Der Bürgergeld-Regelsatz ist keine politische Willkür. Er basiert auf einer statistischen Erhebung: den Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Diese kontinuierliche Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts erhebt seit Jahrzehnten, was deutsche Haushalte einnehmen und wofür sie ihr Geld ausgeben. Wer verstehen will, wie Armutsgrenzen und Sozialleistungen in Deutschland berechnet werden, muss diese Statistik kennen — und ihre Schwächen.
Das Statistische Bundesamt führt die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) als dauerhafte Erhebung durch. Ausgewählte Privathaushalte in Deutschland führen über ein Jahr hinweg ein Haushaltsbuch: Sie notieren alle Einnahmen — Löhne, Gehälter, Renten, Sozialleistungen, Kindergeld, Zinsen — und alle Ausgaben: Miete, Lebensmittel, Kleidung, Gesundheit, Freizeit, Versicherungen und vieles mehr.
Die Teilnahme ist freiwillig. Das ist methodisch bedeutsam: Es nehmen eher Haushalte teil, die Zeit und Interesse haben, ein solches Buch zu führen. Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen und sehr hohem Einkommen sind tendenziell unterrepräsentiert. Die Stichprobe umfasst rund 8.000 Haushalte, die so ausgewählt werden, dass sie die Gesamtbevölkerung so repräsentativ wie möglich abbilden.
Die LWR liefern ein außerordentlich detailliertes Bild des Haushaltsgeschehens in Deutschland. Sie zeigen nicht nur, was Haushalte verdienen und ausgeben, sondern auch, wie sich die Ausgabenstruktur je nach Einkommensgruppe, Haushaltstyp und Region unterscheidet. Wie viel gibt ein Haushalt mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen für Nahrungsmittel aus? Welcher Anteil des Einkommens fließt in die Miete? Was wird für Freizeitaktivitäten, für Kleidung, für Telekommunikation ausgegeben?
Neben den LWR gibt es eine zweite wichtige Haushaltserhebung: die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Beide messen ähnliche Phänomene, unterscheiden sich aber in Turnus und Stichprobengröße.
Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt und umfasst rund 60.000 Haushalte — deutlich mehr als die LWR. Sie liefert damit statistisch robustere Aussagen für kleinere Untergruppen. Allerdings sind fünf Jahre eine lange Zeit: Wirtschaftliche und soziale Veränderungen zwischen zwei Erhebungswellen werden nicht erfasst.
Die LWR hingegen laufen kontinuierlich. Das ermöglicht es, kurzfristige Veränderungen — Preissteigerungen, wirtschaftliche Schocks, Veränderungen im Konsumverhalten — zeitnah abzubilden. Die kleinere Stichprobe bedeutet aber, dass Aussagen für sehr spezifische Haushaltsgruppen weniger verlässlich sind.
Für die Sozialpolitik sind beide Erhebungen relevant. Die EVS wurde lange als Hauptgrundlage für die Regelsatzbemessung genutzt, die LWR spielen zunehmend eine ergänzende Rolle. Welche Erhebung für welchen Zweck besser geeignet ist, ist in der Forschung durchaus umstritten.
Der Bürgergeld-Regelsatz ist der monatliche Betrag, den Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten, um ihren Grundbedarf zu decken. Er wird nicht politisch festgesetzt, sondern statistisch abgeleitet — aus dem tatsächlichen Konsumverhalten einkommensschwacher Haushalte in Deutschland.
Das konkrete Verfahren: Das Statistische Bundesamt wertet aus, welche Ausgaben Haushalte in den unteren Einkommensgruppen tatsächlich tätigen. Bestimmte Ausgabenpositionen, die als nicht grundbedarfsrelevant gelten — etwa Alkohol, Tabak oder Glücksspiel — werden herausgerechnet. Aus den verbleibenden Ausgaben wird der Regelsatz berechnet.
Diese Methodik ist seit Jahren Gegenstand kritischer Diskussion. Der zentrale Einwand lautet: Arme Haushalte werden als Referenz verwendet, um den Bedarf armer Haushalte zu bestimmen. Wenn arme Haushalte sich bestimmte Ausgaben nicht leisten können — etwa Zahnarzt, Kultur oder warme Kleidung im Winter — dann tauchen diese in ihrer Ausgabenstruktur gar nicht auf. Ein Regelsatz, der auf diesen eingeschränkten Ausgaben basiert, verewigt Mangel, anstatt ihn zu beheben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Regelsatz das menschenwürdige Existenzminimum sichern muss — nicht lediglich das, was sich arme Haushalte aktuell leisten. Die methodische Debatte darüber, wie dieser Auftrag statistisch umgesetzt werden kann, ist nicht abgeschlossen.
Eines der auffälligsten Ergebnisse der LWR-Auswertungen der letzten Jahre betrifft die Wohnkosten. Der Anteil der Wohnkosten an den Gesamtausgaben ist seit 2010 deutlich gestiegen — und der Anstieg trifft einkommensschwache Haushalte überproportional hart.
Für Haushalte mit mittlerem und hohem Einkommen stiegen zwar auch die Mietkosten, aber gleichzeitig stiegen die Einkommen. Der relative Anteil der Wohnkosten blieb für diese Gruppen einigermaßen stabil. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen hingegen haben Mieterhöhungen dazu geführt, dass Wohnen inzwischen einen dramatisch hohen Anteil des verfügbaren Einkommens bindet — mit dem Ergebnis, dass weniger für Nahrung, Kleidung, Gesundheit und Teilhabe übrig bleibt.
Die LWR-Daten zeigen diese Schere sehr deutlich. Ein Haushalt, der 60 Prozent seines Einkommens für Miete aufwenden muss, hat nur noch 40 Prozent für alles andere. Wie realistisch ein Regelsatz ist, der auf der Ausgabenstruktur solcher Haushalte basiert, ist eine berechtigte politische Frage.
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen beschränken sich nicht auf Einnahmen und Ausgaben. Sie erfassen auch die Ausstattung der Haushalte mit dauerhaften Gebrauchsgütern: Haushaltsgeräten, Fahrzeugen, digitalen Geräten und mehr. Diese Ausstattungsdaten liefern ein ergänzendes Bild der Lebensbedingungen verschiedener Einkommensgruppen.
Die Ausstattungsquoten zeigen, dass bestimmte Güter in Deutschland nahezu universell vorhanden sind — Waschmaschinen etwa in rund 96 Prozent aller Haushalte. Andere Güter sind stark nach Einkommen differenziert: Geschirrspüler finden sich deutlich häufiger in einkommensstarken Haushalten, während arme Haushalte seltener über aktuelles digitales Equipment und schnelles Internet verfügen.
Besonders relevant ist das für die Debatte über digitale Teilhabe: Wer keinen funktionierenden Computer und keinen schnellen Internetzugang hat, kann weder Behördengänge online erledigen noch Kinder bei der digitalen Schularbeit unterstützen. Die Ausstattungsdaten der LWR machen diese Ungleichheit sichtbar — und damit auch diskutierbar.
Wie jede Erhebung hat auch die LWR methodische Grenzen. Die wichtigste: Haushalte mit sehr hohem Einkommen und Vermögen sind kaum repräsentiert. Wer reich ist, hat wenig Anreiz, ein Jahr lang jede Ausgabe in ein Haushaltsbuch einzutragen — und wenn reiche Haushalte trotzdem teilnehmen, neigen sie dazu, ihre Einkommen und Ausgaben zu unterschätzen.
Das hat praktische Konsequenzen: Die LWR kann keine verlässlichen Aussagen über die Einkommens- und Ausgabenstruktur der obersten Einkommensgruppen machen. Damit fehlt auch ein Teil des Bilds, das für die Beurteilung von Ungleichheit notwendig wäre.
Hinzu kommt, dass informelle Einkommen — Schwarzarbeit, nicht gemeldete Nebentätigkeiten — naturgemäß nicht erfasst werden. Auch Einnahmen aus Vermögen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge werden in der LWR häufig unvollständig angegeben. Das macht es schwierig, die tatsächliche Einkommensverteilung an der Spitze zu messen.
Für die Berechnung des Regelsatzes bedeutet das: Die Referenzgruppe — einkommensschwache Haushalte — ist besser erfasst als die oberen Gruppen. Für diesen spezifischen Verwendungszweck ist die LWR damit brauchbar, auch wenn ihre Grenzen bekannt sind.