Rund 2,2 Millionen Menschen in Deutschland sind solo-selbstständig — sie arbeiten auf eigene Rechnung, ohne Angestellte zu beschäftigen. Viele verbinden damit Freiheit und Selbstbestimmung. Doch ein erheblicher Teil kämpft mit prekären Einkommen, fehlender Absicherung und dem Risiko, im Alter in Armut zu geraten.
Solo-Selbstständige arbeiten eigenständig und ohne Mitarbeiter. Sie sind keine Arbeitnehmer, aber auch keine klassischen Unternehmer. Ihre Zahl liegt bei rund 2,2 Millionen — quer durch alle Berufsfelder.
Der Begriff Solo-Selbstständige bezeichnet Personen, die selbstständig erwerbstätig sind, aber keine abhängig Beschäftigten anstellen. Sie sind damit weder klassische Arbeitnehmer noch Unternehmer im traditionellen Sinne. Ihre Arbeit ist selbst organisiert, ihr Einkommen unsicher, ihre soziale Absicherung in der Regel lückenhaft.
Das Spektrum ist breit. Solo-Selbstständige finden sich unter Grafikdesignern und Fotografen ebenso wie unter Kurierfahrern und Reinigungskräften, unter Journalisten und Therapeuten, unter Handwerkern und IT-Beratern. Was sie verbindet, ist die Abwesenheit eines festen Arbeitgebers — und damit die vollständige Übernahme unternehmerischen Risikos durch die Person selbst.
Von Freiberuflern unterscheiden sich Solo-Selbstständige formal durch die steuerliche Einordnung: Freiberufler üben sogenannte freie Berufe aus und sind von der Gewerbesteuer befreit. Viele Solo-Selbstständige sind gewerblich tätig. In der sozialen Realität überschneiden sich beide Gruppen erheblich.
Die Zahl der Solo-Selbstständigen ist seit ihrem Höchststand um 2012 gesunken. Abhängige Beschäftigung ist durch verbesserte Löhne attraktiver geworden, und viele Branchen bieten heute mehr Festanstellungen als noch vor zehn Jahren.
Der Höchststand der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland lag um das Jahr 2012 bei rund 2,5 Millionen Personen. Seither ist die Zahl leicht aber kontinuierlich gesunken. Das klingt nach einer guten Nachricht — und ist es teilweise auch.
Abhängige Beschäftigung hat sich in vielen Bereichen verbessert. Mindestlohn, Fachkräftemangel und wachsende Gewerkschaftspräsenz haben die Bedingungen für Festanstellungen in manchen Branchen attraktiver gemacht. Wer die Wahl hat, entscheidet sich häufiger für die soziale Absicherung, die eine Festanstellung bietet: Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung — alles halb vom Arbeitgeber bezahlt.
Dennoch sollte der Rückgang nicht überbewertet werden. Viele Menschen sind nicht freiwillig Solo-Selbstständige geworden — und kehren zurück in abhängige Beschäftigung, wenn sich die Möglichkeit bietet. Der Rückgang spiegelt also auch, dass Alternativen besser geworden sind, nicht unbedingt, dass die Solo-Selbstständigkeit selbst besser geworden wäre.
Rund ein Viertel bis ein Drittel der Solo-Selbstständigen gilt als armutsgefährdet. Das liegt weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt und hat strukturelle Ursachen: schwankende Einkommen, fehlende Puffer, hohe Kosten.
Solo-Selbstständige sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote in dieser Gruppe liegt bei 25 bis 30 Prozent — während sie in der Gesamtbevölkerung bei etwa 16 Prozent liegt. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck struktureller Schwächen in der sozialen Absicherung dieser Gruppe.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind von Natur aus volatil. Aufträge kommen und gehen, Kunden zahlen spät oder gar nicht, Perioden mit gutem Geschäft wechseln mit Durststrecken. Wer keine Rücklagen bilden kann — und das ist für viele am unteren Ende der Einkommensskala schlicht unmöglich — ist bei jedem Einbruch sofort gefährdet.
Hinzu kommen die Kosten des Selbstständigseins: Krankenversicherungsbeiträge, die Solo-Selbstständige vollständig selbst tragen, Betriebsausgaben wie Software, Fahrzeug oder Büromaterial, Steuerberaterkosten und die Beiträge zur Altersvorsorge — sofern überhaupt welche geleistet werden. Diese Fixkosten fressen in schlechten Monaten einen erheblichen Teil des Einkommens auf.
Solo-Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, keine betriebliche Altersvorsorge und oft keine ausreichende Rentenversicherung. Sie tragen das gesamte soziale Risiko allein.
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland ist historisch auf abhängige Beschäftigung ausgerichtet. Arbeitnehmer zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein und haben im Fall des Jobverlustes Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Solo-Selbstständige zahlen in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung ein — und haben entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen, wenn Aufträge wegbrechen.
Auch die Rentenversicherung ist lückenhaft. Abhängig Beschäftigte werden automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, mit einem Arbeitgeberanteil als Zuschuss. Solo-Selbstständige sind für ihre Altersvorsorge weitgehend selbst verantwortlich. Viele — insbesondere in einkommensschwachen Jahren — leisten keine oder unzureichende Vorsorge. Das Ergebnis sind Rentenanwartschaften, die im Alter nicht ausreichen.
Krankenversicherung ist hingegen Pflicht. Wer solo-selbstständig ist und keiner Pflichtversicherung angehört, muss sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Selbstständige deutlich über dem, was Arbeitnehmer zahlen — weil kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Das stellt besonders Gering-Verdienende vor erhebliche Belastungen.
Digitale Plattformen wie Lieferando, Fiverr oder Clickworker haben eine neue Form der Solo-Selbstständigkeit geschaffen. Die Plattform koordiniert, der Mensch liefert — aber die soziale Absicherung fehlt fast vollständig.
Plattformarbeit ist die jüngste Form der Solo-Selbstständigkeit. Digitale Vermittlungsplattformen verbinden Auftraggeber mit Ausführenden — für Essenslieferungen, Webdesign, Übersetzungen, Datenerfassung oder handwerkliche Dienste. Die Plattform nimmt eine Provision, gibt Aufgaben weiter und bewertet Ergebnisse. Die Person, die die Arbeit erledigt, ist formal selbstständig.
Das schafft strukturelle Abhängigkeiten, die dem Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer ähneln, ohne die rechtlichen Schutzrechte dieses Verhältnisses zu bieten. Wer für Lieferando fährt, ist de facto abhängig von der Plattform für Aufträge, Bewertungen und damit seinen Lebensunterhalt — und dennoch ohne Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsanspruch.
Rechtlich ist die Abgrenzung zwischen echter Selbstständigkeit und sogenannter Scheinselbstständigkeit fließend. Wenn jemand dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeitet, dessen Weisungen folgt und in dessen Organisation eingebunden ist, kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen — auch wenn der Vertrag etwas anderes besagt. Die Rechtsdurchsetzung ist aufwendig und wird selten betrieben.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist das einzige staatliche Instrument, das Solo-Selbstständige — in diesem Fall Kreative und Publizisten — in die gesetzliche Sozialversicherung einbezieht. Es ist ein Modell, das Debatten über eine Ausweitung prägt.
Die Künstlersozialkasse besteht seit 1983 und funktioniert nach einem einzigartigen Prinzip: Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen nur den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die andere Hälfte teilen sich Staat und Unternehmen, die künstlerische Leistungen verwerten. Damit erhalten Kreative eine soziale Absicherung, die sonst nur abhängig Beschäftigten zusteht.
Das Modell hat Schwächen — der Zugang ist mit Nachweispflichten verbunden, und viele Berechtigte melden sich erst spät oder gar nicht an. Doch als Konzept gilt die KSK in der politischen Debatte als Blaupause: Könnte ein ähnliches Prinzip auf alle oder mehr Solo-Selbstständige ausgeweitet werden?
Bisher ist das nicht geschehen. Eine Ausweitung würde Fragen zur Finanzierung, Abgrenzung und administrativen Umsetzung aufwerfen, die politisch schwer zu lösen sind. Die KSK bleibt damit ein wertvolles, aber singuläres Instrument — für rund 200.000 Versicherte ein echter Schutz, für die Mehrheit der Solo-Selbstständigen kein relevantes Thema.
Die Corona-Pandemie hat die soziale Schutzlosigkeit vieler Solo-Selbstständiger schlagartig sichtbar gemacht. Staatliche Überbrückungshilfen kamen, aber mit Lücken — besonders für Niedrigeinkommen.
Als im März 2020 die erste Corona-Lockdown-Welle die deutschen Wirtschaft traf, standen Solo-Selbstständige ohne Sicherheitsnetz da. Aufträge brachen weg, Veranstaltungen wurden abgesagt, Büros geschlossen. Wer keine Rücklagen hatte, geriet innerhalb von Wochen in existenzielle Not.
Der Staat reagierte mit Soforthilfen und später mit dem Programm der Überbrückungshilfen. Doch die Ausgestaltung traf vor allem Selbstständige mit Betriebsausgaben — also Unternehmer, die Miete, Personal oder Wareneinsatz nachweisen konnten. Solo-Selbstständige, deren Hauptkosten das eigene Einkommen ist, fielen durch das Raster. Die Hilfe zur Deckung des Lebensunterhalts war zunächst nicht vorgesehen; erst nach heftiger Kritik wurde nachgebessert.
Die Erfahrung hat die politische Debatte über eine bessere Absicherung von Solo-Selbstständigen belebt. Ob diese Debatte zu strukturellen Reformen führt oder in der Nachpandemie-Normalität versiegt, ist offen.
Solo-Selbstständige können Bürgergeld (früher Hartz IV) aufstocken, wenn ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Die Bürgergeld-Reform 2023 hat die Anrechnung vereinfacht — doch die soziale Stigmatisierung bleibt eine Hürde.
Viele Solo-Selbstständige haben in Deutschland das Recht, ergänzend Bürgergeld zu beziehen, wenn ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit den Grundbedarf nicht deckt. Das klingt nach einer Lösung — ist aber mit erheblichen praktischen Problemen verbunden.
Die Einkommensanrechnung bei selbstständiger Tätigkeit war lange besonders komplex. Schwankende Einnahmen mussten prognostiziert, tatsächliche Gewinne nachgewiesen und Ausgaben belegt werden. Fehler führten zu Rückforderungen. Die Unsicherheit über mögliche Rückzahlungen hielt viele davon ab, überhaupt Leistungen zu beantragen.
Die Bürgergeld-Reform von 2023 hat hier Verbesserungen gebracht: Die Anrechnung von Einkommen aus Selbstständigkeit wurde vereinfacht, Toleranzgrenzen ausgeweitet und bürokratische Hürden gesenkt. Dennoch bleibt die soziale Stigmatisierung. Wer als Selbstständiger Bürgergeld beantragt, muss in Behördengesprächen begründen, warum die Selbstständigkeit trotz staatlicher Unterstützung weitergeführt werden soll — ein Gespräch, das viele als entwürdigend empfinden.
Viele Solo-Selbstständige treffen keine ausreichenden Vorkehrungen für das Alter. Wer jahrzehntelang keine oder geringe Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, wird im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein.
Altersarmut ist für Solo-Selbstständige ein besonders reales Risiko. Während abhängig Beschäftigte automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist das für die meisten Solo-Selbstständigen keine Pflicht. Die Ausnahmen sind eng: Handwerker, Lehrer, Erzieher und einige andere Berufsgruppen unterliegen der Rentenversicherungspflicht; die Mehrheit jedoch nicht.
Wer in einkommensarmen Jahren — und die gibt es für viele Solo-Selbstständige regelmäßig — keine Rücklagen für die Altersvorsorge bildet, baut keine Rentenanwartschaften auf. Jahre ohne Einzahlungen sind Jahre ohne Rentenansprüche. Am Ende eines Erwerbslebens aus Solo-Selbstständigkeit steht daher für viele eine Rentenerwartung, die weit unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
Die politische Debatte über eine Rentenversicherungspflicht für Solo-Selbstständige wird seit Jahren geführt. Das Argument dafür: Wer sich nicht absichert, wird im Alter zur Last für die Allgemeinheit. Das Argument dagegen: Pflichtbeiträge belasten ohnehin knappe Einkommen weiter und können Beschäftigung in die Schattenwirtschaft treiben. Eine Lösung steht bisher aus.