Über eine Million Menschen in Deutschland gelten als überschuldet. Viele von ihnen wissen nicht, welche Rechte sie haben, welche Schritte möglich sind und wie sie wieder heraus kommen können. Dieser Artikel beantwortet die häufigsten Fragen zu Überschuldung, Pfändung, Insolvenz und Schuldnerberatung.
Auf einen Blick
- Überschuldung
- Dauerhaft keine Möglichkeit, alle Verbindlichkeiten aus dem laufenden Einkommen zu bedienen
- Beratung
- Kostenlos bei gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer)
- Insolvenz
- Gesetzlich geregelter Weg aus schwerwiegender Überschuldung — endet mit Restschuldbefreiung
- Pfändungsschutz
- Das Existenzminimum ist geschützt — auch bei Pfändung bleibt ein Sockelbetrag
Was passiert bei Überschuldung konkret?
Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, folgt ein geregelter Eskalationsprozess: Mahnung, Inkasso, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung. Jede Stufe erhöht die Kosten und schränkt die Handlungsmöglichkeiten ein. Wer frühzeitig handelt — nach der ersten Mahnung, nicht nach dem Vollstreckungsbescheid — hat weit mehr Spielraum.
Lohnpfändung: Das Gericht kann auf Antrag eines Gläubigers einen Teil des Lohns direkt an den Gläubiger abführen. Es gibt aber eine Pfändungsfreigrenze — ein Mindestbetrag, der dem Schuldner verbleiben muss, um das Existenzminimum zu sichern. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst.
Kontopfändung: Auch das Konto kann gepfändet werden. Schuldner können beim zuständigen Amtsgericht ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen — damit bleibt ein geschützter Grundbetrag verfügbar.
Was ist das Verbraucherinsolvenzverfahren?
Wenn Schulden so hoch sind, dass sie nicht mehr regulär abgebaut werden können, gibt es in Deutschland das Verbraucherinsolvenzverfahren. Es ist der gesetzlich geregelte Weg in die Schuldenfreiheit. Das Verfahren läuft in mehreren Schritten:
Was bedeutet Überschuldung für die SCHUFA?
Zahlungsprobleme können zu Negativeinträgen in der SCHUFA führen. Diese Einträge erschweren oder verhindern neue Kreditaufnahmen, Mietverträge und manchmal sogar Handyverträge. SCHUFA-Einträge werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht:
- Negativeintrag nach vollständiger Zahlung: 3 Jahre nach Tilgung
- Insolvenzantrag: 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens
- Restschuldbefreiung: 3 Jahre nach Erteilung
Wichtig: Jeder hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einmal pro Jahr. So können Fehler entdeckt und beanstandet werden.
Welche Schulden sollten zuerst bezahlt werden?
Nicht alle Schulden sind gleich dringend. Bei begrenztem Budget gibt es eine klare Prioritätenreihenfolge:
- Miete: Zahlungsrückstände können zur fristlosen Kündigung führen — Wohnungsverlust ist eine der schlimmsten Folgen von Überschuldung
- Energie: Strom- und Gassperrung beeinträchtigt Wohnsituation und Gesundheit
- Krankenversicherung: Gesundheitsversorgung muss gesichert bleiben
- Gerichtskosten und Bußgelder: Drohen Zwangsvollstreckung oder Freiheitsstrafe bei Nichtbezahlung
- Ratenkredite und Konsumschulden: Wichtig, aber bei Überschuldung nachrangig gegenüber Wohnen und Energie
Eine Schuldnerberatung hilft, diese Reihenfolge im Einzelfall richtig zu setzen und Verhandlungen mit Gläubigern zu führen.