Wer mit einem kleinen Kind flieht, hat vor allem ein Ziel: das Kind in Sicherheit bringen. An Arbeit denken die meisten zuerst nicht — und selbst wenn sie es wollen, stehen ihnen strukturelle Hürden im Weg, die zunächst kaum überwindbar erscheinen. Für ukrainische Mütter mit Kleinkindern ist die Erwerbsbeteiligung in Deutschland nicht deshalb so niedrig, weil sie nicht arbeiten wollen. Es liegt daran, dass die Voraussetzungen fehlen.
Auf einen Blick
- Kind 0–2 J.
- 12 % der Mütter erwerbstätig (Frühjahr 2023), 23 % (Sommer 2023)
- Kind 3–6 J.
- 63 % → 70 % erwerbstätig (Frühjahr bis Sommer 2023)
- Alleinerziehend
- 53 % → 61 % erwerbstätig
- Neue Länder/Berlin
- Kita-Nutzung: 69 % → 71 % (Kind 3–6 J.)
- Früheres Bundesgebiet
- Kita-Nutzung: 46 % → 57 % (Kind 3–6 J.)
Der Kita-Platz entscheidet über den Jobzugang
Der Zusammenhang ist eindeutig: Je jünger das Kind, desto seltener ist die Mutter erwerbstätig. Das gilt für alle Mütter in Deutschland — aber bei Geflüchteten aus der Ukraine zeigt sich die Lücke besonders dramatisch. Mütter mit Kindern zwischen 0 und 2 Jahren kamen im Frühjahr 2023 nur auf eine Erwerbsquote von 12 Prozent. Zum Vergleich: Mütter mit Kindern zwischen 3 und 6 Jahren erreichten bereits 63 Prozent.
Der entscheidende Faktor ist die Kinderbetreuung. Ohne einen Kita-Platz ist Erwerbsarbeit für die meisten Mütter schlicht unmöglich. Die Kita-Nutzungsquoten stiegen im Beobachtungszeitraum deutlich — in den neuen Bundesländern und Berlin nutzten schon 70 Prozent der Kinder im Vorschulalter eine Kita. Im früheren Bundesgebiet lag die Quote mit 57 Prozent noch niedriger. Das erklärt, warum die Erwerbsbeteiligung im Osten höher ist als im Westen.
Für ukrainische Kleinkinder ist die Kita auch ein Ort der Sprachentwicklung — Kinder, die früh Deutsch lernen, nehmen der Mutter eine wichtige Sorge ab und ermöglichen ihr, selbst in Integrationskursen und schließlich im Beruf aktiv zu werden.
Allein mit Kindern: Wenn der Vater in der Ukraine bleibt
Die ukrainische Fluchtbewegung ist in ihrer Struktur ungewöhnlich: Wegen der Wehrpflicht durften Männer zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine nicht verlassen. Was das bedeutet, zeigen die Zahlen deutlich: Sechs von zehn der seit 2022 zugezogenen Erwachsenen waren Frauen — bei den Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter sogar sieben von zehn.
Das Ergebnis: 60 Prozent der Kinder, die mit ihren Müttern nach Deutschland kamen, lebten hier nur mit einem Elternteil. Die Väter sind in der Ukraine. Diese Mütter tragen allein die Verantwortung für Kindererziehung, Bürokratie und Alltag — in einem fremden Land, mit einer fremden Sprache.
Trotzdem zeigt die Erwerbsbeteiligung bei Alleinerziehenden einen Aufwärtstrend: Im Frühjahr 2023 waren 53 Prozent erwerbstätig, im Sommer 2023 bereits 61 Prozent. Das spricht für die Resilienz dieser Frauen — und dafür, dass Unterstützungsangebote wirken, wenn sie vorhanden sind.
Sprachkurse und Arbeitsmarkt: Was Mütter besonders bremst
Zwei Drittel aller erwachsenen Geflüchteten aus der Ukraine besuchten Anfang 2023 einen Integrations- oder Sprachkurs. Das ist ein wichtiger Schritt — aber für Mütter mit Kleinkindern stellt sich sofort die nächste Frage: Wer betreut das Kind während des Kurses?
Viele Integrationskurse bieten keine parallele Kinderbetreuung. Das schließt Mütter mit Babys und Kleinkindern systematisch aus — nicht durch böse Absicht, sondern durch eine Infrastruktur, die nicht auf diese Gruppe ausgelegt ist. Dabei sind Deutschkenntnisse die wichtigste Voraussetzung dafür, einen qualifikationsadäquaten Job zu finden.
Die Folge ist eine Doppelbremse: Wer kein Deutsch spricht, findet keine Arbeit. Wer kein Kind betreuen lassen kann, kommt nicht in den Sprachkurs. Und wer kein Einkommen hat, bleibt auf Sozialleistungen angewiesen — und damit armutsgefährdet.
Armutsgefährdung und was dagegen hilft
Mütter, die nicht erwerbstätig sind, leben von Sozialleistungen. Diese liegen strukturell unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle — was bedeutet, dass viele Mütter mit Kleinkindern aus der Ukraine statistisch armutsgefährdet sind, obwohl sie oft hochqualifiziert sind und mit Blick auf bessere Möglichkeiten nach Deutschland gekommen sind.
Was hilft:
- Kitaplatzvermittlung: Jobcenter und Jugendämter können bei der Suche nach Betreuungsplätzen unterstützen.
- Integrationskurse mit Kinderbetreuung: Manche Träger bieten parallele Betreuungsangebote — gezielt danach suchen.
- Elterngeld und Kindergeld: Auch Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld.
- Wohngeld: Bei geringem Einkommen kann Wohngeld beantragt werden, um die Wohnkosten zu senken.
- Beratung: Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie) bieten sprachkundige Beratung für Geflüchtete an.