Wer aus der EU nach Deutschland kommt, lebt in anderen Haushaltsstrukturen als Menschen aus dem Nahen Osten oder Afrika. Diese Unterschiede sind kein Zufall — sie spiegeln unterschiedliche Einwanderungsmotive, rechtliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Ausgangssituationen wider. Ein nüchterner Blick auf Zahlen, die oft missverstanden werden.
Zahlen auf einen Blick
Ein Haushalt bezeichnet alle Personen, die gemeinsam wohnen und ihren Alltag gemeinsam organisieren. Die durchschnittliche Haushaltsgröße sagt viel darüber aus, wie Menschen ihr Leben strukturieren — wie viele Kinder sie haben, ob Großeltern oder andere Verwandte im selben Haushalt leben, und wie stark familiäre Netzwerke zur Absicherung genutzt werden.
Zwischen verschiedenen Einwanderungsgruppen in Deutschland bestehen dabei beträchtliche Unterschiede. Diese Unterschiede entstehen nicht durch Zufall oder kulturelle Vorurteile, sondern lassen sich auf drei wesentliche Faktoren zurückführen: das Einwanderungsmotiv, die rechtlichen Bedingungen des Aufenthalts und die wirtschaftliche Ausgangssituation der jeweiligen Gruppe.
Menschen, die zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen, bringen häufig andere Familienkonstellationen mit als Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Wer im Rahmen der europäischen Freizügigkeit einwandert, hat andere Möglichkeiten als jemand, der jahrelang auf eine Aufenthaltserlaubnis wartet und währenddessen keine Arbeit aufnehmen darf. Diese strukturellen Unterschiede prägen die Haushaltsformen entscheidend.
Die Migration aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland ist in besonderer Weise arbeitsmarktorientiert. Seit der EU-Osterweiterung ab 2004 sind allein aus den neuen Mitgliedstaaten Millionen Menschen nach Deutschland gezogen — aus Polen und Rumänien jeweils rund 2,8 Millionen, aus Bulgarien über eine Million. Hinzu kommen Hunderttausende aus Ungarn, Italien und anderen EU-Ländern.
Wer wegen eines Jobs kommt, kommt oft zunächst allein oder zu zweit. Familien folgen nach, wenn sich das Einkommen und die Wohnsituation stabilisiert haben. Das spiegelt sich in den Zahlen wider: Über 60 Prozent der Menschen mit Einwanderungsgeschichte aus EU-Staaten finanzieren ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit. Dieser Wert ist vergleichbar mit dem der deutschen Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte.
Die Haushalte sind im Durchschnitt kleiner, die Erwerbsbeteiligung ist hoch, und familiäre Unterstützungsnetzwerke spielen eine geringere Rolle bei der wirtschaftlichen Absicherung. Das ist kein Zufall: Wer legal und mit gesichertem Aufenthaltsstatus arbeiten darf, muss weniger auf informelle Strukturen zurückgreifen.
Eine besondere Rolle spielen Eingewanderte aus Südwesteuropa — also aus Ländern wie Italien, Spanien, Griechenland und Portugal. Diese Gruppe weist eine lange Geschichte in Deutschland auf, die bis in die Gastarbeiteranwerbung der 1950er und 1960er Jahre zurückreicht. Viele Nachkommen dieser ersten Generation sind längst vollständig in den deutschen Arbeitsmarkt integriert und belegen häufiger mittlere und höhere Angestelltenpositionen als andere Migrantengruppen.
Gleichzeitig kamen nach der Finanzkrise 2008 viele junge Südeuropäer erneut nach Deutschland, diesmal nicht auf Einladung der Bundesregierung, sondern wegen der Arbeitslosigkeit in ihren Heimatländern. Auch diese Gruppe ist ausgeprägt erwerbsorientiert und bildet vergleichsweise kleine, mobile Haushalte.
Anders ist die Situation bei Menschen, die aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Afrika eingewandert sind. Für diese Gruppen ist Fluchtmigration das dominante Einwanderungsmotiv — aus Syrien, dem Irak, Afghanistan, aber auch aus eritreischen und somalischen Krisengebieten sowie aus nordafrikanischen Ländern.
Dieser Unterschied im Einwanderungsgrund hat unmittelbare strukturelle Folgen: Wer Asyl beantragt oder auf einen Schutzstatus wartet, unterliegt in Deutschland für eine bestimmte Zeit rechtlichen Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Während der Wartezeit auf eine Entscheidung sind viele Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen — nicht weil sie nicht arbeiten wollen, sondern weil das Recht dazu zunächst fehlt oder stark eingeschränkt ist.
In Kontexten, in denen staatliche Absicherung begrenzt oder unsicher ist, übernehmen Familien und erweiterte Haushalte eine Schutzfunktion. Das gilt sowohl in den Herkunftsländern als auch oft noch in den ersten Jahren nach der Ankunft in Deutschland. Menschen leben zusammen, teilen Kosten, organisieren Kinderbetreuung gemeinsam und sichern sich gegenseitig ab.
Dieses Muster ergibt sich nicht aus kultureller Rückständigkeit, wie gelegentlich behauptet wird, sondern ist eine rationale Reaktion auf ökonomische Unsicherheit. Auch in Deutschland gab es historisch Phasen, in denen Mehrgenerationenhaushalte die Norm waren — aus denselben wirtschaftlichen Gründen.
Hinzu kommt: Wer geflohen ist, hat oft den Kontakt zu Teilen seiner Familie verloren oder konnte Angehörige nicht mitnehmen. Der Familiennachzug ist rechtlich eingeschränkt und dauert mitunter Jahre. Die tatsächlichen Haushalte in Deutschland sind deshalb nicht zwangsläufig so groß, wie es das Bild der "Großfamilie" suggeriert — die Mehrzahl der Geflüchteten lebt zunächst allein oder in kleinen Einheiten.
Eine besondere Gruppe sind Eingewanderte aus asiatischen Ländern — mit Ausnahme des Nahen und Mittleren Ostens. Diese Menschen kommen teils aus Ländern mit starker Bildungsmigration (etwa aus Indien, China oder Südkorea), teils im Rahmen von Fachkräftezuwanderung, teils als Familiennachzügler.
Auffällig: Rund ein Fünftel der in Deutschland lebenden Menschen mit asiatischer Herkunft gibt an, den Lebensunterhalt durch Unterstützung von Angehörigen zu bestreiten. Dieser Wert ist deutlich höher als bei EU-Eingewanderten. Ähnlich verhält es sich bei Eingewanderten aus Nord- und Südamerika: Auch hier spielen familiäre Transfers eine überdurchschnittliche Rolle.
Das kann verschiedene Hintergründe haben: Studierende, die von ihren Familien im Ausland unterstützt werden, Ehepartnerinnen, die zunächst nicht arbeiten, oder Menschen, die gerade erst angekommen sind und noch keinen Job gefunden haben. Diese Zahl sagt also wenig über den langfristigen Integrationserfolg der Gruppe aus — sie beschreibt eher eine Phase im Einwanderungsprozess.
Einnahme-Quellen nach Herkunftsregion — Überblick
| Herkunftsregion | Haupteinnahmequelle | Besonderheit |
|---|---|---|
| EU-Staaten | Erwerbstätigkeit (60,1 %) | Hohe Erwerbsbeteiligung, EU-Freizügigkeit ermöglicht sofortigen Arbeitsmarktzugang |
| Nord- und Südamerika | Erwerbstätigkeit (61,6 %) | Höchster Erwerbsanteil; gleichzeitig 19,9 % Angehörigenunterstützung |
| Asien (ohne Naher Osten) | Gemischt | 21,4 % Angehörigenunterstützung — höchster Anteil aller Gruppen |
| Naher/Mittlerer Osten | Staatliche Leistungen | Fluchtmigration; oft rechtliche Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang |
| Afrika | Staatliche Leistungen | Starker Fluchtanteil; 8 % der untergebrachten Wohnungslosen aus Afrika |
Die Armutsgefährdungsquote ist der zentrale Indikator für wirtschaftliche Prekarität: Sie gibt an, welcher Anteil einer Bevölkerungsgruppe mit weniger als 60 Prozent des gesellschaftlichen Medianeinkommens auskommen muss. Dieser Schwellenwert entspricht dem, was allgemein als gesellschaftlicher Mindeststandard gilt.
Das Gefälle zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte ist dabei erheblich: Während knapp 12 Prozent der deutschen Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte als armutsgefährdet gelten, liegt dieser Wert bei Menschen mit Einwanderungsgeschichte mehr als doppelt so hoch — bei über 24 Prozent. Das bedeutet: Nahezu jede vierte Person mit Einwanderungsgeschichte lebt unter Bedingungen, die als armutsgefährdet eingestuft werden.
Diese Ungleichheit ist keine Frage individueller Eigenschaften oder mangelnden Willens. Sie entsteht aus strukturellen Faktoren, die eng mit dem Einwanderungsweg zusammenhängen:
Wichtiger Hinweis: Die erhöhte Armutsgefährdung bei Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist kein Beleg dafür, dass Integration "gescheitert" ist. Die Zahlen beschreiben häufig die frühe Phase nach der Einwanderung. Langzeitstudien zeigen, dass sich die wirtschaftliche Situation vieler Eingewanderter mit zunehmender Aufenthaltsdauer deutlich verbessert — sofern strukturelle Hürden abgebaut werden.
Ein besonders ernster Aspekt der sozialen Lage betrifft Wohnungslosigkeit. Unter den Menschen, die in Deutschland ohne gesicherte Unterkunft leben oder in Notunterkünften untergebracht sind, ist der Anteil von Menschen ohne deutschen Pass deutlich überproportional.
Rund 20 Prozent der nicht institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen haben die Staatsangehörigkeit eines asiatischen Landes — darunter besonders häufig Menschen aus Syrien und Afghanistan, je etwa 6 Prozent. Weitere 8 Prozent sind afrikanischer Herkunft. Diese Zahlen spiegeln die Schutzlosigkeit vieler Geflüchteter wider, die keinen regulären Zugang zur staatlichen Wohnraumversorgung haben oder aus verschiedenen Gründen keine Unterkunft in Geflüchteteneinrichtungen bewohnen.
Besonders auffällig ist der hohe Anteil von Personen, die erst seit sehr kurzer Zeit wohnungslos sind — ein Hinweis darauf, dass Eingewanderte häufiger in kurzfristige Wohnungslosigkeit geraten, also in eine Situation, die ohne schnelle Hilfe dauerhaft werden kann. Menschen aus osteuropäischen EU-Ländern hingegen sind oft schon lange wohnungslos, was auf andere, verfestigte Problemlagen hinweist.
Zur Wohnungslosigkeit trägt auch direkte Diskriminierung bei: Rund 18 Prozent der nichtdeutschen wohnungslosen Menschen berichten von Diskriminierungserfahrungen bei der Wohnungssuche. Das ist keine Randerscheinung, sondern ein systemisches Problem auf einem angespannten Wohnungsmarkt, auf dem Vermieter unter vielen Bewerbern auswählen können und dabei Vorurteile eine Rolle spielen.
Armut und Wohnungslosigkeit sind selten Einzelschicksale — sie entstehen aus dem Zusammenspiel von Einkommensarmut, eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten und gesellschaftlichen Barrieren. Wer keinen sicheren Aufenthaltsstatus hat, kann keine langfristigen Mietverträge abschließen. Wer kein geregeltes Einkommen vorweisen kann, bekommt keine Wohnung. Ein Teufelskreis, der sich nur durch gezielte politische Eingriffe durchbrechen lässt.
Für Menschen, die in Deutschland eingewandert sind und sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, gibt es verschiedene Anlaufstellen. Caritas, Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz bieten in vielen Städten kostenlose Beratung zu Sozialleistungen, Wohnungssuche und Aufenthaltsfragen. Migrationsberatungsstellen des Bundes (MBE) sind bundesweit verfügbar und bieten niedrigschwellige Unterstützung.
Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit — darunter Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen und Bewerbungscoaching. Das Anerkennungsgesetz gibt Eingewanderten das Recht, ihre ausländischen Berufsabschlüsse prüfen zu lassen und eine Beratung zu erhalten, wie eine Angleichung möglich ist.
Strukturell braucht es schnellere Asylverfahren, früheren Arbeitsmarktzugang für Schutzsuchende und eine Reform der Abschlusserkennung. Auch der geförderte Wohnungsbau muss deutlich ausgebaut werden — nicht nur für Eingewanderte, sondern für alle Menschen mit geringem Einkommen. Denn letztlich betrifft die Wohnungskrise alle: Einkommensungleichheit und Wohnungsnot sind keine migrations-, sondern Gesellschaftsprobleme.
Warum sind Menschen aus dem Nahen Osten und Afrika stärker armutsgefährdet als EU-Eingewanderte?
Der entscheidende Unterschied liegt im Einwanderungsweg. Menschen aus dem Nahen Osten und Afrika kommen häufig als Schutzsuchende — und haben für die Dauer des Asylverfahrens eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Wer nicht arbeiten darf, kann kein Einkommen aufbauen. EU-Eingewanderte hingegen dürfen sofort und ohne Einschränkungen arbeiten. Dazu kommen Sprachbarrieren, fehlende Abschlusserkennung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, die unabhängig vom Einwanderungsweg wirken.
Haben Menschen aus bestimmten Herkunftsregionen grundsätzlich größere Haushalte?
Größere Haushalte entstehen häufig dort, wo wirtschaftliche Unsicherheit familiäre Netzwerke als Schutz notwendig macht — das gilt für Geflüchtete ebenso wie für Menschen in anderen prekären Situationen. Allerdings ist das Bild komplexer als es wirkt: Viele Geflüchtete leben zunächst allein, weil Familiennachzug rechtlich begrenzt und aufwendig ist. Die "Großfamilie" als Regelfall ist ein Klischee, das die Datenlage nicht stützt.
Was bedeutet die hohe Armutsgefährdungsquote bei Eingewanderten für die Gesellschaft?
Wenn nahezu jede vierte Person mit Einwanderungsgeschichte armutsgefährdet ist, hat das gesellschaftliche Folgekosten: höhere Ausgaben für Sozialleistungen, geringere Steuereinnahmen, verpasstes wirtschaftliches Potenzial. Gleichzeitig zeigen Langzeitstudien, dass Integration gelingt, wenn strukturelle Hürden abgebaut werden. Investitionen in Sprachkurse, Abschlusserkennung und frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zahlen sich langfristig aus — für Eingewanderte und für die Gesellschaft insgesamt.
Warum sind nichtdeutsche Staatsbürger überproportional von Wohnungslosigkeit betroffen?
Mehrere Faktoren kommen zusammen: eingeschränkte Rechtslage (kein gesicherter Aufenthalt, deshalb kein langfristiger Mietvertrag), Armutsgefährdung durch fehlenden Arbeitsmarktzugang, Diskriminierung bei der Wohnungssuche und fehlende soziale Netzwerke, die bei der Wohnungssuche helfen könnten. Besonders gefährdet sind Menschen, die gerade angekommen sind und noch keine staatliche Unterkunft zugewiesen bekommen haben — oder die aus staatlichen Unterkünften entlassen wurden, ohne eine eigene Wohnung gefunden zu haben.
Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es für eingewanderte Menschen in wirtschaftlicher Not?
Je nach Aufenthaltsstatus gibt es unterschiedliche Zugänge: Bürgergeld-Bezieher haben Anspruch auf Eingliederungsleistungen inklusive Sprachkursen. Migrationsberatungsstellen (MBE) des Bundes beraten kostenlos zu Sozialleistungen und Aufenthaltsfragen. Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz bieten Sozialberatung an. Für Fragen zur Abschlusserkennung gibt es die Beratungsstelle "Faire Integration" sowie das Portal make-it-in-germany.com. Im Falle von Wohnungslosigkeit ist das örtliche Sozialamt die erste Anlaufstelle — ein Anspruch auf Notunterbringung besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft.