzt durch einen überraschend klaren Bundestagsbeschluss.
2001
Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Gleichgeschlechtliche Paare erhalten erstmals eine rechtliche Anerkennung, aber keine vollständige Gleichstellung mit der Ehe.
2004–2013
Schrittweise Erweiterungen: steuerliche Gleichstellung beim Erbschaftsteuerrecht, sukzessive Anpassungen beim Adoptionsrecht. Immer noch kein vollständiges Adoptionsrecht für Fremdkinder.
2017
Am 30. Juni 2017 stimmt der Bundestag für die Öffnung der Ehe. Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Bestehende Lebenspartnerschaften können umgewandelt werden. Neue Lebenspartnerschaften sind nicht mehr möglich.

Bis zur Einführung der Ehe für alle kämpften Verbände und Betroffene jahrelang für die vollständige Gleichstellung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen bestehende Ungleichbehandlungen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit den politischen Druck erhöht. Die Abstimmung im Bundestag im Juni 2017 überraschte durch ihre Klarheit und Schnelligkeit.

Welche Rechte gelten bei der Scheidung?

Kurzantwort: Bei der Scheidung einer gleichgeschlechtlichen Ehe gelten exakt dieselben Regeln wie bei jeder anderen Ehe in Deutschland. Zerrüttungsprinzip, Trennungsjahr, Versorgungsausgleich, Unterhaltspflichten und Vermögensauseinandersetzung: kein einziger Sondertatbestand gilt für gleichgeschlechtliche Paare.

Die vollständige Rechtsgleichheit bedeutet in der Praxis: Das Familiengericht behandelt eine gleichgeschlechtliche Scheidung identisch mit einer verschiedengeschlechtlichen. Es gibt kein separates Verfahren, keine anderen Fristen, keine anderen Kosten. Wer nach dem Trennungsjahr — oder nach drei Jahren bei Widerspruch eines Partners — die Scheidung beantragt, bekommt sie unter denselben Bedingungen wie jedes andere Ehepaar.

Der Versorgungsausgleich, der die während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche hälftig ausgleicht, findet auch bei gleichgeschlechtlichen Scheidungen automatisch statt — sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Dies ist besonders relevant für Paare, die lange als Lebenspartnerschaft zusammengelebt haben und erst nach 2017 geheiratet haben: Für den Versorgungsausgleich zählt nur die Zeit der Ehe, nicht die der Lebenspartnerschaft, sofern keine Umwandlung mit entsprechender Regelung stattgefunden hat.

Was ist beim Versorgungsausgleich zu beachten?

Kurzantwort: Der Versorgungsausgleich gilt für die Dauer der Ehe, nicht für die Zeit einer früheren Lebenspartnerschaft. Wer seine Lebenspartnerschaft 2017 in eine Ehe umgewandelt hat, sollte prüfen, wie die Rentenansprüche aus der Zeit der Lebenspartnerschaft eingeflossen sind. In vielen Fällen wurden diese durch die Umwandlung automatisch einbezogen.

Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe war nach dem Gesetz von 2017 möglich und wurde von vielen Paaren vorgenommen. Diese Umwandlung hat rechtliche Konsequenzen für den Versorgungsausgleich: Im Regelfall gilt die gesamte Dauer der eheähnlichen Gemeinschaft, also auch die Zeit der Lebenspartnerschaft, als relevanter Zeitraum für den Ausgleich der Rentenansprüche.

Paare, die vor der Scheidung sichergehen wollen, dass der Versorgungsausgleich korrekt berechnet wird, sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Gerade bei langen Partnerschaften, in denen ein Partner wenig oder gar nicht erwerbstätig war, kann der Versorgungsausgleich erhebliche finanzielle Bedeutung haben — und das Rentensystem kann in Einzelfällen komplex werden, wenn mehrere Versorgungsträger beteiligt sind.

Wie ist die soziale Lage von LGBTQ+-Personen?

Kurzantwort: LGBTQ+-Personen sind in Deutschland statistisch häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders betroffen sind queere Jugendliche, die von ihren Familien abgelehnt werden, sowie ältere LGBTQ+-Personen ohne stabiles soziales Netz.

Obwohl die rechtliche Situation in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, bleibt die soziale Realität für viele LGBTQ+-Personen herausfordernd. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, am Arbeitsplatz und im Alltag ist keine Seltenheit. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet zwar rechtlichen Schutz, ist aber in der Praxis schwer durchzusetzen.

Besonders gravierend ist die Situation für queere Jugendliche, die von ihren Familien nach dem Coming-out abgelehnt werden. In Fachkreisen ist bekannt, dass LGBTQ+-Jugendliche überproportional häufig obdachlos werden, da familiäre Unterstützung ausbleibt. Jugendhilfeeinrichtungen und spezialisierte Wohnangebote für queere Jugendliche sind in Deutschland noch nicht flächendeckend vorhanden.

Ältere LGBTQ+-Personen, die in einer Zeit aufgewachsen sind, in der Homosexualität noch stärker stigmatisiert war und in Westdeutschland bis 1994 unter Strafe stand, haben oft keine stabilen Familiennetzwerke aufgebaut. Im Alter kann das zu Einsamkeit und schlechterer Versorgungslage führen. Einige Pflegeeinrichtungen sind inzwischen auf die Bedürfnisse älterer LGBTQ+-Menschen spezialisiert, aber das Angebot ist begrenzt.

Welche besonderen Herausforderungen gibt es für queere Menschen?

Kurzantwort: Queere Menschen in Deutschland sehen sich mit einer Kombination aus direkter Diskriminierung, psychischen Belastungen durch Stigmatisierung und strukturellen Benachteiligungen konfrontiert. Besonders in ländlichen Regionen und in Ostdeutschland berichten LGBTQ+-Personen von einem weniger akzeptierenden Umfeld.

Die Herausforderungen für queere Menschen sind vielfältig und miteinander verwoben. Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema: Studien zeigen konsistent, dass LGBTQ+-Personen häufiger unter Depressionen, Angststörungen und einem erhöhten Suizidrisiko leiden — nicht weil Queersein an sich krankmachend wäre, sondern weil die gesellschaftliche Stigmatisierung und Diskriminierung psychischen Stress verursachen.

Am Arbeitsmarkt besteht für LGBTQ+-Personen ein statistisch nachweisbares Diskriminierungsrisiko — insbesondere im Bewerbungsprozess und bei Beförderungsentscheidungen. Das führt zu geringeren Durchschnittseinkommen und damit zu einem erhöhten Armutsrisiko. Hinzu kommt, dass viele LGBTQ+-Personen auf informelle familiäre Unterstützungsnetzwerke verzichten müssen, auf die andere Menschen in finanziellen Notlagen zählen können.

In Ostdeutschland haben Studien und Berichte von Beratungsstellen eine erhöhte Häufigkeit von Anfeindungen und Gewalt gegen LGBTQ+-Personen dokumentiert. Das schränkt die Lebensqualität ein und kann zur Abwanderung in Großstädte führen, was die Strukturprobleme ländlicher Regionen verschärft.

Wie sieht es mit Kindern in gleichgeschlechtlichen Ehen aus?

Kurzantwort: Kinder in gleichgeschlechtlichen Ehen haben dieselbe Rechtsstellung wie Kinder in anderen Familien. Bei Scheidung gelten die gleichen Sorgerechts- und Unterhaltsregeln. Allerdings gibt es noch offene rechtliche Fragen, insbesondere bei der automatischen Elternschaft des nicht-gebärenden Elternteils bei lesbischen Paaren.

Gleichgeschlechtliche Ehepaare können Kinder adoptieren — sowohl gemeinsam als auch als Stiefkindadoption, wenn ein Partner bereits Kinder mitbringt. Die Rechte und Pflichten gegenüber adoptierten Kindern sind identisch mit denen biologischer Eltern. Bei Scheidung gelten dieselben Sorgerechts- und Unterhaltsprinzipien: Das Kindeswohl steht im Vordergrund, das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen.

Eine Besonderheit besteht bei lesbischen Paaren, die durch Samenspende ein Kind bekommen. In Deutschland ist die Partnerin der gebärenden Mutter nicht automatisch rechtlicher Elternteil — sie muss das Kind adoptieren oder die Elternschaft anerkennen lassen. Das ist ein Bereich, in dem das deutsche Recht noch nicht vollständig an die Realität gleichgeschlechtlicher Familien angepasst ist.

Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen, zeigen nach aktuellem Forschungsstand keine Unterschiede in ihrer Entwicklung gegenüber Kindern aus anderen Familienkonstellationen. Entscheidend für das Wohlergehen von Kindern ist die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung und das soziale Umfeld — nicht das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Eltern.