Wohnungslosigkeit & Gewalt

Gewalt gegen Wohnungslose: Mehr als die Hälfte ist betroffen — und die Dunkelziffer liegt weit höher

Wohnungslosigkeit macht Menschen verletzlich — nicht nur gegenüber Kälte, Hunger und Krankheit, sondern auch gegenüber Übergriffen. Bundesweite Erhebungen zeigen, dass über die Hälfte der auf der Straße lebenden Menschen seit Beginn ihrer Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren hat. Und doch bleibt das Ausmaß dieser Gewalt statistisch weitgehend unsichtbar.

Schlüsselzahlen

52 %
der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Menschen haben seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren
Hoch
wird die Dunkelziffer von Experten eingeschätzt — weil viele Delikte nicht angezeigt werden und das Tatmotiv selten belegt ist
Mehrfach
belastet sind wohnungslose Menschen: gleichzeitig mit sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Problemen konfrontiert
Selten
fließen Gewalttaten gegen Wohnungslose in Statistiken ein — weil das Tatmotiv "Wohnungslosigkeit" gesondert nachgewiesen werden muss

Wer auf der Straße schläft, hat keinen abschließbaren Raum, keine Tür, keine Adresse, an der Vertrauenspersonen erreichbar wären. Das macht wohnungslose Menschen zu einer der schutzlosesten Gruppen in der deutschen Gesellschaft — und gleichzeitig zu einer, über die öffentlich kaum gesprochen wird. Wenn eine verdeckt wohnungslose Person in einer Behelfssituation bei Bekannten schläft und Übergriffe erlebt, wird das selten als Tatort registriert. Wenn jemand auf einer Parkbank angegriffen wird, weiß oft niemand, was genau passiert ist. Das strukturelle Problem beginnt bereits dort: mit der Unsichtbarkeit.

Was wissen wir über das Ausmaß von Gewalt gegen Wohnungslose?

Die nüchternste Zahl, die aktuelle bundesweite Erhebungen liefern: Mehr als die Hälfte — konkret 52 Prozent — der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Menschen hat seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren. Das ist keine Einschätzung, sondern das Ergebnis einer systematisch durchgeführten Befragung, hochgerechnet auf alle Gemeinden in Deutschland. Die zugrundeliegende Datenbasis erfasst dabei sowohl Menschen, die sichtbar obdachlos auf der Straße leben, als auch solche, die zwar keine feste Unterkunft haben, aber vorübergehend bei Bekannten unterkommen, in Fahrzeugen schlafen oder auf andere Weise verdeckt wohnungslos sind.

Diese Zahl — mehr als jeder Zweite — müsste eigentlich als gesellschaftlicher Skandal wahrgenommen werden. Tatsächlich ist sie in der öffentlichen Debatte kaum präsent. Das liegt vor allem daran, dass Gewalt gegen Wohnungslose in keiner amtlichen Statistik systematisch erfasst wird. Polizeiliche Kriminalstatistiken unterscheiden keine Tatopfer nach Wohnstatus. Eine Körperverletzung gegen eine obdachlose Person erscheint in der Statistik identisch mit einer Körperverletzung in einem beliebigen anderen Kontext — es sei denn, das Tatmotiv ist ausdrücklich und nachweislich mit der Wohnungslosigkeit des Opfers verbunden. Dieser Nachweis ist in der Praxis kaum zu führen.

Warum die Dunkelziffer so hoch ist

Die Dunkelziffer bei Gewalttaten gegen Wohnungslose wird von Fachleuten als erheblich eingeschätzt. Mehrere Mechanismen wirken dabei zusammen. Erstens erstatten viele wohnungslose Menschen aus nachvollziehbaren Gründen keine Anzeige: Sie haben in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit Behörden gemacht, haben Angst vor weiteren Konsequenzen, verfügen über keine stabile Anlaufadresse für Rückmeldungen und glauben schlicht nicht daran, dass eine Anzeige irgendetwas ändern würde. Zweitens existiert selbst dann, wenn eine Anzeige vorliegt, das statistische Problem: Das Tatmotiv muss direkt mit der Wohnungslosigkeit des Opfers zusammenhängen, damit der Fall in mögliche Sonderauswertungen einfließt. Dieses Kriterium ist bei spontaner Gewalt auf der Straße nur selten nachvollziehbar dokumentiert.

Drittens fehlen Anlaufstellen mit niedrigschwelligem Zugang, die gezielt Gewalterfahrungen bei wohnungslosen Menschen dokumentieren. Obdachlosenunterkünfte, Tagesstätten und Hilfseinrichtungen sind oft überlastet und können solche Dokumentationsarbeit nicht systematisch leisten. Das Resultat: Ein strukturelles Underreporting, das das wahre Ausmaß der Gewalt tief unter dem tatsächlichen Niveau hält.

Was die Zahl bedeutet: 52 Prozent Gewaltbetroffenheit ist eine erfragte Selbstauskunft über die gesamte Dauer der Wohnungslosigkeit — nicht über einen definierten Zeitraum. Das macht sie schwer mit anderen Gewaltstatistiken vergleichbar. Sie zeigt aber: Wohnungslosigkeit ist kein vorübergehender Zustand ohne Folgen. Sie ist eine Lebenssituation, in der strukturelle Schutzlosigkeit Gewalt begünstigt und häufig macht.

Gewalt gegen Wohnungslose: Auf einen Blick

Definition
Körperliche, sexuelle, psychische oder strukturelle Gewalt, die wohnungslose Menschen erfahren — in öffentlichen Räumen, in Notunterkünften oder in instabilen Wohnsituationen
Betroffene
Mehr als 52 % der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Personen haben seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren
Entwicklung
Keine systematische Zeitreihe verfügbar — Dunkelziffer gilt als hoch, Underreporting als strukturell bedingt
Ursachen erhöhter Gefährdung
Fehlende räumliche Schutzräume, Isolation, psychische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit, gesellschaftliche Stigmatisierung, fehlende soziale Netzwerke
Hilfsangebote
Soziale Wohnhilfen, Notunterkünfte, Straßensozialarbeit, Opferberatungsstellen (z. B. weißer Ring), kommunale Beratungsstellen
Irrtum
Gewalt gegen Wohnungslose ist kein Randphänomen krimineller Milieus — sie geht häufig von Fremden aus, die in der Öffentlichkeit handeln, und findet mitten in der Gesellschaft statt
Kurzantwort: Mehr als die Hälfte der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Menschen in Deutschland hat seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, weil Delikte selten angezeigt werden und das Tatmotiv statistisch nicht erfasst wird. Amtliche Statistiken spiegeln das Ausmaß dieser Gewalt nicht wider.

Formen der Gewalt: Körperlich, sexuell, psychisch — und strukturell

Wenn von Gewalt gegen Wohnungslose gesprochen wird, denken viele zuerst an körperliche Angriffe im öffentlichen Raum. Diese gibt es — und sie sind dokumentiert: tätliche Angriffe auf schlafende Menschen, Übergriffe in Parks und Unterführungen, koordinierte Angriffe, die gelegentlich als Initiationsritual beschrieben werden. Aber körperliche Gewalt ist nur eine Dimension.

Körperliche Übergriffe im öffentlichen Raum

Die öffentliche Sichtbarkeit wohnungsloser Menschen — sie schlafen auf Bänken, halten sich in Bahnhöfen auf, betteln in Fußgängerzonen — macht sie zu Zielscheiben für Übergriffe. Täter sind nicht nur organisierte Gruppen, sondern auch Einzelpersonen, deren Motivation von Alkohol, Vorurteilen oder schlicht der wahrgenommenen Wehrlosigkeit des Opfers getrieben wird. Die wahrgenommene Wehrlosigkeit ist dabei nicht irrational: Wohnungslose Menschen können keine Türen verriegeln, haben keine Zeugen, die dauerhaft für sie eintreten, und wissen, dass Anzeigen selten zu Strafverfolgung führen.

Sexuelle Gewalt — besonders gegen Frauen

Frauen in Wohnungslosigkeit sind einem besonders hohen Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt. Das gilt sowohl für den Straßenraum als auch für Notunterkünfte, die oft geschlechtlich nicht getrennt sind oder deren Schutzstandards unzureichend sind. Viele wohnungslose Frauen entwickeln deshalb Strategien der Unsichtbarkeit: Sie meiden Notunterkünfte bewusst, schlafen an wechselnden, verborgenen Orten, halten sich nachts lieber in Bewegung als in erkennbaren Schlafplätzen. Diese Strategien schützen vor bestimmten Risiken, schaffen aber neue — etwa die Vertiefung der Isolation und den Verlust des Zugangs zu Hilfsangeboten.

Sexuelle Gewalt gegen wohnungslose Frauen wird besonders selten angezeigt. Das Muster gleicht dem bei anderen vulnerablen Gruppen: Scham, Angst vor Nicht-Geglaubtwerden, fehlende Kapazität für das Stellen einer Anzeige, das Wissen, dass der Aufenthaltsort morgen ein anderer ist und Folgebetreuung kaum möglich ist. Die Dunkelziffer ist in diesem Bereich vermutlich besonders hoch.

Psychische Gewalt und Diskriminierung

Beleidigung, Beschimpfung, Demütigung — diese Formen der Gewalt hinterlassen keine körperlichen Spuren, prägen aber das tägliche Leben wohnungsloser Menschen erheblich. Wer regelmäßig in der Öffentlichkeit verbal angegriffen, aus Geschäften verwiesen oder von Passanten angeekelt angesehen wird, verliert nach und nach das Vertrauen in die Gesellschaft als Ganzes. Diese Erosion des Vertrauens ist keine psychologische Randerscheinung — sie ist einer der wesentlichen Faktoren, der den Zugang zu Hilfsangeboten erschwert. Wer erwartet, dass Behörden und Einrichtungen ihn genauso behandeln wie die Öffentlichkeit, geht nicht hin.

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Eine besondere Form struktureller Gewalt liegt in der systematischen Benachteiligung bei der Wohnungssuche. Menschen mit Armutserfahrungen berichten deutlich häufiger als andere davon, bei der Wohnungssuche diskriminiert worden zu sein. Wer keinen Lohnzettel vorlegen kann, wer keine Schufa-Auskunft hat, wer keine bürgerliche Adresse als Referenz angeben kann, hat auf dem privaten Wohnungsmarkt faktisch keine Chance. Das ist keine subjektive Wahrnehmung, sondern ein strukturelles Muster: Der Wohnungsmarkt ist für diese Gruppe nicht zugänglich, und der Ausweg aus der Wohnungslosigkeit bleibt damit versperrt — nicht wegen fehlenden Willens, sondern wegen fehlender Marktmacht.

Diese Diskriminierung ist keine Ausnahme. Sie ist systemisch: Vermieter handeln rational, wenn sie Menschen ohne Einkommen oder Bonität ablehnen. Das Problem liegt nicht im individuellen Verhalten von Vermietern, sondern in der Abwesenheit eines funktionierenden sozialen Wohnungsmarkts, der diesen Menschen eine echte Alternative bieten würde. Ohne ausreichend Wohnraumangebote für wohnungslose Menschen bleibt jede andere Hilfe ein Pflaster auf einer offenen Wunde. Wie der Immobilienmarkt und die Finanzialisierung des Wohnens diesen Mangel strukturell erzeugen, erklärt der Artikel zu Gewerbeimmobilien, Wohnkosten und Armut.

Kurzantwort: Gewalt gegen Wohnungslose umfasst körperliche Übergriffe im öffentlichen Raum, sexuelle Gewalt vor allem gegen Frauen, psychische Gewalt durch Beschimpfung und Demütigung sowie strukturelle Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Frauen in Wohnungslosigkeit sind besonders gefährdet — und suchen deshalb häufig aktiv die Unsichtbarkeit, was ihren Zugang zu Hilfe weiter erschwert.

Warum wohnungslose Menschen besonders gefährdet sind

Die erhöhte Gewaltvulnerabilität wohnungsloser Menschen ist kein Zufall. Sie entsteht aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren, die sich gegenseitig verstärken und eine Abwärtsspirale erzeugen, die aus eigener Kraft kaum zu durchbrechen ist.

Fehlende räumliche Schutzräume

Der grundlegendste Schutz vor Gewalt ist ein abschließbarer Raum. Wer diesen nicht hat, ist — buchstäblich — schutzlos ausgesetzt. Öffentliche Räume bieten keinen Rückzugsort, keine Privatsphäre, keine Möglichkeit, potenziellen Angreifern auszuweichen, ohne den eigenen Schlafplatz aufzugeben. Notunterkünfte bieten zwar ein Dach, aber keine Garantie für Sicherheit — Übergriffe in Einrichtungen, Konflikte unter den Bewohnern und mangelnde Kapazitäten sind in der Fachdebatte gut dokumentiert.

Mehrfachbelastung und eingeschränkte Handlungsfähigkeit

Wohnungslose Menschen sind statistisch überproportional häufig gleichzeitig mit mehreren schwerwiegenden Problemen konfrontiert: Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen, finanziellen Schulden und sozialer Isolation. Diese Mehrfachbelastung schränkt die Bewältigungsressourcen erheblich ein. Wer chronisch erschöpft ist, wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln steht oder wessen psychische Gesundheit instabil ist, kann Bedrohungssituationen schlechter einschätzen, schlechter ausweichen und schlechter reagieren. Die erhöhte Vulnerabilität ist damit nicht individuelles Versagen — sie ist die direkte Folge einer Lebenssituation, die Menschen systematisch überfordert.

Stigmatisierung als Risikofaktor

Gesellschaftliche Stigmatisierung — die Wahrnehmung wohnungsloser Menschen als „anders", gefährlich, selbst schuld an ihrer Lage — erzeugt ein soziales Klima, in dem Gewalt gegen sie bagatellisiert wird. Wer bereits als Randständiger gilt, dem gegenüber fühlen manche Menschen weniger Hemmschwellen bei verbalen oder körperlichen Übergriffen. Diese Logik ist nicht explizit und nicht zwingend bewusst — aber sie wirkt. Studien zur Einstellung gegenüber Obdachlosen belegen, dass Vorurteile und Abgrenzungsimpulse weit in die gesellschaftliche Mitte reichen.

Dieselbe Stigmatisierung erschwert den Zugang zu sozialer Teilhabe: Wohnungslose Menschen werden aus dem Normalgefüge ausgeblendet, ihre Gewalterfahrungen weniger ernst genommen, ihr Zeugenstatus in Strafverfahren weniger gewichtig bewertet. Das ist strukturelle Diskriminierung — nicht als böser Wille einzelner, sondern als systemisches Ergebnis einer Gesellschaft, die Wohnungslosigkeit als privates Scheitern und nicht als soziales Problem versteht.

Der Kreislauf: Gewalt vertieft Wohnungslosigkeit

Gewalt ist nicht nur Folge von Wohnungslosigkeit — sie verschlimmert sie auch. Wer in einer Notunterkunft überfallen wird und deshalb zurück auf die Straße geht, verliert den Anschluss an Hilfsangebote. Wer durch sexuelle Gewalt traumatisiert wurde, dessen psychische Gesundheit verschlechtert sich weiter, was eine stabile Beschäftigung oder Wohnvermittlung noch schwerer macht. Wer nach einer Körperverletzung stationär behandelt werden muss, ohne Adresse oder Ansprechperson aus der Klinik entlassen wird und zurück in die Obdachlosigkeit fällt. Die Gewalterfahrung ist damit kein isoliertes Ereignis — sie ist eine weitere Stufe auf dem Weg in tiefere Isolation. Das Strafrecht wirkt dabei als zusätzlicher Verstärker: Wohnungslose, die Geldstrafen nicht bezahlen können, riskieren Inhaftierung durch Ersatzfreiheitsstrafe — mit allen Folgekosten für Unterkunft und Beschäftigung.

Gleichzeitig verschlechtert Wohnungslosigkeit den Zugang zu anderen sozialen Infrastrukturen: zu Bildung, zu medizinischer Versorgung, zu sozialer Sicherung. Wer keine Meldeadresse hat, hat keinen Hausarzt, kein Konto, keinen Anspruch auf reguläre Sozialleistungen wie Bürgergeld. Wer keinen Zugang zu diesen Infrastrukturen hat, kann die Spirale aus Armut und Schutzlosigkeit nicht durchbrechen — egal wie stark der Wille wäre.

Kurzantwort: Die erhöhte Gewaltvulnerabilität wohnungsloser Menschen entsteht aus dem Fehlen räumlicher Schutzräume, aus Mehrfachbelastungen, gesellschaftlicher Stigmatisierung und einem statistischen Underreporting, das das Ausmaß verschleiert. Gewalt vertieft Wohnungslosigkeit weiter, weil sie Traumata erzeugt, Hilfsangebote unzugänglich macht und die physische wie psychische Gesundheit verschlechtert.

Was schützt — und was es noch braucht

Die Erkenntnis, dass mehr als die Hälfte der wohnungslosen Menschen Gewalt erfahren hat, sollte keine Lähmung erzeugen, sondern Handlung. Es gibt konkrete Ansätze, die wirken — und konkrete Lücken, die noch geschlossen werden müssen.

Was kurzfristig schützt

Für Menschen in akuter Wohnungslosigkeit sind die wichtigsten Schutzfaktoren Zugang zu sicheren Unterkunftsplätzen, Straßensozialarbeit mit echtem Vertrauensverhältnis und niedrigschwellige Anlaufstellen, die keine Voranmeldung, keinen Ausweis und keine Bonität voraussetzen. Einrichtungen, die konsequent auf Gewaltschutzkonzepte setzen — etwa durch getrennte Bereiche für Frauen, geschultes Personal und klare Zugangsregeln — leisten nachweislich einen Beitrag zur Sicherheit. Sie reichen aber nicht aus, solange die Kapazitäten in vielen Kommunen weit unter dem tatsächlichen Bedarf liegen.

Opferberatungsstellen wie der Weiße Ring stehen prinzipiell auch wohnungslosen Gewaltopfern zur Verfügung — in der Praxis ist der Zugang aber oft mit Barrieren verbunden, die Menschen ohne feste Adresse und stabile Kommunikationswege nicht überwinden können. Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf: mobile Beratung, verlässliche Anlaufpunkte in Notunterkünften, Kooperation zwischen Straßensozialarbeit und Opferschutz.

Was strukturell fehlt

Kurzfristige Schutzmaßnahmen können das strukturelle Problem nicht lösen. Das strukturelle Problem ist: Es gibt nicht genug bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die aus der Wohnungslosigkeit herauswollen. Ohne ausreichend Sozialwohnungen, ohne Wohnraumangebote für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen, ohne die Möglichkeit, eine stabile Unterkunft zu finden, bleibt jede andere Hilfe Symptombehandlung. Das ist keine sozialpolitische Forderung, die sich leicht umsetzen lässt — aber es ist die ehrliche Analyse dessen, was fehlt.

Daneben fehlt ein System der systematischen Erfassung von Gewalt gegen wohnungslose Menschen. Solange keine verlässlichen Daten existieren, ist das gesellschaftliche Problem nicht messbar — und was nicht messbar ist, wird politisch selten priorisiert. Die Einführung einer differenzierten Opferstatistik, die den Wohnstatus der Betroffenen erfasst, wäre ein erster Schritt zur öffentlichen Sichtbarkeit dieses Problems.

Was Betroffene tun können — und wer hilft

Für Menschen, die aktuell in Wohnungslosigkeit leben und Gewalt erfahren haben oder befürchten, gibt es konkrete Anlaufstellen:

  • Kommunale Wohnhilfen und Sozialämter — für Information über Unterkunftsplätze und Notfallunterbringung
  • Tagesstätten und Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe — Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO und SKF betreiben solche Einrichtungen in vielen Städten
  • Straßensozialarbeit — aufsuchende Hilfe, die Menschen dort erreicht, wo sie sich aufhalten
  • Frauen-Notunterkünfte — für wohnungslose Frauen mit besonderen Schutzbedarfen
  • Opferberatungsstellen — für Unterstützung nach einer Gewalttat; Kontakt über den Weißen Ring (bundesweit 116 006)
  • Schuldnerberatung — wenn Überschuldung den Weg aus der Wohnungslosigkeit blockiert
Kurzantwort: Gewaltschutz für wohnungslose Menschen erfordert sichere Unterkunftsplätze mit Gewaltschutzkonzepten, mobile Sozialarbeit mit echtem Vertrauensverhältnis und niedrigschwelligen Zugang zu Opferberatung. Strukturell löst das Problem nur ausreichend bezahlbarer Wohnraum und eine systematische Erfassung von Gewalt gegen Wohnungslose. Sofort-Anlaufstellen: kommunale Wohnhilfen, Wohlfahrtsverbände, Straßensozialarbeit, Weißer Ring (116 006).

Häufige Fragen

Wie viele wohnungslose Menschen erfahren Gewalt?
Nach bundesweiten Erhebungen hat mehr als die Hälfte — konkret 52 Prozent — der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Menschen seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren. Diese Zahl basiert auf einer Befragung, die auf alle Gemeinden in Deutschland hochgerechnet wurde. Die tatsächliche Betroffenheit liegt vermutlich noch höher, weil ein erheblicher Teil der Gewalterfahrungen nicht gemeldet wird.
Warum wird Gewalt gegen Wohnungslose so selten angezeigt?
Mehrere Faktoren wirken zusammen: Wohnungslose Menschen haben häufig negative Erfahrungen mit Behörden gemacht und erwarten keine effektive Hilfe. Sie haben keine feste Adresse, an die Rückmeldungen übermittelt werden können. Viele erleben Scham oder befürchten, nicht geglaubt zu werden. Hinzu kommt das statistische Problem: Gewalttaten fließen nur dann in Sonderauswertungen ein, wenn das Tatmotiv direkt mit der Wohnungslosigkeit des Opfers zusammenhängt — ein Nachweis, der in der Praxis kaum zu führen ist.
Welche Formen von Gewalt betreffen wohnungslose Menschen besonders?
Körperliche Übergriffe im öffentlichen Raum, sexuelle Gewalt — besonders gegen Frauen —, psychische Gewalt durch Beschimpfung und Demütigung sowie strukturelle Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Frauen in Wohnungslosigkeit sind einem besonders hohen Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt, weshalb viele von ihnen Notunterkünfte aktiv meiden und unsichtbar bleiben — was ihren Zugang zu Hilfe weiter erschwert.
Warum gelten Menschen ohne Unterkunft als besonders schutzlos?
Wohnungslose Menschen haben keinen abschließbaren Raum als Schutz, sind permanent öffentlich sichtbar und können potenziellen Angreifern nicht dauerhaft ausweichen. Gleichzeitig sind viele durch Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und soziale Isolation in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Gesellschaftliche Stigmatisierung senkt außerdem die Hemmschwelle für Übergriffe — wer als Randständiger gilt, wird seltener als vollwertiges Opfer wahrgenommen.
Was können wohnungslose Menschen nach einer Gewalttat tun?
Erste Anlaufstellen sind Straßensozialarbeit und Tagesstätten der Wohnungslosenhilfe — sie können ohne Voranmeldung, Ausweis oder Adresse aufgesucht werden. Der Weiße Ring (bundesweit erreichbar unter 116 006) bietet Opferberatung an, auch für Menschen ohne feste Unterkunft. Kommunale Sozialämter sind für Notunterbringung zuständig. In akuten Situationen gilt: Notruf 110 für die Polizei. Das Anzeigen einer Gewalttat ist unabhängig vom Wohnstatus möglich und rechtlich nicht an eine feste Adresse geknüpft.