Wer in Deutschland lebt, aber keinen deutschen Pass hat, ist in vieler Hinsicht rechtlich eingeschränkt: kein Wahlrecht, erschwerte Zugänge zum öffentlichen Dienst, manchmal unsichere Aufenthaltsperspektiven. Für knapp zwei Drittel aller Menschen mit eigener Einwanderungserfahrung ist das Alltag. Bei ihrer hier geborenen Generation sieht es grundlegend anders aus — sie ist in fast allen Fällen bereits deutsch. Wie erklärt sich diese Kluft, und was bedeutet sie für die soziale Lage dieser Gruppen?
Auf einen Blick — Fakten-Box
- Thema
- Staatsangehörigkeit von Eingewanderten und ihren Nachkommen in Deutschland
- Kennzahl
- 66,1 % der Eingewanderten sind ausländische Staatsangehörige (Stand 2023); bei Nachkommen: nur 4,1 %
- Trend
- Einbürgerungsquote steigt langsam; Nachkommen integrieren sich staatsrechtlich rasch
- Hauptursachen
- Fluchthintergrund, kurze Aufenthaltsdauer, Doppelstaatsangehörigkeit, historische Anwerbung
- Missverständnis
- Ausländer und Eingewanderte sind keine identischen Gruppen — viele Eingewanderte sind Deutsche
- Armutsrisiko
- Menschen mit Migrationshintergrund tragen ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie Menschen ohne
Was bedeutet Staatsangehörigkeit für Eingewanderte in Deutschland?
Wenn über Einwanderung gesprochen wird, vermischen sich im Alltag häufig zwei Begriffe, die eigentlich sehr Verschiedenes meinen: Eingewanderte — also Menschen, die selbst nach Deutschland gezogen sind — und Ausländer, also Menschen ohne deutschen Pass. Beide Gruppen überschneiden sich erheblich, sind aber nicht deckungsgleich.
Rund ein Drittel der Menschen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, hält heute einen deutschen Pass. Das sind zum Beispiel Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, aus Rumänien oder Polen, die aufgrund ihrer deutschen Abstammung bei der Einreise sofort die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Dazu kommen im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind.
Die deutliche Mehrheit — aktuell rund 66 von 100 eingewanderten Personen — besitzt dagegen keinen deutschen Pass. Sie leben in Deutschland, oft seit Jahren oder Jahrzehnten, zahlen Steuern, arbeiten, erziehen Kinder — aber sie sind formal Ausländerinnen und Ausländer. Das ist keine Seltenheit am Rand der Gesellschaft. Es ist die Normalität für die Mehrheit der Menschen mit eigener Einwanderungserfahrung in diesem Land.
Warum so viele Eingewanderte keinen deutschen Pass haben
Die Gründe für den hohen Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den Eingewanderten sind vielschichtig. Einbürgerung setzt in Deutschland in der Regel einen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt voraus — zuletzt wurden die Anforderungen reformiert, doch der Weg ist für viele noch lang.
Aufenthaltsdauer als entscheidender Faktor
Wer erst kürzlich nach Deutschland gekommen ist, kann schlicht noch nicht eingebürgert sein. Das gilt insbesondere für Schutzsuchende, deren Verfahren sich manchmal über Jahre hinzieht, und für Menschen aus EU-Ländern, die formal kein Aufenthaltsrecht beantragen müssen und daher oft keinen Anlass sehen, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Durchschnittlich leben Eingewanderte in Deutschland über zwanzig Jahre. Aber dieser Mittelwert verdeckt eine enorme Spannbreite: Neben Menschen, die seit Jahrzehnten hier verwurzelt sind, gibt es Neuankommende, deren Aufenthaltstatus noch ungeklärt ist. Gerade in dieser Gruppe ist die Einbürgerungsquote naturgemäß niedrig.
EU-Freizügigkeit und fehlender Anreiz
Fast acht von zehn Zuwandernden aus EU-Ländern kommen mit dem Ziel, zu arbeiten. Sie genießen Freizügigkeit, können ohne Aufenthaltstitel bleiben und haben damit wenig praktischen Druck, die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Wer ohnehin alle Rechte eines EU-Bürgers hat, empfindet die Einbürgerung oft als unnötig — zumal viele Heimatländer keine doppelte Staatsbürgerschaft erlauben und man damit eine Staatsangehörigkeit aufgeben müsste.
Fluchtmigration und rechtliche Unsicherheit
Anders ist die Lage für Geflüchtete. Ihr Aufenthalt ist häufig befristet oder mit Auflagen verbunden. Das Armutsrisiko von Geflüchteten liegt bei rund 68 Prozent — dramatisch höher als der ohnehin schon erhöhte Wert für Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt. Wer unter solchen Bedingungen lebt, denkt selten zuerst an Einbürgerungsverfahren. Vordringlich sind Wohnraum, Arbeit, Sprache — und Rechtssicherheit.
Die Nachkommen: Warum fast alle bereits Deutsche sind
Das Bild kehrt sich bei der zweiten Generation vollständig um. Von den Nachkommen Eingewanderter — also Menschen, die selbst in Deutschland geboren wurden, deren Eltern aber eingewandert sind — besitzen nahezu 96 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur rund vier Prozent haben keinen deutschen Pass.
Das liegt vor allem am deutschen Geburtsortprinzip, das 2000 eingeführt wurde: Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ihre Eltern seit mindestens acht Jahren rechtmäßig hier leben. Diese Reform hat dazu geführt, dass die juristische Integration der hier geborenen Generation im statistischen Bild nahezu vollständig erscheint.
Staatsangehörigkeit und soziale Wirklichkeit
Doch Staatsangehörigkeit ist nicht gleichbedeutend mit gleichen Chancen. Auch Menschen, die formell Deutsche sind, aber Eltern aus anderen Ländern haben, stehen vor strukturellen Herausforderungen. Das Bildungssystem, der Wohnungsmarkt, der Arbeitsmarkt: An vielen Stellen zeigen sich Unterschiede, die mit der ethnischen oder sozialen Herkunft zusammenhängen — unabhängig davon, welcher Pass in der Schublade liegt.
Wer als Kind in einem Haushalt aufwächst, in dem finanzielle Knappheit normal ist, trägt dieses Erbe in die eigene Biografie. Das Armutsrisiko bei Menschen mit Migrationshintergrund — also einschließlich der Nachkommen — liegt mit rund 25 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Ein Ausweis löst das nicht.
Wichtige Einordnung: Die nahezu vollständige staatsrechtliche Integration der zweiten Generation ist ein echter Fortschritt — aber kein Beweis für gelungene soziale Gleichstellung. Bildungschancen, Arbeitsmarktposition und Einkommenssituation klaffen zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte weiterhin erheblich auseinander.
Einbürgerung als Schlüssel — und ihre Grenzen
Einbürgerung verschafft Zugang zu Rechten, die erheblich sind: Wahlrecht, Schutz vor Abschiebung, erleichterte Reise, uneingeschränkter Zugang zum öffentlichen Dienst. Sie ist damit kein bloß symbolischer Akt, sondern ein praktischer Schritt zur gesellschaftlichen Teilhabe.
Dennoch darf die Einbürgerungsrate nicht als alleiniger Integrationsmaßstab missverstanden werden. Wer seit 25 Jahren in Deutschland lebt, arbeitet und Steuern zahlt, aber aus pragmatischen Gründen — etwa weil das Herkunftsland keine Doppelstaatsangehörigkeit erlaubt — keinen deutschen Pass hat, ist keineswegs weniger integriert. Und umgekehrt: Ein Einbürgerungszertifikat allein löst keine strukturellen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche.
Was Einbürgerung konkret verändert
Für viele Menschen ist die Einbürgerung dennoch ein wichtiger Wendepunkt. Sie gibt Rechtssicherheit — besonders in Zeiten politischer Unsicherheit, wenn Aufenthaltstitel von Verwaltungsentscheidungen abhängen. Sie öffnet Türen in Berufsfelder wie den öffentlichen Dienst oder bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche. Und sie ermöglicht Mitgestaltung: Wer wählen darf, ist Teil der demokratischen Gemeinschaft — nicht nur ihr Objekt.
Die 2024 reformierten Einbürgerungsregeln haben die Wartezeit auf fünf Jahre verkürzt und Doppelstaatsangehörigkeit grundsätzlich ermöglicht. Das sind bedeutsame Änderungen, die langfristig zu einer höheren Einbürgerungsquote führen dürften.
Was Einbürgerung nicht leistet
Soziale Gleichstellung braucht mehr als ein Dokument. Wer als Hilfsarbeiter tätig ist — unter Eingewanderten ist der Anteil mit über 15 Prozent dreimal so hoch wie unter Menschen ohne Einwanderungsgeschichte — profitiert davon kaum im Alltag. Ebenso wenig hilft ein Ausweis, wenn Kinder in der Schule strukturell benachteiligt werden oder der Einstieg in qualifizierte Berufe durch fehlende Netzwerke erschwert ist. Einbürgerung ist ein wichtiger, aber kein hinreichender Schritt.
Rechtsstatus und Armutsrisiko: Ein enger Zusammenhang
Staatsangehörigkeit und soziale Lage hängen eng zusammen — wenn auch auf verschlungene Weise. Menschen mit ausländischem Pass haben in Deutschland häufiger befristete Arbeitsverträge, sind öfter in Hilfsberufen beschäftigt und verdienen im Schnitt weniger. Das monatliche Nettoerwerbseinkommen Eingewanderter lag zuletzt rund 200 Euro unter dem von Erwerbstätigen ohne Einwanderungsgeschichte.
Dieser Unterschied erklärt sich nicht durch mangelnde Qualifikation. Er hat strukturelle Ursachen: Bildungsabschlüsse aus anderen Ländern werden in Deutschland nicht immer anerkannt. Netzwerke, die für Stellenbesetzungen entscheidend sind, müssen erst aufgebaut werden. Sprachliche Barrieren wirken in bestimmten Berufsfeldern besonders stark.
Geflüchtete am stärksten betroffen
Innerhalb der Gruppe der Eingewanderten trägt eine Teilgruppe das höchste Risiko: Geflüchtete. Ihre Armutsquote liegt bei rund 68 Prozent — mehr als vier von zehn in Deutschland lebenden Geflüchteten sind damit von Armut betroffen. Das hat auch mit rechtlichen Einschränkungen zu tun: Wer keinen vollen Arbeitsmarktzugang hat oder zunächst auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, kann eigene Erwerbsgrundlagen kaum aufbauen.
Hinzu kommt ein oft übersehenes Problem: Einsamkeit. Unter Menschen mit Migrationshintergrund ist Einsamkeit deutlich verbreiteter als unter Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Diese soziale Isolation ist nicht nur eine psychische Last — sie schränkt auch den Zugang zu Informationen, Netzwerken und Unterstützungsangeboten ein, die für den wirtschaftlichen Aufstieg notwendig wären.
Was hilft konkret
Die Forschung zeigt: Frühe Sprachförderung, schnelle Anerkennung von Abschlüssen und ein niedrigschwelliger Zugang zum Arbeitsmarkt senken das Armutsrisiko von Eingewanderten erheblich. Ebenso wichtig sind stabile Aufenthaltsrechte — denn wer nicht weiß, ob er in einem Jahr noch hier sein darf, kann nicht langfristig planen und investieren. Wer soziale Teilhabe will, braucht rechtliche Sicherheit als Fundament.
Häufige Irrtümer über Eingewanderte und ihren Rechtsstatus
Kaum ein Thema ist so stark von Missverständnissen geprägt wie die Frage nach dem Rechtsstatus von Eingewanderten. Ein paar der häufigsten Irrtümer verdienen eine klare Korrektur.
Irrtum 1: Wer eingewandert ist, ist automatisch Ausländer
Das stimmt nicht. Rund ein Drittel der in Deutschland lebenden eingewanderten Personen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit — sei es durch Geburt in Deutschland (bei Rückkehrern), durch Spätaussiedlerstatus oder durch Einbürgerung. "Eingewandert" beschreibt einen biografischen Vorgang, "Ausländer" einen Rechtsstatus. Beide Begriffe decken sich nur teilweise.
Irrtum 2: Nachkommen Eingewanderter sind größtenteils noch Ausländer
Auch das ist falsch. Nahezu 96 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder eingewanderter Eltern haben einen deutschen Pass. Das Geburtsortprinzip, das seit 2000 gilt, hat hier erheblich gewirkt. Die pauschale Vorstellung, "die zweite Generation" sei ausländisch, spiegelt die Realität nicht wider.
Irrtum 3: Wer keinen deutschen Pass hat, ist nicht integriert
Integration ist kein binäres Konzept. Jemand, der seit 30 Jahren in Deutschland arbeitet, Steuern zahlt, seine Kinder hier aufgezogen hat und fließend Deutsch spricht, aber keinen deutschen Pass hat — etwa weil das Herkunftsland keine Doppelstaatsangehörigkeit erlaubt — ist kaum als "nicht integriert" zu bezeichnen. Rechtsstatus und gesellschaftliche Integration sind zwei verschiedene Dimensionen.
Irrtum 4: Einbürgerung löst die Probleme
Einbürgerung ist wertvoll, aber kein Allheilmittel. Strukturelle Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem und beim Zugang zu Wohnraum bleiben bestehen, solange keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Bildungsarmut und Einkommensungleichheit betreffen auch Menschen mit deutschen Pass, wenn ihre Eltern eingewandert sind.