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Arbeit & Lohn | Aktualisiert: Juli 2026

Landwirtschaft in Deutschland: 41% der Beschäftigten unter der Niedriglohnschwelle

Auf deutschen Äckern, in Weinbergen und Gemüsekulturen arbeiten Hunderttausende Menschen unter Bedingungen, die weit von einem fairen Arbeitsverhältnis entfernt sind. Rund 41 Prozent aller in der Landwirtschaft Beschäftigten verdienen weniger als die statistische Niedriglohnschwelle — ein Wert, der deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt. Dabei ist dieser Sektor für die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung unverzichtbar. Die Menschen, die unser Gemüse ernten, unsere Obstplantagen pflegen und unsere Felder bestellen, gehören zu den am schlechtesten entlohnten Beschäftigten des Landes. Das ist kein Naturgesetz — es ist das Ergebnis politischer Entscheidungen, wirtschaftlicher Strukturen und gesellschaftlicher Gleichgültigkeit.

Zahlen und Fakten auf einen Blick

Wer arbeitet in der Landwirtschaft?

Kurzantwort: Die Landwirtschaft beschäftigt eine heterogene Gruppe — von deutschen Fachkräften in Festanstellung bis zu osteuropäischen Saisonarbeitern ohne feste Bindung an Betrieb oder Region. Letztere tragen die höchste Armutsrisiko.

Die Beschäftigungsstruktur in der deutschen Landwirtschaft ist vielschichtiger, als es auf den ersten Blick erscheint. Es gibt eine Gruppe gut qualifizierter Fachkräfte — Landwirtschaftsmeister, Agrotechniker, Maschinenführer, Tierpfleger in größeren Betrieben —, die zu vergleichsweise fairen Bedingungen arbeiten und teils tariflich abgesichert sind. Diese Gruppe macht jedoch nur einen Teil der Gesamtbeschäftigten aus.

Die zahlenmäßig bedeutsame Gruppe sind Saisonarbeitende — und hier vor allem EU-Bürger aus Polen, Rumänien, Bulgarien und anderen osteuropäischen Ländern. Sie kommen für wenige Wochen oder Monate nach Deutschland, ernten Erdbeeren in Niedersachsen, pflücken Äpfel in Baden-Württemberg, lesen Wein in der Pfalz oder stechen Spargel in Brandenburg. Ihre Arbeit ist körperlich anspruchsvoll, die Entlohnung knapp kalkuliert, und ihre Rechte sind vielen unter ihnen nicht bekannt.

Daneben gibt es eine wachsende Gruppe von Beschäftigten in der Tierproduktion — in Ställen, auf Geflügelfarmen und in Schlachtbetrieben. Diese Gruppe arbeitet unter besonders schwierigen Bedingungen: körperlich belastend, geruchsintensiv, mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. In diesem Bereich hat das Subunternehmer-System, das 2020 durch die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen bundesweit bekannt wurde, tiefe Einblicke in systematische Ausbeutung gegeben.

Schließlich gibt es in Deutschland noch eine überschaubare Zahl von Familienarbeitskräften — Bäuerinnen und Bauern, die auf eigenen Höfen arbeiten, oft ohne eigenes Gehalt, von den Erträgen des Betriebs. Ihre wirtschaftliche Lage ist häufig angespannt, besonders in der Viehhaltung und im Ackerbau, wo Preisdruck durch internationale Märkte und steigende Betriebskosten zunehmen.

Saisonarbeit und ihre Bedingungen

Kurzantwort: Saisonarbeit in der Landwirtschaft ist für viele osteuropäische Beschäftigte ein pragmatischer Weg, kurzfristig Geld zu verdienen. Die Bedingungen — besonders bei Unterkunft und Arbeitszeit — entsprechen jedoch häufig nicht den deutschen Standards.

Die EU-Freizügigkeit erlaubt Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland zu arbeiten — ohne Sondergenehmigung, aber mit besonderen steuerlichen Regelungen für Kurzzeit-Beschäftigte. Wer bis zu 70 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland in einem saisonalen Beschäftigungsverhältnis tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Einkommensteuer befreit werden. Diese Regelung macht Saisonarbeit für Arbeitgeber kalkulierbar und für Beschäftigte attraktiv — zumindest auf dem Papier.

In der Realität sieht es oft anders aus. Saisonarbeitende werden häufig in betriebseigenen Unterkünften untergebracht — Containersiedlungen, umgebaute Scheunen, Gemeinschaftsunterkünfte mit geteilten Sanitäranlagen. Die Mietkosten für diese Unterkünfte werden direkt vom Lohn abgezogen — teils zu Preisen, die für die tatsächliche Ausstattung unangemessen hoch sind. Nach Abzug von Unterkunft, Verpflegung und Transport bleibt den Beschäftigten manchmal deutlich weniger als der vereinbarte Stundenlohn.

Die Arbeitszeiten in der Erntesaison sind lang. Wenn das Wetter mitmacht, müssen Erdbeeren oder Kirschen innerhalb weniger Tage geerntet werden — eine biologische Notwendigkeit, die zu Überstunden führt. Das Arbeitszeitgesetz gilt zwar auch für Saisonarbeitende, aber die Kontrolle ist in ländlichen Regionen dünn. Gewerbeaufsichtsämter haben begrenzte Kapazitäten, und viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihnen Überstundenzuschläge oder Ausgleichszeiten zustehen.

Ein besonderes Problem ist die Abhängigkeit: Saisonarbeitende sind häufig an denselben Betrieb gebunden, der sie angeworben, transportiert und untergebracht hat. Wer sich beschwert oder Rechte einfordert, riskiert, am Ende der Saison nicht mehr eingeladen zu werden. Diese strukturelle Abhängigkeit schwächt die Verhandlungsposition der Beschäftigten erheblich — und macht informelle Ausbeutung leichter möglich.

Die Sprache ist eine weitere Barriere: Viele Saisonarbeitende sprechen kein oder kaum Deutsch, was den Zugang zu Beratungsstellen, Gewerkschaften oder Behörden erschwert. Mehrsprachige Informationsmaterialien und aufsuchende Beratung durch Gewerkschaften — besonders die IG BAU — sind wichtig, reichen aber noch nicht aus, um alle Betroffenen zu erreichen.

Mindestlohn und Kontrolle

Kurzantwort: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch in der Landwirtschaft — aber seine Einhaltung wird gerade in abgelegenen Regionen selten systematisch überprüft. Lohnabzüge für Unterkunft und Verpflegung können die faktische Vergütung unter das gesetzliche Minimum drücken.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland gilt dieser für alle Beschäftigten, einschließlich Saisonarbeitender in der Landwirtschaft. Das war ein wichtiger Fortschritt — zuvor gab es in der Landwirtschaft erhebliche Lücken in der Mindestlohnabdeckung. Heute muss jeder in Deutschland Beschäftigte mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.

Die Realität zeigt jedoch Kontrolldefizite. Der Zoll — genauer: die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) — ist für die Überwachung des Mindestlohns zuständig und führt auch in der Landwirtschaft Kontrollen durch. Doch die Kapazitäten sind begrenzt im Verhältnis zur Zahl der Betriebe und der kurzen, wetterbedingten Erntephasen. Ein Betrieb wird möglicherweise alle paar Jahre einmal kontrolliert — wenn überhaupt.

Ein besonderes rechtliches Graufeld sind die Abzüge vom Lohn. Arbeitgeber dürfen bestimmte Leistungen — Unterkunft, Mahlzeiten, Transport — vom Lohn abziehen, aber nur bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag, der unterhalb marktüblicher Preise liegt. In der Praxis werden diese Grenzen nicht immer eingehalten. Wenn die Abzüge zu hoch sind, wird der effektiv ausgezahlte Betrag unter den Mindestlohn gedrückt — ohne dass dies auf den ersten Blick sichtbar ist.

Gewerkschaften und Beratungsstellen berichten regelmäßig von solchen Fällen. Besonders problematisch ist, dass Beschäftigte die Rechtslage oft nicht kennen und selbst wenn sie sie kennen, häufig keine Möglichkeit haben, ihre Ansprüche vor Ort durchzusetzen. Rückforderungen sind zwar möglich, aber zeitaufwendig und setzen voraus, dass die Beschäftigten in Deutschland bleiben oder aus dem Ausland rechtliche Schritte einleiten — beides unwahrscheinlich bei Kurzzeiteinsätzen.

Der Schlachthof-Skandal im Jahr 2020 hat die strukturellen Probleme der Subunternehmerkette in der Tierproduktion schlagartig ins öffentliche Bewusstsein gebracht. In mehreren großen Fleischverarbeitungsbetrieben — darunter Tönnies in Rheda-Wiedenbrück — brachen Corona-Ausbrüche aus, die auf die engen Unterkünfte und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zurückgeführt wurden. Die meisten dieser Menschen waren über Subunternehmer aus Osteuropa rekrutiert worden — und das Verantwortungssystem war so komplex verschachtelt, dass Verantwortliche kaum greifbar waren. Das daraufhin erlassene Arbeitsschutzkontrollgesetz von 2021 verbietet die Auslagerung von Kernbereichen der Schlachtung an Subunternehmer — ein wichtiger Schritt, dessen Umsetzung aber noch weiter beobachtet werden muss.

Strukturwandel und seine Folgen

Kurzantwort: Die deutsche Landwirtschaft durchläuft seit Jahrzehnten einen tiefgreifenden Strukturwandel: Weniger, aber größere Betriebe. Für Beschäftigte bedeutet das teils mehr Spezialisierung — aber auch die Gefahr, in anonymeren Großbetrieben weniger Schutz zu genießen.

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ist seit den 1950er Jahren kontinuierlich gesunken. Kleinbäuerliche Betriebe, die früher ein Dorf prägten, sind verschwunden — aufgekauft oder aufgegeben. An ihre Stelle sind größere, stärker spezialisierte und mechanisierte Betriebe getreten. Dieser Strukturwandel ist in ganz Europa zu beobachten und hat tiefgreifende Folgen für die Beschäftigung.

Einerseits hat die Mechanisierung viele handwerkliche Tätigkeiten ersetzt — Mähdrescher, Kartoffelroder, Melkroboter. Der Arbeitskräftebedarf in der klassischen Feldarbeit ist gesunken. Andererseits gibt es Bereiche, in denen Maschinen die menschliche Hand noch nicht ersetzen können: sorgfältige Ernte von empfindlichem Obst und Gemüse, handwerkliche Weinlese, Pflege von ökologischen Sonderkulturen. Hier bleibt die Saisonarbeit unverzichtbar.

Größere Betriebe haben einerseits mehr Möglichkeiten, in Ausstattung und Qualifikation zu investieren — und tun das auch teils. Andererseits bringen sie das Risiko mit sich, dass persönliche Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten verloren gehen, die früher in kleinen Familienbetrieben eine informelle Schutzfunktion hatten. In einem anonymen Agrarkonzern mit hunderten Saisonarbeitenden ist der Einzelne leichter austauschbar.

Auch die regionale Dimension des Strukturwandels ist bedeutsam. In Landkreisen, die stark von Landwirtschaft geprägt sind, sinkt die Zahl der Betriebe und damit der lokalen Arbeitsplätze. Das kann lokale Ökonomien schwächen und dazu führen, dass ohnehin strukturschwache Regionen weiter an wirtschaftlicher Substanz verlieren — mit direkten Auswirkungen auf Armut und soziale Versorgung in diesen Gebieten.

Für den ökologischen Landbau gilt eine Ausnahme: Er wächst, ist arbeitsintensiver als konventionelle Landwirtschaft und bietet potenziell mehr Beschäftigungsmöglichkeiten pro Flächeneinheit. In einigen Betrieben des ökologischen Landbaus sind auch Löhne und Arbeitsbedingungen etwas besser — nicht zuletzt, weil die Abnehmer höhere Preise zahlen und weil die Unternehmenskultur oft stärker an Fairness orientiert ist. Das ändert jedoch nichts daran, dass auch im Bio-Sektor Saisonarbeit mit den beschriebenen Problemen vorkommt.

Wege aus dem Niedriglohn

Kurzantwort: Kurzfristig braucht die Landwirtschaft bessere Kontrolle und durchgesetzte Standards. Mittelfristig brauchen Beschäftigte Qualifikationswege und kollektive Vertretung. Strukturell geht es um eine faire Wertschöpfungsverteilung entlang der gesamten Lebensmittelkette.

Der Ausweg aus dem Niedriglohn in der Landwirtschaft ist kein einfacher — er erfordert Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Die offensichtlichste Ebene ist die Kontrolle: Mehr Ressourcen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll, Gewerbeaufsicht und kommunalen Behörden und ein stärkerer Fokus auf die Landwirtschaft in der Kontrollpraxis.

Auf der Ebene der Beschäftigten braucht es bessere Information und Beratung. Saisonarbeitende aus anderen EU-Ländern müssen in ihrer Sprache erfahren, welche Rechte sie haben — und sie müssen diese Rechte ohne Angst vor Konsequenzen einfordern können. Anonyme Beschwerdestellen, aufsuchende Beratung durch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sowie mehrsprachige Informationsmaterialien sind wichtige Instrumente.

Auf der Branchenebene braucht es mehr Tarifverträge. Die IG BAU schließt Rahmentarifverträge für Teile der Landwirtschaft ab — aber die Abdeckung ist lückenhaft. Wo Tarifverträge gelten, sind Löhne und Arbeitsbedingungen systematisch besser. Gewerkschaftliche Organisation in der Landwirtschaft ist schwierig — die Fluktuation ist hoch, die Saisonalität erschwert kontinuierliche Mitgliedschaft, und die Betriebe sind oft räumlich weit verstreut. Dennoch ist die Tarifbindung ein entscheidender Hebel.

Schließlich gibt es die strukturelle Frage der Wertschöpfungsverteilung. Wer bestimmt, was ein Kilogramm Erdbeeren kostet? In der Lieferkette zwischen Erzeuger und Endverbraucherin gibt es Händler, Großhändler, Verarbeitungsbetriebe und Supermarktketten — und der Preisdruck nach unten landet am Ende bei den Erzeugerinnen und Erzeugern, die ihn an die Beschäftigten weitergeben. Eine faire Lieferkettenpolitik, die Mindestpreise für landwirtschaftliche Produkte sichert, könnte mehr Spielraum für faire Löhne schaffen.

Häufige Fragen zu Landwirtschaft und Niedriglohn

Gilt der Mindestlohn auch für Saisonarbeitende aus dem EU-Ausland?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, die in Deutschland arbeiten — unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus oder der Dauer des Einsatzes. Arbeitgeber dürfen bestimmte Leistungen wie Unterkunft vom Lohn abziehen, aber nur bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen.

Was ist die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter?

EU-Bürger, die bis zu 70 Tage im Kalenderjahr als Saisonarbeitende in Deutschland tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Einkommensteuer befreit werden. Diese Regelung macht Saisonarbeit für kurze Einsätze steuerlich einfacher — gilt aber nur für kurzfristige Beschäftigung.

Warum waren Schlachthöfe 2020 so stark von Corona betroffen?

In Schlachtbetrieben arbeiteten und wohnten viele Beschäftigte auf engem Raum zusammen — häufig über Subunternehmer organisiert, in betriebseigenen Sammelunterkünften. Die engen Wohn- und Arbeitsverhältnisse begünstigten die Ausbreitung des Virus. Die Vorfälle führten zum Arbeitsschutzkontrollgesetz 2021, das Subunternehmer-Ketten in der Schlachtung einschränkt.

Verdient man in der ökologischen Landwirtschaft besser?

Nicht automatisch. Ökobetriebe sind arbeitsintensiver und zahlen teils etwas besser, aber Saisonarbeit mit den üblichen Problemen gibt es auch dort. Entscheidend sind Tarifverträge, Betriebsgröße und die Unternehmenskultur — nicht allein das Produktionssystem.

Wer kontrolliert die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft die Einhaltung des Mindestlohns. Gewerbeaufsichtsämter der Länder kontrollieren Arbeitssicherheit und Arbeitszeitrecht. In der Praxis sind die Kapazitäten begrenzt — gerade in ländlichen Regionen mit vielen kleinen und mittelgroßen Betrieben finden Kontrollen selten statt.

Wie hängen Lebensmittelpreise und Landwirtschaftslöhne zusammen?

Der Preisdruck im Lebensmitteleinzelhandel — der Wettbewerb um niedrige Verbraucherpreise — überträgt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. Erzeuger, die für ihre Produkte wenig bekommen, geben den Druck an Beschäftigte weiter. Faire Lebensmittelpreise sind also eine Voraussetzung für faire Löhne in der Landwirtschaft.