Rechtlicher Status & Statistik

Heimatvertriebene und DDR-Uebersiedler: Warum sie statistisch nicht als Eingewanderte gelten

Rund zwolf Millionen Menschen flohen nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten in die Bundesrepublik. Hinzu kommen Hunderttausende, die die DDR Richtung Westen verliessen. Dennoch tauchen all diese Menschen in keiner Einwanderungsstatistik auf. Der Grund liegt in einer rechtlichen Sonderkategorie, die bis heute wirkt — dem BVFG-Status.

Zahlen auf einen Blick

ca. 12 Mio.
Heimatvertriebene, die zwischen 1944 und 1948 in die spatere Bundesrepublik kamen
BVFG
Bundesvertriebenengesetz — rechtliche Grundlage fur die Sonderkategorie der Vertriebenen und Spaetaussiedler
1944–1948
Hauptphase der Vertreibungen aus Schlesien, dem Sudetenland, Ostpreussen und anderen Gebieten
1 Mio.+
DDR-Buerger, die bis zum Mauerbau 1961 in den Westen flohen — ebenfalls keine Eingewanderten im Sinne der Statistik
4 Mio.
Innerdeutsche Wanderungen uber Gemeindegrenzen allein im Jahr 2022

Was bedeutet "Einwanderungsgeschichte" in Deutschland?

Wer in deutschen Sozialberichten und Bevolkerungsstatistiken als Person "mit Einwanderungsgeschichte" gilt, folgt einer prazisen Definition. Demnach zahlen dazu alle Menschen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, sowie ihre in Deutschland geborenen Kinder und Enkelkinder — sofern mindestens ein Elternteil eingewandert ist. Diese Kategorie umfasst heute uber 21 Millionen Menschen, also gut ein Viertel der gesamten Bevolkerung.

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt: Als Bezugsjahr gilt 1950. Nur wer nach 1950 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik zugezogen ist, wird als Eingewanderter erfasst. Wer fruher kam — und damit sind insbesondere die Heimatvertriebenen des Zweiten Weltkrieges gemeint — fallt aus dieser Kategorie heraus.

Diese Abgrenzung ist keine Willkur, sondern hat historische und rechtliche Grunde, die tief in der Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik verwurzelt sind.

Kurzantwort: Als "eingewandert" gilt in der deutschen Statistik, wer nach 1950 in das heutige Bundesgebiet zugezogen ist. Heimatvertriebene des Zweiten Weltkriegs und DDR-Uebersiedler fallen nicht in diese Kategorie — sie besassen von Anfang an den Status deutscher Staatsbuger und wurden uber das BVFG rechtlich anders behandelt.

Das Bundesvertriebenengesetz: Ein Sonderstatus mit langer Wirkung

Das Bundesvertriebenengesetz, kurz BVFG, wurde 1953 verabschiedet und bildet bis heute die rechtliche Grundlage fur den Umgang mit Vertriebenen und Spaetaussiedlern. Der Kern dieses Gesetzes: Wer als Heimatvertriebener aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten kam, galt nicht als Auslander, der Deutschland betrat, sondern als Deutscher, der in sein Land zuruck- oder einzog.

Dahinter steckt das Verstandnis des Grundgesetzes von 1949, das bewusst offen liess, wer als "Deutscher" gilt. Artikel 116 des Grundgesetzes erklarte alle Personen zu Deutschen, die die deutsche Staatsangehorigkeit besassen oder als Fluchtlinge und Vertriebene "deutschen Volkstums" in das Bundesgebiet aufgenommen wurden. Damit war von Anfang an klar: Diese Menschen sind keine Einwanderer, sondern Staatsangehorige — oder werden es mit der Aufnahme.

Konkret bedeutete das fur die rund zwolf Millionen Heimatvertriebenen, die zwischen 1944 und 1948 in die spatere Bundesrepublik kamen: Sie erhielten deutsche Papiere, waren rentenversicherungsrechtlich abgesichert und hatten Anspruch auf Eingliederungshilfen. Statistisch wurden sie nie als Zugewanderte erfasst.

Wer fallt unter das BVFG?

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Gruppen:

  • Heimatvertriebene: Deutsche Staatsangehorige oder Volksdeutsche, die infolge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat in Osteuropa verlassen mussten — aus Schlesien, dem Sudetenland, Ostpreussen, Pommern, dem Memelland und anderen Gebieten.
  • Aussiedler: Personen deutschen Volkstums, die nach dem Krieg noch in den Staaten Osteuropas und der Sowjetunion lebten und ab den 1950er Jahren nach Deutschland kamen. Die grosse Welle setzte in den spaten 1980er Jahren ein.
  • Spaetaussiedler: Die Nachfolgegruppe der Aussiedler, rechtlich ab 1993 so bezeichnet. Sie kamen vor allem aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, hauptsachlich aus Kasachstan und Russland.

All diese Gruppen eint: Sie werden beim Eintritt nach Deutschland sofort als Deutsche behandelt. Eine Einwanderung im rechtlichen und statistischen Sinne findet nicht statt.

Kurzantwort: Das BVFG von 1953 verleiht Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spaetaussiedlern beim Zuzug nach Deutschland unmittelbar den deutschen Staatsburgerstatus. Dadurch werden sie in Bevolkerungsstatistiken nie als Eingewanderte gezahlt, obwohl sie tatsachlich nach Deutschland zuzogen.

DDR-Uebersiedler: Flucht im eigenen Land

Eine andere, aber verwandte Gruppe bilden die DDR-Uebersiedler — Menschen, die aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik flohen oder ubersiedelten. Bis zum Mauerbau am 13. August 1961 war dieser Weg offen: Mehr als eine Million Menschen verliessen in dieser Zeit die DDR Richtung Westen, viele uber den Flughafen Tempelhof oder den S-Bahnhof Friedrichstrasse in Berlin.

Auch diese Menschen galten in der Bundesrepublik nie als Einwanderer. Das Grundgesetz betrachtete alle deutschen Staatsangehorigen — gleichgultig ob im Ost- oder Westteil des geteilten Landes — als Bundesburger. Wer aus der DDR in die Bundesrepublik ubersiedelte, war daher rechtlich gesehen kein Migrant, sondern ein Landsmann, der in den Teil seines Landes zog, der ihm zustand.

Diese Sichtweise hatte praktische Konsequenzen: DDR-Uebersiedler erhielten keine gesonderten Integrationsleistungen, mussten keine Aufenthaltstitel beantragen und erscheinen in keiner Wanderungsstatistik der klassischen Art. Erst die innerdeutschen Wanderungsbilanzen nach der Wiedervereinigung machten die Grobe dieser Bewegungen sichtbar — und auch das nur als Binnenwanderung, nicht als internationale Migration.

Die Wanderungsbewegungen nach der Wiedervereinigung

Mit dem Fall der Mauer am 9. November 1989 und der Wiedervereinigung 1990 endete die Teilung — aber die Wanderung nicht. In den Jahren unmittelbar nach der Wiedervereinigung zog eine erhebliche Zahl von Menschen aus den ostdeutschen Bundeslandern in den Westen. Die Statistiken verzeichneten einen deutlichen Wanderungsuberschuss zugunsten der alten Bundesrepublik.

Im Laufe der 1990er Jahre beruhigte sich die Bewegung zunachst. Doch ab 1998 setzte eine neue Wanderungswelle ein: Um das Jahr 2001 verliessen netto fast 100.000 Menschen pro Jahr die ostdeutschen Lander — uberwiegend junge, gut ausgebildete Menschen auf der Suche nach Arbeit und Perspektiven. Bis einschliesslich 2016 uberstiegen die Fortzuge Richtung Westen die Zuzuge nach Osten.

In jungerer Zeit hat sich das Bild verandert. Brandenburg und Schleswig-Holstein verzeichnen heute Wanderungsgewinne, weil Menschen aus den Stadten ins Umland ziehen. Diese Binnenwanderung ist eine rein innerdeutsche Angelegenheit — statistisch klar von der internationalen Migration abzugrenzen, inhaltlich aber ebenso bedeutsam fur regionale Armut und soziale Ungleichheit. Wer in eine prosperierende Region zieht, hat andere Chancen als wer in einer strukturschwachen Gegend bleibt.

Kurzantwort: DDR-Uebersiedler galten rechtlich nie als Einwanderer, weil das Grundgesetz alle deutschen Staatsangehorigen als Bundesburger betrachtete. Auch die grossen Wanderungswellen nach 1990 — mit Wanderungssalden von zeitweise knapp 100.000 Personen pro Jahr — werden als innerdeutsche Binnenwanderung erfasst, nicht als Migration.

Warum diese Unterscheidung bis heute relevant ist

Wer Debatten uber Einwanderung, Integration und sozialen Aufstieg in Deutschland verfolgt, stolpert immer wieder uber Zahlen, die bestimmte Gruppen scheinbar ausblenden. Der Grund liegt oft in genau dieser Abgrenzung: Was statistisch nicht als Einwanderung gilt, taucht auch in keiner Integrationsforschung auf.

Das ist kein akademisches Problem. Es hat Folgen fur das politische Bild, das eine Gesellschaft von sich entwirft. Wenn rund zwolf Millionen Heimatvertriebene und ihre Nachkommen, dazu Hunderttausende DDR-Uebersiedler, aus der Migrationsstatistik herausfallen, entsteht ein Bild der deutschen Gesellschaft, das bestimmte Erfahrungen strukturell unsichtbar macht.

Viele dieser Menschen haben ahnliche Integrationsprozesse durchlaufen wie spatere Einwanderergruppen — Sprachverluste, kulturelle Briiche, wirtschaftliche Neuanfange, soziale Ausgrenzung. Die sudetendeutschen Familien, die 1946 in bayerische Dorfer kamen und nicht verstanden wurden, die Vertriebenen aus Ostpreussen, die in Schleswig-Holstein als "Pollacken" beschimpft wurden, die DDR-Ubersiedler, die im Westen plotzlich als Fremde galten — all das sind Migrationsgeschichten, auch wenn sie rechtlich nicht so heissen.

Armut und soziale Lage der Heimatvertriebenen

Die Eingliederung der Millionen von Vertriebenen nach 1945 war eine der grossten sozialpolitischen Herausforderungen der fruhen Bundesrepublik. Viele kamen ohne Besitz, ohne Ersparnisse und ohne soziale Netzwerke. Der Lastenausgleich von 1952 sollte Kriegs- und Vertreibungsverluste teilweise kompensieren — ein ambitioniertes Umverteilungsprojekt, das dennoch nur einen Bruchteil des Verlorenen abdeckte.

Besonders die fruheren Jahrzehnte waren fur viele Vertriebene von materieller Not gepraegt. Sie mussten sich in einer Gesellschaft neu aufstellen, die selbst am Ende war. Armut war in diesen Jahren kein Randphanomen, sondern der Normalzustand grosser Bevolkerungsteile. Dass Deutschland heute uber ein belastbares Sozialsystem verfugt, das Grundsicherung und Unterstutzung bei Erwerbsminderung bietet, ist auch eine Reaktion auf die Erfahrungen dieser Generation.

Die Nachkommen der Vertriebenen gelten heute als vollstandig integriert — was stimmt, wenn man Integration als okonomische und gesellschaftliche Teilhabe versteht. Aber die Erinnerung an Entwurzelung, an verlorene Heimat und an eine Gesellschaft, die den Ankommenden zunachst misstrauisch gegenuberstand, ist in vielen Familien noch prasent.

Kurzantwort: Die rechtliche Unsichtbarkeit der Heimatvertriebenen und DDR-Uebersiedler in der Migrationsstatistik hat Folgen fur das gesellschaftliche Bild von Integration und Zugehorigkeit. Tatsachlich durchliefen diese Gruppen ahnliche Prozesse wie spatere Einwanderergruppen — von sozialem Abstieg bis zur langfristigen Eingliederung. Ihre Geschichte gehort zur vollstandigen Erzahlung von Armut und sozialer Ungleichheit in Deutschland.

Innerdeutsche Migration heute: Wer gewinnt, wer verliert?

Die grossen historischen Wanderungswellen sind Geschichte — aber innerdeutsche Migration ist ein lebendiger Prozess, der regionale Ungleichheiten formt und verstarkt. Allein im Jahr 2022 wurden uber vier Millionen Umzuge uber Gemeindegrenzen hinweg registriert. Rund ein Viertel davon — etwa 1,1 Millionen — fanden zwischen Bundeslandern statt.

Brandenburg und Schleswig-Holstein verzeichneten in diesem Jahr die hochsten Wanderungsgewinne, angetrieben vor allem durch Zuzuge von Deutschen aus anderen Bundeslandern. Berlin und Hamburg verlieren dagegen Menschen ans Umland — ein Muster, das auch in anderen Ballungsraumen zu beobachten ist.

Fur arme Regionen ist dieser Prozess problematisch: Wer Ressourcen und Bildung hat, kann wegziehen. Wer bleiben muss — wegen Pflegeaufgaben, fehlender Mobilitat oder mangelnder Alternativen — verbleibt in Gegenden mit schrumpfender Infrastruktur, ausdunn­tendem Gesundheitssystem und wachsenden sozialen Ungleichheiten. Einkommensungleichheit hat damit nicht nur eine personliche, sondern auch eine geografische Dimension.

Strukturschwache ostdeutsche Regionen, aber auch landliche Raume in Westdeutschland, verlieren durch diese Binnenwanderung uber Jahrzehnte hinweg Bevolkerung. Die Folgen sind nicht abstrakt: Schulen schliessen, Arztpraxen verschinden, lokale Handelsstrukturen brechen weg. Armut entsteht hier nicht durch individuelles Versagen, sondern durch strukturelle Veranderungen, die Menschen in bestimmten Regionen benachteiligen.

Fakten-Box: Heimatvertriebene, BVFG und innerdeutsche Migration

Definition
Heimatvertriebene und DDR-Uebersiedler sind keine Eingewanderten im statistischen Sinne, da sie beim Zuzug nach Deutschland deutschen Staatsburgerstatus besassen oder erhielten — geregelt durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953.
Betroffene
Ca. 12 Millionen Heimatvertriebene (1944–1948) sowie uber eine Million DDR-Uebersiedler bis zum Mauerbau 1961 — keiner davon taucht in Einwanderungsstatistiken auf.
Entwicklung
Innerdeutsche Binnenwanderung halt an: 2022 uber vier Millionen Umzuge uber Gemeindegrenzen; Brandenburg und Schleswig-Holstein mit den hochsten Wanderungsgewinnen.
Strukturelle Ursachen
Regionale Wirtschaftsunterschiede, Arbeitsmarktchancen, Infrastrukturversorgung, Mietpreise in Stadten und Wohnraumverknappung.
Missverstandnis
Irrtum: Wer Deutschland betritt, ist automatisch Einwanderer. Richtig: Der rechtliche Status — nicht der Ort der Herkunft — entscheidet uber die statistische Einordnung. Heimatvertriebene wurden als Deutsche aufgenommen.

Haufige Missverstndnisse klarstellen

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Deutschland sei historisch kein Einwanderungsland gewesen. Das stimmt nur bedingt — es kommt auf die Definition an. Wenn man Einwanderung rein rechtlich und statistisch versteht, stimmte der Satz lange Zeit. Wenn man darunter die Bewegung grosser Menschengruppen von einem Ort zum anderen versteht, ist Deutschland seit Jahrhunderten ein Land grosser Wanderungen.

Allein die Heimatvertriebenen nach 1945 stellten eine der grossten Bevolkerungsbewegungen in der Geschichte Europas dar. Zwolf Millionen Menschen in wenigen Jahren — das entspricht heute der Einwohnerzahl Berlins, Hamburgs und Munchens zusammen. Diese Menschen formten die Bundesrepublik mit: ihre Handwerksberufe, ihre Dialekte, ihre kulturellen Traditionen, ihre kirchlichen Gemeinschaften.

Ein weiteres Missverstadnis betrifft die DDR-Uebersiedler: Sie gelten oft als Menschen, die einfach "umgezogen" sind — als ob es sich um einen normalen Wohnungswechsel gehandelt hatte. Tatschlich verliessen viele von ihnen Haus und Habe, Verwandte und soziale Netzwerke. Wer bis 1961 aus der DDR floh, riskierte im Falle des Scheiterns Verhaftung. Das ist keine Binnenwanderung im harmlosen Sinn.

Die statistische Unsichtbarkeit dieser Gruppen bedeutet auch, dass ihre spezifischen sozialen Risiken — sei es Altersarmut bei Vertriebenen, die keine Rentenanspruche aus ihren Herkunftsgebieten mitbrachten, oder die wirtschaftliche Benachteiligung ostdeutscher Uebersiedler im Westarbeitsmarkt — in der Forschung zu wenig beleuchtet werden. Altersarmut ist auch hier ein Thema, das zu selten mit dieser historischen Dimension in Verbindung gebracht wird.

Wichtig zu verstehen: Der BVFG-Status ist kein Privileg, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Er loste das Problem, dass Millionen von Menschen deutschen Hintergrunds plotzlich staatenlos gewesen waren. Gleichzeitig schuf er eine Kategorie, die bestimmte Migrationserfahrungen statistisch verschwinden liess — mit Folgen fur die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Gruppen bis heute.

Kurzantwort: Deutschland ist entgegen haufiger Annahme kein Land ohne Migrationsgeschichte — es ist ein Land, dessen Migrationsgeschichte zum Teil unter anderen rechtlichen Kategorien lauft. Heimatvertriebene und DDR-Uebersiedler sind reale Wanderungsgeschichten, die in der Einwanderungsstatistik fehlen, aber das gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik tief gepragt haben.

Haufig gestellte Fragen

Was ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG)?

Das Bundesvertriebenengesetz von 1953 regelt den Status von Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spaetaussiedlern in Deutschland. Es legt fest, dass diese Personen beim Eintritt nach Deutschland unmittelbar als Deutsche anerkannt werden — unabhangig davon, ob sie die deutsche Staatsangehorigkeit bereits besassen. Sie gelten damit nicht als Eingewanderte im rechtlichen oder statistischen Sinne.

Warum gelten Heimatvertriebene nicht als Einwanderer?

Das Grundgesetz von 1949 definiert Heimatvertriebene und Volksdeutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten als Deutsche. Sie traten also rechtlich nicht als Auslander in ein fremdes Land ein, sondern als Deutsche in ihr Heimatland. Deshalb tauchen sie in Einwanderungsstatistiken nicht auf — obwohl sie tatsachlich in einer neuen Umgebung neu beginnen mussten.

Galten DDR-Buerger, die in den Westen flohen, als Einwanderer?

Nein. Da die Bundesrepublik die DDR nicht als eigenstandigen Staat anerkannte und alle deutschen Staatsangehorigen als Bundesburger betrachtete, galten DDR-Uebersiedler als Binnenmigration — nicht als Einwanderung. Sie mussten keine Aufenthaltstitel beantragen und erscheinen in keiner klassischen Migrationsstatistik.

Wie gross waren die Wanderungsbewegungen zwischen Ost- und Westdeutschland nach 1990?

Nach der Wiedervereinigung 1990 gab es zunachst eine starke Abwanderung aus den ostdeutschen Landern in den Westen. Um das Jahr 2001 betrug der jahrliche Wanderungsuberschuss zugunsten des Westens fast 100.000 Personen. Bis 2016 uberstiegen die Fortzuge Richtung Westen durchgangig die Zuzuge. In den letzten Jahren hat sich das Bild verandert — einige ostdeutsche Bundeslander verzeichnen mittlerweile wieder Wanderungsgewinne.

Hat die statistische Unsichtbarkeit der Heimatvertriebenen Folgen fur die Sozialpolitik?

Indirekt ja. Weil diese Gruppen in der Migrationsforschung nicht auftauchen, werden spezifische soziale Risiken — etwa fehlende Rentenanspruche aus Herkunftsregionen oder wirtschaftliche Benachteiligungen nach dem Neustart — selten mit Blick auf diese Bevolkerungsgruppen untersucht. Gleichzeitig fehlt in gesellschaftlichen Debatten haufig das Bewusstsein, dass Integration von Zugewanderten in Deutschland eine jahrzehntelange Erfahrung hat — auch wenn sie unter anderen rechtlichen Kategorien lief.