Weiterbildung & Aufstieg

Weiterbildung in Deutschland: Rechte, Finanzierung und Chancen

Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber existiert nicht — aber Bildungsurlaub, Aufstiegs-BAföG und das Qualifizierungschancengesetz bieten Möglichkeiten.

Zahlen im Überblick
5 Tage
Bildungsurlaub — gesetzlich in den meisten Bundesländern verankert
15.000 €
Maximale Förderung durch Aufstiegs-BAföG
9%
Eigenfinanzierungsanteil der Weiterbildungskosten durch Beschäftigte
Geringqualifizierte
Am seltensten in Weiterbildung — obwohl am dringendsten nötig

Welche Rechte auf Weiterbildung gibt es?

Kurzantwort: Ein einklagbarer Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf berufliche Weiterbildung existiert im deutschen Arbeitsrecht nicht. Was es gibt, sind sektorale Regelungen, tarifvertragliche Vereinbarungen und das Recht auf Bildungsurlaub in fast allen Bundesländern.

Wer in Deutschland seinen Berufsabschluss nachholen, sich umschulen oder fachlich weiterentwickeln möchte, stößt schnell auf eine komplexe Rechtslage. Das Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen Anspruch auf Qualifizierung. Arbeitgeber sind lediglich dann zur Weiterbildung verpflichtet, wenn diese unmittelbar zur Ausübung einer bestehenden Tätigkeit erforderlich ist — also wenn sich etwa Sicherheitsvorschriften oder Verfahren ändern und der Beschäftigte sein Wissen zwingend aktualisieren muss.

Darüber hinausgehende Qualifizierung liegt im Ermessen des Unternehmens. Ob ein Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation erwerben darf, ob die Kosten übernommen werden und ob die Zeit als Arbeitszeit gilt — all das wird in der Praxis meist durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder individuelle Absprachen geregelt. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, hat hier mitunter deutlich mehr Handhabe als jemand ohne kollektive Vertretung.

Ein wichtiges Instrument ist das Recht auf Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen, das durch verschiedene Landesgesetze abgesichert ist. Der sogenannte Bildungsurlaub ist in Deutschland kein bundeseinheitliches Recht, sondern Ländersache — doch die meisten Bundesländer haben entsprechende Regelungen verabschiedet. Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen, die kein Bildungsurlaubsgesetz kennen. Für Beschäftigte in diesen Ländern fehlt damit ein zentrales Instrument zur selbstbestimmten Qualifizierung.

Hinzu kommt das Recht auf Beratung: Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, Berufsberatung auch für Erwerbstätige anzubieten. Wer unsicher ist, welche Weiterbildung sinnvoll und förderfähig sein könnte, kann diesen kostenlosen Dienst in Anspruch nehmen — unabhängig davon, ob eine Arbeitslosigkeit droht oder nicht. Die Beratung ist niedrigschwellig zugänglich und kann auch telefonisch oder online wahrgenommen werden.

Bildungsurlaub: Was steckt dahinter?

Kurzantwort: Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen — in der Regel fünf Tage pro Jahr, bezahlt vom Arbeitgeber.

Der Begriff klingt nach Erholung, meint aber etwas anderes: Bildungsurlaub bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für anerkannte Bildungsveranstaltungen freistellen zu lassen, ohne auf Lohn oder Gehalt zu verzichten. Der Arbeitgeber zahlt weiter, obwohl die Person nicht im Betrieb erscheint. Die Kosten der Veranstaltung selbst trägt in der Regel der oder die Teilnehmende selbst, es sei denn, der Arbeitgeber entscheidet sich freiwillig zur Übernahme.

In den meisten Bundesländern, die über ein entsprechendes Gesetz verfügen, beläuft sich der Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Jahr. In einigen Ländern können nicht genutzte Tage ins Folgejahr übertragen werden, in anderen verfallen sie. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich, was für Beschäftigte, die in einem anderen Bundesland als ihrem Wohnort arbeiten, zu Verwirrung führen kann: Maßgeblich ist in der Regel das Recht des Bundeslandes, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.

Thematisch ist Bildungsurlaub nicht auf berufliche Themen beschränkt. Auch politische und allgemeine gesellschaftliche Bildung gilt in den meisten Ländergesetzen als anerkannte Weiterbildung. Wer also ein Seminar zur Demokratiegeschichte oder zur Vereinsführung besucht, kann dieses unter Umständen als Bildungsurlaub geltend machen. Entscheidend ist, dass die Veranstaltung von der zuständigen Landesbehörde als bildungsurlaubsfähig anerkannt ist. Die entsprechenden Listen sind bei den Kultusministerien und teils direkt bei Veranstaltern einsehbar.

In der Praxis scheitert die Nutzung von Bildungsurlaub häufig an betrieblichen Widerständen. Arbeitgeber können die Freistellung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder verschieben. Viele Beschäftigte kennen ihr Recht nicht oder trauen sich nicht, es einzufordern — aus Angst vor negativen Konsequenzen im Arbeitsverhältnis. Das Instrument ist vorhanden, aber seine tatsächliche Nutzung bleibt weit hinter dem theoretischen Potenzial zurück. Wer seinen Anspruch geltend machen möchte, sollte dies schriftlich und mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf tun.

Aufstiegs-BAföG: Wer profitiert?

Kurzantwort: Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt — unabhängig vom Alter und teilweise unabhängig vom Einkommen während der Qualifizierung.

Das Aufstiegs-BAföG — offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG — ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für Menschen, die nach ihrer Berufsausbildung weiter aufsteigen möchten. Es richtet sich an Personen, die eine formale Aufstiegsfortbildung anstreben: also Meister-, Techniker-, Fachwirt- oder vergleichbare Abschlüsse, die über dem ersten Berufsabschluss liegen. Auch Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie im sozialen Bereich sind förderfähig.

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Zum einen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst — bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der zuletzt bei rund 15.000 Euro lag. Davon ist ein Teil als Zuschuss nicht rückzahlbar, ein weiterer Teil kann als zinsgünstiges Darlehen über die KfW in Anspruch genommen werden. Wer die Prüfung besteht, erhält zusätzlich einen Erlass auf den noch offenen Darlehensbetrag — ein starker Anreiz für den Abschluss der Maßnahme.

Hinzu kommt für Vollzeitqualifizierungen ein Unterhaltsbeitrag, der dem Grundgedanken des BAföG für Studierende ähnelt: Wer während der Weiterbildung nicht oder nicht vollständig erwerbstätig ist, kann einen monatlichen Zuschuss erhalten. Dieser ist einkommensabhängig und berücksichtigt auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin sowie etwaige Kinder im Haushalt.

Aufstiegs-BAföG auf einen Blick
Zielgruppe
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben
Förderumfang
Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungskosten (Zuschuss + Darlehen)
Altersgrenze
Keine — auch ältere Erwerbstätige können gefördert werden
Bestehensprämie
Teilerlass des Restdarlehens bei bestandener Prüfung
Antragstellung
Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung im Wohnort

Ein oft übersehener Vorteil des Aufstiegs-BAföG ist seine Altersunabhängigkeit. Anders als das Schüler-BAföG kennt es keine Altersgrenze. Auch wer erst mit 45 Jahren den Meisterbrief anstreben möchte, kann in den Genuss der Förderung kommen. Das macht es zu einem Instrument, das theoretisch auch für Menschen in der Mitte des Erwerbslebens zugänglich ist — sofern diese den Schritt in eine Vollzeitqualifizierung wagen können oder wollen. Für viele stellt genau das die entscheidende Hürde dar: Zeit und Einkommensausfall lassen sich nicht immer durch Fördergelder vollständig ausgleichen.

Das Qualifizierungschancengesetz

Kurzantwort: Das 2019 eingeführte Gesetz ermöglicht es der Bundesagentur für Arbeit, auch Beschäftigte — nicht nur Arbeitslose — bei Weiterbildungen finanziell zu unterstützen, wenn der Strukturwandel ihre Tätigkeit gefährdet.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat der Gesetzgeber einen wichtigen Paradigmenwechsel vollzogen: Zuvor war die Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit im Wesentlichen auf Personen beschränkt, die bereits arbeitslos waren oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht wurden. Das neue Gesetz öffnet die Förderung auch für Beschäftigte, deren Arbeitsstelle durch technologischen oder wirtschaftlichen Wandel unter Druck gerät.

Konkret bedeutet das: Unternehmen können gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Belegschaft finanzieren. Der Arbeitgeber übernimmt dabei einen Teil der Kosten, die Bundesagentur einen anderen — je nach Betriebsgröße und Ausgangslage. Kleine Betriebe erhalten höhere Zuschüsse, um den Aufwand stemmen zu können. Für den oder die Beschäftigte entstehen in vielen Fällen keine direkten Kosten.

Das Gesetz trägt der Erkenntnis Rechnung, dass Weiterbildung am effektivsten wirkt, wenn sie präventiv stattfindet — also bevor eine Person arbeitslos wird und möglicherweise den Anschluss verliert. Dennoch hat das Instrument in der Praxis bislang nicht die erhoffte Breitenwirkung entfaltet. Viele Betriebe, insbesondere kleinere, scheuen den bürokratischen Aufwand. Viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf Beratung und Förderung haben könnten. Die Lücke zwischen gesetzlichem Rahmen und gelebter Praxis bleibt groß.

Die Kurzarbeitergeld-Phase der Corona-Pandemie hat das Gesetz vorübergehend bekannter gemacht: In Zeiten reduzierter Auslastung wurden Beschäftigte ermutigt, Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen. Ob diese Impulse nachhaltig wirken, ist offen. Die strukturellen Hürden — Zeitmangel, fehlende Information, mangelnde betriebliche Weiterbildungskultur — bleiben bestehen und erfordern mehr als gesetzliche Rahmenbedingungen allein.

Online-Weiterbildung: Chance oder Risiko?

Kurzantwort: Digitale Lernformate senken Einstiegshürden, erfordern aber Eigenorganisation und sind nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleich zugänglich.

Die Verbreitung von Online-Kursen, Lernplattformen und digitalen Zertifizierungsprogrammen hat den Weiterbildungsmarkt in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Was früher den Besuch einer Volkshochschule, einer Fachschule oder eines Seminarzentrums erforderte, ist heute teils vom heimischen Schreibtisch aus möglich. Anbieter bieten ein breites Spektrum an Themen an — von Sprachkursen über kaufmännische Grundlagen bis hin zu IT-Zertifizierungen, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt sind.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Flexibilität. Wer Pflegeaufgaben übernimmt, in Teilzeit arbeitet oder in einer Region ohne ausreichendes Kursangebot lebt, kann von digitalen Formaten profitieren. Für bestimmte Berufsgruppen sind Online-Abschlüsse inzwischen anerkannt und marktgängig — vor allem im IT-Bereich, wo Zertifikate großer Anbieter international bekannt sind und von Personalverantwortlichen aktiv nachgefragt werden.

Gleichzeitig birgt die Digitalisierung des Weiterbildungsmarkts Risiken. Wer nicht über ausreichende digitale Grundkompetenzen verfügt, wird durch das erweiterte Angebot nicht erreicht. Selbstorganisiertes Lernen setzt Motivation, Zeitmanagement und eine stabile Lernumgebung voraus — Bedingungen, die nicht für alle gleich gut erfüllt sind. Zudem ist die Qualität digitaler Angebote stark heterogen: Seriöse, staatlich anerkannte Anbieter stehen neben Plattformen, deren Zertifikate am Arbeitsmarkt wenig Gewicht haben.

Hinweis zur Qualitätsprüfung: Nicht jedes Online-Zertifikat hat denselben Wert am Arbeitsmarkt. Wer eine Weiterbildung für eine konkrete berufliche Veränderung plant, sollte vorab prüfen, ob der Abschluss bei potenziellen Arbeitgebern oder Förderträgern anerkannt ist. Die Bundesagentur für Arbeit und die Volkshochschulen bieten kostenlose Erstberatung an.

Für Menschen in prekären Verhältnissen — ohne stabiles Einkommen, ohne ruhigen Lernraum, mit eingeschränktem Internetzugang — sind digitale Angebote oft weniger zugänglich, als ihre bloße Verfügbarkeit vermuten lässt. Die Chance existiert, aber sie ist ungleich verteilt. Ohne begleitende Unterstützung besteht die Gefahr, dass digitale Weiterbildungsangebote die bestehenden Ungleichheiten im Weiterbildungszugang eher verstärken als abbauen. Digitale Kompetenz ist heute eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe — und zugleich eine Ressource, die nicht allen in gleichem Maß zur Verfügung steht.

Wer nutzt Weiterbildung — und wer nicht?

Kurzantwort: Weiterbildung wird vor allem von Menschen genutzt, die ohnehin gut ausgebildet sind. Geringqualifizierte, Ältere und Menschen mit niedrigen Einkommen nehmen deutlich seltener teil — obwohl ihr Bedarf am höchsten wäre.

Einer der hartnäckigsten Befunde der Weiterbildungsforschung lautet: Weiterbildung findet vor allem dort statt, wo sie am wenigsten nötig wäre. Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen, in gut bezahlten Berufen und in großen Unternehmen nehmen deutlich häufiger an beruflicher Weiterbildung teil als Geringqualifizierte, Beschäftigte in kleinen Betrieben oder Menschen mit niedrigen Einkommen. Dieser Befund gilt seit Jahrzehnten und ist in jedem nationalen wie internationalen Weiterbildungsbericht nachzulesen.

Die Gründe dafür sind vielschichtig. Zunächst spielen strukturelle Faktoren eine Rolle: Große Unternehmen verfügen über eigene Weiterbildungsabteilungen, stellen für Schulungen frei und finanzieren Kurse. Kleine Betriebe — in denen ein hoher Anteil der Geringqualifizierten beschäftigt ist — haben diese Ressourcen häufig nicht. Darüber hinaus sind es oft Arbeitgeber, die die Initiative ergreifen und Beschäftigte für Weiterbildungen vorschlagen. Wer in einer Position arbeitet, die als leicht ersetzbar gilt, wird seltener gefördert.

Hinzu kommen individuelle Barrieren. Wer negative Erfahrungen mit dem Bildungssystem gemacht hat, wer sich nicht als "Lerntyp" wahrnimmt oder wer berufliche Weiterbildung als etwas für andere betrachtet, wird Angebote seltener wahrnehmen. Zeitdruck, Erschöpfung durch Schichtarbeit oder Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf kommen erschwerend hinzu. Und schließlich: Wer jeden Monat genau schauen muss, wie das Geld reicht, kann sich kaum leisten, Einnahmen zu reduzieren oder Eigenmittel in eine Qualifizierung zu investieren — selbst wenn die Förderung theoretisch vorhanden wäre.

Dieser Mechanismus — den Bildungssoziologen als "Matthäus-Effekt" beschreiben — sorgt dafür, dass Weiterbildung tendenziell soziale Ungleichheit verstärkt statt verringert: Wer schon viel hat, bekommt noch mehr; wer wenig hat, bleibt zurück. Die politischen Förderprogramme versuchen, diesem Effekt entgegenzuwirken, erreichen ihre Zielgruppe aber oft nur unzureichend — weil die Angebote zu komplex, die Informationswege zu lang und die bürokratischen Hürden zu hoch sind.

Was sich ändern müsste

Kurzantwort: Niedrigschwelligerer Zugang, verlässliche Einkommensabsicherung während der Qualifizierung und eine stärkere Einbindung der Betriebe — das sind die meistgenannten Stellschrauben für eine gerechtere Weiterbildungsbeteiligung.

Die Debatte darüber, wie Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland erhöht werden könnte, wird seit Jahren geführt. Einige Eckpunkte zeichnen sich dabei immer wieder ab — sowohl aus der Forschung als auch aus der Praxis der Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen.

Erstens: Beratung vor der Förderung. Viele Menschen wissen nicht, welche Angebote für sie in Frage kommen, welche Förderungen existieren und wie sie diese beantragen können. Kostenlose, niedrigschwellige Beratungsangebote — wie sie etwa die Bundesagentur für Arbeit oder die Beratungsstellen der Volkshochschulen bieten — sind ein wichtiger erster Schritt. Das Problem ist die Erreichbarkeit dieser Angebote: Wer bereits im Berufsalltag stark eingespannt ist, findet oft keine Zeit für Beratungsgespräche während regulärer Öffnungszeiten. Mobile Beratungsangebote und aufsuchende Formate wären hier ein wichtiger Schritt.

Zweitens: Einkommenssicherung. Wer eine längere Umschulung oder Fortbildung antritt und dabei seinen Lebensunterhalt sichern muss, braucht verlässliche finanzielle Unterstützung. Das Aufstiegs-BAföG leistet das für formale Aufstiegsfortbildungen — aber für viele andere Qualifizierungswege fehlt ein vergleichbares Instrument. Die Idee eines Qualifizierungsgelds, das Menschen überbrückt, die sich ohne akute Arbeitslosigkeit weiterbilden wollen, wird politisch diskutiert, aber noch nicht flächendeckend umgesetzt. Für Menschen mit niedrigen Einkommen wäre ein solches Instrument besonders relevant.

Drittens: Betriebliche Weiterbildungskultur. Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, müssen stärker eingebunden werden. Das setzt voraus, dass der Aufwand für Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln deutlich vereinfacht wird. Viele Betriebe scheuen die Bürokratie und verzichten daher auf Förderungen, für die sie eigentlich berechtigt wären. Einfachere Verfahren und persönliche Ansprechpartner bei der Bundesagentur könnten hier deutliche Wirkung entfalten.

Viertens: Anerkennung informellen Lernens. Ein erheblicher Teil des tatsächlich vorhandenen Wissens und Könnens von Erwachsenen entsteht außerhalb formaler Bildungswege — durch Berufspraxis, Ehrenamt, Selbststudium oder familiäre Verantwortung. Wenn diese Kompetenzen systematisch erfasst und zertifiziert werden könnten, würde das den Zugang zu weiterführenden Qualifizierungen erleichtern und die Einstiegshürde für Geringqualifizierte senken. Pilotprojekte zur Kompetenzfeststellung existieren in einigen Bundesländern, aber eine bundesweit einheitliche Praxis fehlt noch.

Weiterbildung ist kein Luxus und kein Privileg — sie ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe in einer Arbeitswelt, die sich schneller verändert als je zuvor. Wer aus strukturellen Gründen keinen Zugang zu Qualifizierung hat, wird nicht nur beruflich abgehängt, sondern auch in seinem sozialen Aufstieg blockiert. Die vorhandenen Instrumente sind ein Anfang — aber kein Ersatz für eine konsequentere Weiterbildungspolitik, die die tatsächlich am stärksten betroffenen Gruppen in den Mittelpunkt stellt und nicht als Randnotiz behandelt.

Häufige Fragen

Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Freistellungsanspruch für Beschäftigte, der es ihnen erlaubt, sich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen vom Arbeitgeber bezahlt freistellen zu lassen. Die Regelungen sind Ländersache und variieren erheblich — in den meisten Bundesländern beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage pro Jahr. Bayern und Sachsen kennen kein Bildungsurlaubsgesetz. Der Begriff "Urlaub" ist dabei irreführend: Es handelt sich nicht um Erholung, sondern um organisierte Lernzeit, die auch politische Bildung umfassen kann.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschlüsse. Es übernimmt einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungskosten — bis zu etwa 15.000 Euro — teils als nicht rückzahlbarer Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen über die KfW. Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält zusätzlich einen Darlehenserlass. Das Programm kennt keine Altersgrenze und richtet sich ausdrücklich auch an ältere Erwerbstätige, die mitten im Berufsleben noch aufsteigen möchten.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung?
Nein — einen allgemeinen, einklagbaren Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung gegenüber dem Arbeitgeber gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Ausnahmen gelten nur, wenn Weiterbildung zur Ausübung der aktuellen Tätigkeit zwingend notwendig ist. Was es gibt, sind tarifvertragliche Regelungen in einigen Branchen, das Recht auf Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern sowie Beratungs- und Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit — aber kein einklagbares individuelles Recht auf Qualifizierung.
Wer finanziert Weiterbildung in Deutschland?
Die Finanzierung ist aufgeteilt: Arbeitgeber tragen den größten Teil — vor allem betriebliche Qualifizierungen werden von Unternehmen bezahlt. Öffentliche Mittel der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesländer und des Europäischen Sozialfonds ergänzen dieses System. Der Eigenanteil der Beschäftigten selbst liegt im Durchschnitt bei rund neun Prozent der Gesamtkosten — für Menschen mit niedrigen Einkommen stellt selbst dieser Anteil eine echte finanzielle Belastung dar.
Warum nehmen Geringqualifizierte so selten teil?
Die Gründe sind mehrschichtig: Strukturell fehlen in kleinen Betrieben oft die Ressourcen und Strukturen für Weiterbildungsförderung. Individuell spielen negative Bildungserfahrungen, Zeitmangel, finanzielle Unsicherheit und mangelnde Information eine Rolle. Hinzu kommt, dass viele Förderprogramme bürokratisch aufwändig und schwer zugänglich sind. Das Ergebnis ist ein paradoxer Befund: Wer Weiterbildung am dringendsten bräuchte, nimmt sie am seltensten wahr — und wird dadurch strukturell weiter abgehängt.