Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland vollrechtlich heiraten — und damit auch scheiden. Im Jahr 2022 trennten sich rund 1.100 gleichgeschlechtliche Ehepaare vor Gericht. Was bedeuten diese Zahlen? Welche Rechte gelten? Und wie sieht die soziale Realität von LGBTQ+-Menschen in Deutschland aus?
Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Scheidungen ist aus mehreren Gründen zu verstehen. Erstens heiraten seit 2017 mehr gleichgeschlechtliche Paare, was mit zeitlicher Verzögerung auch die Zahl der Scheidungen steigen lässt. Zweitens haben viele Paare, die seit 2001 als eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenlebten, ihre Beziehung nach 2017 in eine Ehe umgewandelt — manche davon haben sich seitdem auch wieder getrennt.
Ein Vergleich mit den Gesamtscheidungszahlen zeigt: Gleichgeschlechtliche Scheidungen machen nur einen kleinen Teil aller Scheidungen aus, was dem Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen an allen Ehen entspricht. Die Scheidungsrate selbst — also der Anteil der Ehen, der endet — unterscheidet sich nicht grundsätzlich von dem Muster bei verschiedengeschlechtlichen Ehen, auch wenn belastbare Langzeitdaten noch fehlen, da die Ehe für alle erst 2017 eingeführt wurde.
Die Statistik unterscheidet Scheidungen nach dem Geschlecht beider Ehepartner. Dabei zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der gleichgeschlechtlichen Scheidungen Frauenpaare betrifft. Ob das an einer höheren Bereitschaft liegt, eine unhaltbare Beziehung formal zu beenden, oder an anderen Faktoren, lässt sich aus den Zahlen allein nicht ablesen.
Bis zur Einführung der Ehe für alle kämpften Verbände und Betroffene jahrelang für die vollständige Gleichstellung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen bestehende Ungleichbehandlungen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und damit den politischen Druck erhöht. Die Abstimmung im Bundestag im Juni 2017 überraschte durch ihre Klarheit und Schnelligkeit.
Die vollständige Rechtsgleichheit bedeutet in der Praxis: Das Familiengericht behandelt eine gleichgeschlechtliche Scheidung identisch mit einer verschiedengeschlechtlichen. Es gibt kein separates Verfahren, keine anderen Fristen, keine anderen Kosten. Wer nach dem Trennungsjahr — oder nach drei Jahren bei Widerspruch eines Partners — die Scheidung beantragt, bekommt sie unter denselben Bedingungen wie jedes andere Ehepaar.
Der Versorgungsausgleich, der die während der Ehe aufgebauten Rentenansprüche hälftig ausgleicht, findet auch bei gleichgeschlechtlichen Scheidungen automatisch statt — sofern die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Dies ist besonders relevant für Paare, die lange als Lebenspartnerschaft zusammengelebt haben und erst nach 2017 geheiratet haben: Für den Versorgungsausgleich zählt nur die Zeit der Ehe, nicht die der Lebenspartnerschaft, sofern keine Umwandlung mit entsprechender Regelung stattgefunden hat.
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe war nach dem Gesetz von 2017 möglich und wurde von vielen Paaren vorgenommen. Diese Umwandlung hat rechtliche Konsequenzen für den Versorgungsausgleich: Im Regelfall gilt die gesamte Dauer der eheähnlichen Gemeinschaft, also auch die Zeit der Lebenspartnerschaft, als relevanter Zeitraum für den Ausgleich der Rentenansprüche.
Paare, die vor der Scheidung sichergehen wollen, dass der Versorgungsausgleich korrekt berechnet wird, sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Gerade bei langen Partnerschaften, in denen ein Partner wenig oder gar nicht erwerbstätig war, kann der Versorgungsausgleich erhebliche finanzielle Bedeutung haben — und das Rentensystem kann in Einzelfällen komplex werden, wenn mehrere Versorgungsträger beteiligt sind.
Obwohl die rechtliche Situation in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, bleibt die soziale Realität für viele LGBTQ+-Personen herausfordernd. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, am Arbeitsplatz und im Alltag ist keine Seltenheit. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet zwar rechtlichen Schutz, ist aber in der Praxis schwer durchzusetzen.
Besonders gravierend ist die Situation für queere Jugendliche, die von ihren Familien nach dem Coming-out abgelehnt werden. In Fachkreisen ist bekannt, dass LGBTQ+-Jugendliche überproportional häufig obdachlos werden, da familiäre Unterstützung ausbleibt. Jugendhilfeeinrichtungen und spezialisierte Wohnangebote für queere Jugendliche sind in Deutschland noch nicht flächendeckend vorhanden.
Ältere LGBTQ+-Personen, die in einer Zeit aufgewachsen sind, in der Homosexualität noch stärker stigmatisiert war und in Westdeutschland bis 1994 unter Strafe stand, haben oft keine stabilen Familiennetzwerke aufgebaut. Im Alter kann das zu Einsamkeit und schlechterer Versorgungslage führen. Einige Pflegeeinrichtungen sind inzwischen auf die Bedürfnisse älterer LGBTQ+-Menschen spezialisiert, aber das Angebot ist begrenzt.
Die Herausforderungen für queere Menschen sind vielfältig und miteinander verwoben. Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema: Studien zeigen konsistent, dass LGBTQ+-Personen häufiger unter Depressionen, Angststörungen und einem erhöhten Suizidrisiko leiden — nicht weil Queersein an sich krankmachend wäre, sondern weil die gesellschaftliche Stigmatisierung und Diskriminierung psychischen Stress verursachen.
Am Arbeitsmarkt besteht für LGBTQ+-Personen ein statistisch nachweisbares Diskriminierungsrisiko — insbesondere im Bewerbungsprozess und bei Beförderungsentscheidungen. Das führt zu geringeren Durchschnittseinkommen und damit zu einem erhöhten Armutsrisiko. Hinzu kommt, dass viele LGBTQ+-Personen auf informelle familiäre Unterstützungsnetzwerke verzichten müssen, auf die andere Menschen in finanziellen Notlagen zählen können.
In Ostdeutschland haben Studien und Berichte von Beratungsstellen eine erhöhte Häufigkeit von Anfeindungen und Gewalt gegen LGBTQ+-Personen dokumentiert. Das schränkt die Lebensqualität ein und kann zur Abwanderung in Großstädte führen, was die Strukturprobleme ländlicher Regionen verschärft.
Gleichgeschlechtliche Ehepaare können Kinder adoptieren — sowohl gemeinsam als auch als Stiefkindadoption, wenn ein Partner bereits Kinder mitbringt. Die Rechte und Pflichten gegenüber adoptierten Kindern sind identisch mit denen biologischer Eltern. Bei Scheidung gelten dieselben Sorgerechts- und Unterhaltsprinzipien: Das Kindeswohl steht im Vordergrund, das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen.
Eine Besonderheit besteht bei lesbischen Paaren, die durch Samenspende ein Kind bekommen. In Deutschland ist die Partnerin der gebärenden Mutter nicht automatisch rechtlicher Elternteil — sie muss das Kind adoptieren oder die Elternschaft anerkennen lassen. Das ist ein Bereich, in dem das deutsche Recht noch nicht vollständig an die Realität gleichgeschlechtlicher Familien angepasst ist.
Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen, zeigen nach aktuellem Forschungsstand keine Unterschiede in ihrer Entwicklung gegenüber Kindern aus anderen Familienkonstellationen. Entscheidend für das Wohlergehen von Kindern ist die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung und das soziale Umfeld — nicht das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Eltern.