Arbeitsmarkt & Armut

Minijobs in Deutschland: 1,7 Millionen geringfügig Beschäftigte und ihre Situation

Rund 4,1 Millionen Menschen arbeiten in gewerblichen Minijobs, viele davon ohne ausreichende Absicherung im Alter. Was geringfügige Beschäftigung sozial bedeutet und warum die Minijob-Falle vor allem Frauen trifft.

Zahlen auf einen Blick

4,1 Mio.
gewerbliche Minijobber in Deutschland
538 €
Minijob-Grenze pro Monat (2024)
ca. 60 %
der Minijobber sind Frauen
12,41 €
Mindestlohn pro Stunde gilt auch im Minijob (2024)

Der Minijob gilt im deutschen Arbeitsmarkt als flexible Beschäftigungsform, die vor allem Nebenverdienste und Zuverdienste ermöglichen soll. In der Praxis ist er weit mehr als das: Er ist eine strukturelle Beschäftigungsform, in der Millionen von Menschen dauerhaft arbeiten, ohne die soziale Absicherung zu erhalten, die reguläre Beschäftigung mit sich bringt. Die Konsequenzen zeigen sich nicht sofort, sondern auf lange Sicht — vor allem im Alter.

Minijob auf einen Blick

Verdienstgrenze
538 Euro pro Monat (2024)
Arbeitnehmer
Keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung
Seit 2013 pflichtversichert, Opt-out aber möglich
Mindestlohn
12,41 Euro/Stunde gilt auch im Minijob
Frauenanteil
Ca. 60 Prozent aller Minijobber sind Frauen
Haushaltsminijobs
Sonderregelungen; ca. 300.000 angemeldete Haushaltshilfen

Was ist ein Minijob und wo liegt die Grenze?

Geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Seit Oktober 2022 ist diese Grenze an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2024 bei 538 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, verlässt den Status der geringfügigen Beschäftigung und muss in der Regel Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Diese Grenze ist entscheidend, denn sie bestimmt nicht nur den Nettoverdienst, sondern die gesamte soziale Absicherung eines Menschen. Unterhalb der Grenze zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, der Arbeitnehmer selbst bleibt in der Regel von Beitragspflichten befreit.

Es gibt zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung: den gewerblichen Minijob, der auf Basis des Verdienstes definiert wird, und den kurzfristigen Minijob, der zeitlich begrenzt ist, unabhängig vom Verdienst. Im Alltag ist der Verdienst-Minijob die weitaus häufigere Form.

Kurzantwort: Ein Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt 538 Euro im Monat nicht übersteigt (Stand 2024). Arbeitnehmer zahlen keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Wird die Grenze überschritten, entstehen volle Sozialversicherungspflichten.

Soziale Absicherung: Was Minijobber nicht haben

Die größte Schwachstelle des Minijobs liegt in dem, was er nicht bietet. Minijobber sind nicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet: Wer seinen Minijob verliert, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Versicherungslücke ist fundamental, weil gerade Minijobs in konjunkturschwachen Phasen oder bei persönlichen Krisen des Arbeitgebers wegfallen.

Auch in der Krankenversicherung besteht keine eigenständige Absicherung durch den Minijob. Minijobber sind entweder über die Familienversicherung abgesichert — also etwa als Ehepartner eines GKV-Mitglieds — oder sie müssen selbst eine Krankenversicherung abschließen. Das ist besonders für Menschen ohne Familienversicherung ein Problem, weil der volle Beitragssatz für Selbstzahler erheblich sein kann.

Bei der Rentenversicherung gab es 2013 eine wichtige Änderung: Seitdem sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen — und viele Beschäftigte tun das, weil die eigenen Beitragsanteile bei geringem Lohn klein erscheinen. Die Folge: kein oder kaum Aufbau von Rentenansprüchen.

Kurzantwort: Minijobber haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, keine eigene Krankenversicherung durch den Job und bauen ohne aktive Rentenversicherungspflicht kaum Altersvorsorge auf. Die soziale Absicherungslücke ist erheblich.

Die Minijob-Falle: Warum Menschen nicht herauskommen

Für viele Menschen — insbesondere Frauen — ist der Minijob keine bewusste Wahl, sondern eine strukturelle Falle. Einmal in geringfügige Beschäftigung eingetreten, ist der Ausstieg schwieriger als erwartet. Der Grund liegt im deutschen Steuer- und Sozialsystem selbst.

Das Ehegattensplitting, ein zentrales Instrument des deutschen Steuerrechts, setzt Anreize, die den Zweitverdienst im Haushalt klein zu halten. Bei gemeinsamer Veranlagung profitieren Paare vom Splitting, solange die Einkommensunterschiede groß sind. Ein höherer Verdienst des Zweitverdienenden — meist die Frau — wird steuerlich so belastet, dass der Nettovorteil gering bleibt. Das hält viele im Minijob, obwohl sie eigentlich mehr arbeiten wollten oder könnten.

Hinzu kommt die sogenannte Grenzbelastung bei Überschreiten der Minijob-Schwelle: Wer 538 Euro geringfügig verdient und auf 600 Euro aufstockt, verliert zwar nicht sofort alle Vorteile, aber die zusätzlichen Beitragspflichten können den Nettovorteil der Mehrarbeit erheblich verringern. Dieser Effekt schreckt viele davon ab, mehr zu arbeiten.

Fehlende Kinderbetreuungsinfrastruktur und mangelnde Teilzeitangebote in qualifizierten Berufen verstärken diese Effekte. Das Ergebnis: Frauen bleiben im Minijob, während ihre Qualifikationen veralten, ihre Rentenansprüche stagnieren und ihre wirtschaftliche Abhängigkeit wächst.

Kurzantwort: Das Ehegattensplitting und steuerliche Grenzbelastungen bei Einkommenszunahme halten viele im Minijob. Besonders Mütter kommen aus der Falle schwer heraus — ihre Rentenansprüche stagnieren, Qualifikationen veralten, wirtschaftliche Abhängigkeit wächst.

Minijobs und Altersarmut: ein strukturelles Risiko

Der Zusammenhang zwischen Minijob-Beschäftigung und Altersarmut ist direkter, als viele vermuten. Wer über Jahre oder Jahrzehnte ausschließlich oder überwiegend geringfügig beschäftigt war und die Rentenversicherungspflicht genutzt hat, um Beiträge zu entrichten, wird im Alter dennoch auf sehr niedrige Renten treffen.

Der Grund: Rentenansprüche entstehen proportional zu den eingezahlten Beiträgen. Bei einem Minijob-Verdienst von 538 Euro und dem eigenen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung summiert sich die monatliche Einzahlung auf wenige Euro. Selbst nach 40 Beitragsjahren ergibt das eine deutlich unterdurchschnittliche Rente.

Noch dramatischer ist die Lage für diejenigen, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen: Sie sammeln keinerlei Ansprüche im gesetzlichen System. Wenn keine private Vorsorge daneben aufgebaut wurde — was bei geringen Löhnen kaum möglich ist — droht im Alter Grundsicherungsbedarf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Risiko erkannt und diskutiert regelmäßig Reformansätze. Bisher ist jedoch keine grundlegende Änderung der Minijob-Systematik erfolgt, die das strukturelle Altersarmutsrisiko für Millionen Beschäftigter beseitigen würde.

Kurzantwort: Wer lang im Minijob bleibt und keine eigene Rentenversicherung betreibt, hat im Alter kaum Ansprüche. Das strukturelle Altersarmutsrisiko für Minijobber ist erheblich — besonders bei fehlendem Opt-in in die Rentenversicherung.

Frauen und Minijobs: eine ungleiche Verteilung

Rund 60 Prozent der Minijobber sind Frauen. Diese Überrepräsentation ist kein Zufall, sondern Ergebnis eines Zusammenspiels aus familienpolitischen Strukturen, kulturellen Normen und wirtschaftlicher Rationalität unter den gegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Frauen übernehmen in Deutschland nach wie vor den größeren Anteil der unbezahlten Sorgearbeit: Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Haushaltsführung. Diese Doppelbelastung schränkt die verfügbare Arbeitszeit ein und macht Minijobs oft zur praktischsten Lösung, wenn Vollzeitarbeit nicht möglich ist.

Die langfristigen Konsequenzen sind gravierend. Frauen mit langer Minijob-Geschichte haben im Alter deutlich geringere Rentenansprüche als Männer. Diese Gender Pension Gap — die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern — ist eng mit der Geschichte geringfügiger Beschäftigung verbunden.

Politisch ist das Problem bekannt, aber schwer zu lösen: Solange das Steuersystem Zweitverdienste benachteiligt und Sorgearbeit strukturell unbezahlt bleibt, bleibt der Minijob für viele Frauen die naheliegende, wenn auch langfristig schädlichste Option.

Kurzantwort: Frauen machen rund 60 Prozent aller Minijobber aus. Sorgearbeit, steuerliche Benachteiligung von Zweitverdiensten und mangelnde Kinderbetreuung treiben sie in den Minijob — mit dauerhaften Folgen für ihre Rente.

Mindestlohn und Rechte im Minijob

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Minijobber haben weniger Rechte als andere Beschäftigte. Das stimmt nicht. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für geringfügige Beschäftigung, ohne Ausnahme. Ein Minijobber, der 12,41 Euro die Stunde verdienen müsste und weniger bekommt, kann rechtlich vorgehen.

Ebenso gelten das Urlaubsrecht, der Kündigungsschutz nach Ablauf der Wartezeit und der Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. In der Praxis werden diese Rechte allerdings häufig nicht wahrgenommen — sei es aus Unwissen, Abhängigkeit oder weil das Arbeitsverhältnis informell und ohne schriftliche Vereinbarung besteht.

Gerade in Haushalten, wo Haushaltshilfen im Minijob-Verhältnis beschäftigt sind, ist die Grauzone groß. Die Minijob-Zentrale bietet hier eine Möglichkeit, Haushaltsminijobs korrekt anzumelden — die Dunkelziffer nicht angemeldeter Beschäftigungsverhältnisse ist jedoch erheblich.

Das Bundesministerium für Finanzen schätzt den Umfang nicht angemeldeter Haushaltsarbeit als strukturell bedeutsam ein. Diese informellen Arbeitsverhältnisse bieten keinerlei Schutz und stellen im Falle von Krankheit, Unfall oder Streit ein erhebliches Risiko für beide Seiten dar.

Kurzantwort: Der Mindestlohn gilt auch im Minijob. Urlaubsrecht, Krankengeld und Kündigungsschutz ebenfalls. In der Praxis werden diese Rechte aber oft nicht durchgesetzt — besonders in Haushaltsjobs mit informellen Vereinbarungen.

Reformbedarf: Was sich ändern müsste

Die wirtschaftspolitische Debatte um Minijobs dreht sich vor allem um die Frage, ob geringfügige Beschäftigung in ihrer jetzigen Form eine sinnvolle Ergänzung des Arbeitsmarkts oder ein strukturelles Problem ist. Die Antwort hängt davon ab, wen man fragt und mit welchem Zeithorizont man argumentiert.

Kurzfristig bietet der Minijob Arbeitgebern Flexibilität und Arbeitnehmern unkomplizierte Verdienstmöglichkeiten. Langfristig sind die Schäden — insbesondere durch nicht aufgebaute Rentenansprüche und fehlende Arbeitslosenversicherung — erheblich und gesellschaftlich teuer.

Reformvorschläge aus der Wissenschaft und von Wohlfahrtsverbänden reichen von der Abschaffung des Opt-outs bei der Rentenversicherung über die Integration von Minijobbern in die Arbeitslosenversicherung bis hin zu einer grundlegenden Reform des Ehegattensplittings. Einzelne Maßnahmen wurden diskutiert, eine umfassende Neugestaltung steht jedoch aus.

Solange das System nicht grundlegend reformiert wird, bleibt der Minijob für viele Beschäftigte eine Beschäftigungsform, die in der Gegenwart bequem wirkt, in der Zukunft aber erhebliche Kosten erzeugt — für die Betroffenen wie für die Solidargemeinschaft.

Kurzantwort: Reform des Minijob-Systems wird diskutiert: Rentenversicherungspflicht ohne Opt-out, Einbindung in Arbeitslosenversicherung, Abschaffung des Ehegattensplittings. Bisher fehlt eine umfassende Umsetzung.

Haeufige Fragen zu Minijobs

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob?

Ein Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt 538 Euro im Monat nicht übersteigt. Der Midijob — auch Gleitzone genannt — reicht von 538,01 bis 2.000 Euro monatlich. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst auf den vollen Satz anwachsen. Im Gegensatz zum Minijob sind Midijobber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert — das ist ein zentraler Unterschied bei der sozialen Absicherung.

Hat ein Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Das Urlaubsgesetz gilt unabhängig von der Arbeitszeit. Minijobber haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub, berechnet auf die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens zwölf Urlaubstage. In der Praxis wird dieser Anspruch häufig nicht eingefordert oder ist den Beschäftigten nicht bekannt.

Was passiert, wenn ich als Minijobber krank werde?

Minijobber haben wie alle Beschäftigten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — sechs Wochen lang, finanziert durch den Arbeitgeber. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Minijobber jedoch nicht, da sie nicht eigenständig in der GKV pflichtversichert sind. Wer über die Familienversicherung oder eine eigene GKV abgesichert ist, kann unter Umständen Krankengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zahle ich als Minijobber Steuern?

In der Regel nicht, aber es kommt auf die Gesamtsituation an. Arbeitgeber haben die Wahl zwischen einer Pauschalbesteuerung von zwei Prozent (wenn sie an die Minijob-Zentrale zahlen) oder der individuellen Besteuerung nach Lohnsteuerklasse. Bei individueller Besteuerung wird das Minijob-Einkommen dem sonstigen Einkommen hinzugerechnet und kann steuerpflichtig werden. Wer mehrere Minijobs gleichzeitig hat, muss aufpassen: Nur einer darf pauschal versteuert werden.

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Es darf nur einen sozialversicherungsfreien Minijob geben. Wer mehrere Minijobs ausübt, werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Grenze von 538 Euro, entsteht Sozialversicherungspflicht. Zudem muss der Arbeitgeber des Hauptjobs in der Regel über Nebentätigkeiten informiert werden. Ein zweiter Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Warum bauen Minijobber kaum Rente auf?

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings können sie sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen — und viele tun das. Wer rentenversichert bleibt, zahlt nur kleine Beitragsanteile proportional zum geringen Verdienst. Auch nach langer Minijob-Tätigkeit entstehen dadurch nur geringe Rentenansprüche. Bei einem monatlichen Verdienst von 500 Euro und 30 Beitragsjahren ergibt sich im Rentensystem eine deutlich unterdurchschnittliche Auszahlung. Wer den Opt-out nutzt, sammelt überhaupt keine gesetzlichen Rentenansprüche.