Arbeit & Arbeitszeit

Abendarbeit in Deutschland 2023: 15,1 % arbeiten zwischen 18 und 23 Uhr

15,1 % der Erwerbstätigen arbeiten regelmäßig abends. In Gastronomie, Pflege und Reinigung ist Abendarbeit Normalzustand — und häufig mit Niedriglohn kombiniert.

Kennzahlen im Überblick
15,1 %
Anteil der Erwerbstätigen mit regulärer Abendarbeit 2023
Niedriglohn
Starke Kopplung an Abendarbeit — Betroffene verdienen überdurchschnittlich oft unter der Niedriglohnschwelle
Schlaf
Gesundheitliche Hauptfolge: gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus und erhöhtes Risiko für chronische Erkrankungen
Alleinerziehende
Besonders betroffen durch den Konflikt zwischen Abendarbeit und fehlender Kinderbetreuung am Abend

Was ist Abendarbeit und wen betrifft sie?

Kurz: Als Abendarbeit gilt in Deutschland üblicherweise Erwerbsarbeit, die regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr stattfindet. 2023 betraf das 15,1 % aller Erwerbstätigen — rund 6,3 Millionen Menschen.

Der Begriff Abendarbeit beschreibt Erwerbstätigkeit, die planmäßig in den Abendstunden anfällt — in der Regel zwischen 18 und 23 Uhr. Sie unterscheidet sich von Nachtarbeit, die nach dem Arbeitszeitgesetz den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr umfasst und besonderen Schutzregelungen unterliegt. Abendarbeit selbst ist gesetzlich weniger stark geregelt, obwohl sie ähnliche Auswirkungen auf Gesundheit und Sozialleben haben kann.

Wer abends arbeitet, tut dies in den meisten Fällen nicht freiwillig oder gelegentlich, sondern strukturell bedingt: Das Jobprofil verlangt es. Besonders deutlich wird das in Bereichen, in denen Dienstleistungen nach dem Ende des klassischen Arbeitstages gefragt sind — Restaurants, Pflegeeinrichtungen, Reinigungsdienste oder der Einzelhandel mit langen Öffnungszeiten. Dort ist Abendarbeit kein Ausnahmefall, sondern Grundbedingung des Berufs.

Nach Daten des Statistischen Bundesamts arbeiteten 2023 rund 15,1 % der Erwerbstätigen in Deutschland regelmäßig abends. Das entspricht einer Größenordnung von mehr als sechs Millionen Menschen. Ein erheblicher Teil dieser Gruppe ist gleichzeitig im Niedriglohnbereich tätig — eine Kombination, die das Armutsrisiko messbar erhöht.

Branchen mit hoher Abendarbeitsquote

Kurz: Gastronomie, Gesundheit und Pflege, Reinigung sowie Teile des Einzelhandels weisen die höchsten Quoten bei Abendarbeit auf. Gemein ist diesen Branchen, dass sie zugleich überproportional viele Niedriglohnstellen umfassen.

Die Abendarbeitsquote ist in Deutschland ungleich verteilt. In der Gastronomie ist Abendarbeit mit Abstand am häufigsten: Schätzungen zufolge leisten rund 70 % der dort Beschäftigten regelmäßig Dienste nach 18 Uhr. Restaurants, Bars, Cafés und Cateringbetriebe haben ihren Betrieb strukturell auf die Abend- und Nachtstunden ausgerichtet. Wer dort arbeitet, muss das als festen Bestandteil des Berufs akzeptieren.

Ähnliches gilt für den Gesundheits- und Pflegebereich. Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste arbeiten rund um die Uhr. Rund 45 % der Beschäftigten in diesem Bereich sind regelmäßig im Abendschichtbetrieb tätig. Auch hier besteht eine strukturelle Abhängigkeit: Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige benötigen Versorgung unabhängig von der Uhrzeit. Abendarbeit ist in diesen Berufen untrennbar mit dem Berufsbild verbunden.

Im Reinigungsgewerbe liegt die Quote ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt. Gebäudereiniger beginnen ihre Arbeit häufig dann, wenn Büros und Geschäfte schließen — also in den frühen Abendstunden oder nachts. Rund 40 % der Beschäftigten in diesem Sektor arbeiten regelmäßig abends. Im Einzelhandel mit verlängerten Öffnungszeiten sind es etwa 35 %. Im bürogeprägten Sektor hingegen liegt die Quote bei lediglich rund 5 %.

Das Muster ist eindeutig: Abendarbeit konzentriert sich auf Dienstleistungsbereiche, die zu einem erheblichen Teil durch Niedriglöhne, atypische Beschäftigung und geringe gewerkschaftliche Organisationsgrade geprägt sind. Wer abends arbeiten muss, hat häufig auch weniger Möglichkeiten, die Arbeitsbedingungen zu verhandeln oder zu verändern.

Soziale Folgen: Familie, Freizeit und soziale Teilhabe

Kurz: Abendarbeit kollidiert strukturell mit den Kernzeiten sozialen Lebens. Familienmahlzeiten, Vereinsleben, Freundeskreise und kulturelle Teilhabe finden mehrheitlich abends statt — und werden für Betroffene schwer erreichbar.

Das gesellschaftliche Leben in Deutschland ist stark auf die Abendstunden ausgerichtet. Familien essen gemeinsam zu Abend, Kinder werden ins Bett gebracht, Freundinnen und Freunde treffen sich, Vereine veranstalten Training und Sitzungen. Wer regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr arbeitet, wird von diesen geteilten Zeitstrukturen systematisch ausgeschlossen.

Besonders spürbar ist dieser Ausschluss in Familien mit Kindern. Eltern, die abends arbeiten, verpassen das Abendritual, die gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgabenbetreuung. Die Partnerschaft wird belastet, weil ein gemeinsamer Abend kaum möglich ist. Bei Paaren ohne flexible Arbeitszeitmodelle kann Abendarbeit eines Partners dazu führen, dass die Beziehung nur noch in kurzen Zwischenphasen stattfindet.

Für die Freizeitgestaltung gilt ähnliches: Konzerte, Theatervorstellungen, politische Veranstaltungen oder Volkshochschulkurse finden nahezu ausschließlich in den Abendstunden statt. Menschen mit regelmäßiger Abendarbeit haben strukturell keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu diesen Angeboten. Das begrenzt nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum sozialen Aufstieg. Soziale Isolation ist eine der häufig genannten Folgen dauerhafter Abendarbeit.

Gesundheitliche Auswirkungen von regelmäßiger Abendarbeit

Kurz: Der gestörte Schlaf-Wach-Rhythmus ist die am häufigsten beschriebene gesundheitliche Folge. Langfristig erhöht regelmäßige Abendarbeit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und psychische Belastungen.

Der menschliche Organismus ist auf einen regelmäßigen Schlaf-Wach-Rhythmus ausgerichtet. Die sogenannte circadiane Uhr steuert eine Vielzahl von Körperfunktionen — von der Hormonausschüttung über die Verdauung bis zur Immunabwehr. Wer regelmäßig bis in den späten Abend arbeitet, verschiebt seinen Schlafbeginn nach hinten, ohne dass sich der biologische Rhythmus vollständig anpassen kann. Das Ergebnis ist chronischer Schlafmangel oder fragmentierter Schlaf.

Schlafmangel wiederum ist kein harmloses Phänomen. Bereits moderate Schlafverkürzung beeinträchtigt Konzentration, Reaktionsfähigkeit und emotionale Regulierung. Langfristig erhöht regelmäßig gestörter Schlaf das Risiko für Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In der Pflegewissenschaft und Arbeitsmedizin gelten Schicht- und Abendarbeit als eigenständige Gesundheitsrisikofaktoren.

Hinzu kommen psychische Belastungen. Die Kombination aus sozialer Isolation, familiären Konflikten, geringer Anerkennung und Niedriglohn macht Abendarbeit zu einem Umfeld, das psychische Erkrankungen begünstigt. Depressionen und Angststörungen treten bei Menschen mit atypischen Arbeitszeiten häufiger auf als in der Gesamtbevölkerung. Die Belastungen summieren sich und werden durch das Gefühl verstärkt, keine realistische Möglichkeit zu haben, die Situation zu verändern.

Wichtiger Hinweis: Gesundheitliche Folgen von Abendarbeit verstärken sich bei gleichzeitigem Niedriglohn erheblich, da finanzielle Sorgen den Schlaf zusätzlich beeinträchtigen und der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung eingeschränkt sein kann.

Frauen und Alleinerziehende besonders betroffen

Kurz: Frauen stellen in den abendarbeitsintensiven Branchen die Mehrheit der Beschäftigten. Alleinerziehende Mütter treffen dabei auf einen kaum auflösbaren Widerspruch zwischen Erwerbspflicht und fehlender Kinderbetreuung am Abend.

Abendarbeit ist kein geschlechtsneutrales Phänomen. Frauen sind in den Branchen mit der höchsten Abendarbeitsquote überrepräsentiert: in der Pflege, in der Gastronomie und im Reinigungsgewerbe. Gleichzeitig tragen Frauen in Deutschland nach wie vor den größeren Teil der unbezahlten Sorgearbeit — Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Pflege von Angehörigen. Die Kombination dieser beiden Faktoren führt zu einer doppelten Belastung, die für Frauen mit Abendarbeit besonders ausgeprägt ist.

Alleinerziehende stehen dabei vor einem besonders schwer auflösbaren Konflikt. Öffentliche Kinderbetreuung endet in Deutschland in der Regel am Nachmittag — Kitas schließen zwischen 16 und 18 Uhr, Horte selten später. Abendliche Betreuungsangebote für Schulkinder existieren kaum. Wer als Alleinerziehende abends arbeiten muss, braucht entweder private Netzwerke oder trägt die Betreuung informell und improvisiert. Beides ist nicht verlässlich und häufig mit Druck und Schuldgefühlen verbunden.

Dieser Widerspruch treibt einen Teil der alleinerziehenden Mütter in Teilzeitlösungen, die das Einkommen weiter reduzieren — oder dazu, Stellen in Branchen ohne Abendarbeit anzunehmen, die schlechter entlohnt werden oder weniger der eigenen Qualifikation entsprechen. Das Armutsrisiko für Alleinerziehende ist in Deutschland ohnehin überdurchschnittlich hoch. Abendarbeit verstärkt dieses Risiko strukturell.

Lohnzuschläge: Was gesetzlich gilt

Kurz: Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Abendarbeit existiert in Deutschland nicht. Ob und in welcher Höhe Zuschläge gezahlt werden, hängt vom Tarifvertrag oder der einzelnen Betriebsvereinbarung ab.

Viele Beschäftigte mit Abendarbeit gehen davon aus, dass sie für die Arbeit nach 18 Uhr automatisch einen Lohnzuschlag erhalten. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Das Arbeitszeitgesetz regelt in Deutschland Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und den besonderen Schutz von Nachtarbeit — definiert als Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr. Für den Zeitraum von 18 bis 23 Uhr gibt es jedoch keine gesetzliche Zuschlagspflicht.

Lohnzuschläge für Abendarbeit entstehen ausschließlich durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. In einigen Branchen — etwa im Einzelhandel oder im Gastgewerbe — sehen Tarifverträge Zuschläge für Abendstunden vor, sofern die Beschäftigten tariflich gebunden sind. Viele Arbeitgeber in abendarbeitsintensiven Branchen sind jedoch nicht tarifgebunden, und ihre Beschäftigten erhalten keine gesonderte Vergütung für die Arbeit in den Abendstunden.

Das bedeutet: Wer abends arbeitet und nicht unter einen Tarifvertrag fällt, erhält schlimmstenfalls denselben Stundenlohn wie für Arbeit am Vormittag — ohne Ausgleich für die sozialen und gesundheitlichen Nachteile. Bei ohnehin niedrigen Löhnen ist das eine erhebliche Belastung. Die Steuerfreiheit von Nacht- und Sonntagszuschlägen gilt ohnehin nur für Nachtarbeit ab 23 Uhr, nicht für Abendarbeit.

Rechtliche Grundlagen im Überblick
Abendarbeit
Kein gesetzlicher Zuschlagsanspruch (18–23 Uhr)
Nachtarbeit
Gesetzlicher Ausgleichsanspruch (23–6 Uhr, ArbZG §6)
Tarifvertrag
Kann Zuschläge für Abendarbeit vorsehen — aber nicht in allen Branchen
Steuerfreiheit
Gilt nur für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, nicht für Abendarbeit

Armutsrisiko durch Abendarbeit

Kurz: Abendarbeit und Armutsrisiko sind in Deutschland eng verknüpft — nicht weil Abendarbeit direkt arm macht, sondern weil sie sich systematisch mit anderen Armutsrisikofaktoren überlappt: Niedriglohn, atypische Beschäftigung, geringe Qualifikationsanforderungen.

Der direkte kausale Zusammenhang zwischen Abendarbeit und Armut ist komplex. Abendarbeit als solche führt nicht automatisch in Armut. Das Problem ist die strukturelle Überlappung: Berufe mit hoher Abendarbeitsquote sind überdurchschnittlich häufig Niedriglohnberufe. Wer in der Gastronomie oder im Reinigungsgewerbe abends arbeitet, verdient in vielen Fällen nur knapp über dem Mindestlohn — wenn überhaupt. Das Armutsrisiko entsteht weniger durch die Uhrzeit als durch die Einkommenshöhe der betroffenen Berufsfelder.

Hinzu kommt, dass Abendarbeit häufig mit Teilzeitbeschäftigung kombiniert wird. Viele Stellen in Gastronomie, Reinigung oder Einzelhandel sind strukturell auf Teilzeitbasis angelegt — oft unter 20 Stunden pro Woche. Das reduziert das Monatseinkommen zusätzlich und macht eine existenzsichernde Erwerbsgrundlage schwer erreichbar. Wer gleichzeitig keine Möglichkeit hat, Vollzeit zu arbeiten — weil keine Kinderbetreuung verfügbar ist oder gesundheitliche Einschränkungen bestehen — kommt aus diesem Kreislauf kaum heraus.

Die sozialen Folgekosten sind dabei erheblich. Isolierung vom sozialen Leben, gesundheitliche Belastungen und eingeschränkte Weiterbildungsmöglichkeiten reduzieren langfristig die Chancen auf beruflichen Aufstieg. Abendarbeit wirkt so nicht nur als Symptom, sondern unter Umständen auch als verstärkender Faktor sozialer Ungleichheit — wenn sie dauerhaft geleistet wird, ohne dass Qualifizierung, sozialer Aufstieg oder Ausweichen in besser entlohnte Bereiche möglich ist.

In der Debatte über Armut in Deutschland wird Abendarbeit selten explizit erwähnt. Die öffentliche Diskussion fokussiert stärker auf Löhne, Beschäftigungsformen und soziale Transferleistungen. Dabei ist die Frage der Arbeitszeit für Betroffene oft ebenso entscheidend: nicht nur wie viel man verdient, sondern wann und unter welchen Bedingungen man arbeitet, bestimmt, welche Lebensführung überhaupt möglich ist.

Häufige Fragen zur Abendarbeit in Deutschland

Wer muss in Deutschland Abendarbeit leisten?

Abendarbeit ist in Deutschland vor allem in bestimmten Dienstleistungsbranchen verbreitet, in denen das Angebot auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgerichtet ist, die selbst tagsüber berufstätig sind. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Gastronomie, im Gesundheits- und Pflegebereich, im Reinigungsgewerbe und im Einzelhandel mit verlängerten Öffnungszeiten.

Statistisch gesehen sind 2023 rund 15,1 % aller Erwerbstätigen in Deutschland regelmäßig abends tätig — das entspricht mehr als sechs Millionen Menschen. Die Entscheidung, ob jemand Abendarbeit leisten muss, hängt in der Regel nicht von persönlichen Präferenzen ab, sondern ist eine strukturelle Bedingung des jeweiligen Berufs. Wer als Pflegerin in einem Pflegeheim oder als Koch in einem Restaurant arbeitet, hat im Rahmen der betrieblichen Dienstplanung kaum eine Wahl.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, grundsätzlich von Abendarbeit befreit zu werden. Ausnahmen bestehen für bestimmte Personengruppen: So schützt das Mutterschutzgesetz Schwangere und stillende Mütter vor Arbeit nach 20 Uhr. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist Arbeit nach 20 Uhr laut Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten. Für alle anderen erwachsenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Abendarbeit ist legal und verbreitet, und eine Befreiung ist nur durch individuelle Vereinbarungen oder tarifliche Regelungen möglich.

Gibt es gesetzliche Lohnzuschläge für Abendarbeit?

Nein. Das deutsche Recht kennt keinen gesetzlichen Lohnzuschlag für Abendarbeit im Zeitraum zwischen 18 und 23 Uhr. Das Arbeitszeitgesetz regelt in erster Linie Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, nicht die Vergütung von Arbeit zu bestimmten Tageszeiten. Eine Ausnahme besteht bei Nachtarbeit: Wer regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr arbeitet, hat nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Ausgleich — entweder durch bezahlte Freizeit oder durch einen angemessenen Zuschlag zum Lohn.

Ob für Abendarbeit zwischen 18 und 23 Uhr Zuschläge gezahlt werden, richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. In einigen Branchen — etwa im Einzelhandel oder im Bankgewerbe — sehen Flächentarifverträge Abendarbeitszuschläge vor. In anderen Branchen, darunter viele Bereiche der Gastronomie oder des Reinigungsgewerbes, fehlen entsprechende tarifliche Regelungen, weil die Betriebe nicht tarifgebunden sind oder weil entsprechende Verhandlungen nicht stattgefunden haben.

Beschäftigte sollten daher ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls den einschlägigen Tarifvertrag prüfen, um zu wissen, ob und in welcher Höhe Zuschläge zustehen. Ein Irrtum, der häufig vorkommt: Die Steuerbefreiung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach dem Einkommensteuergesetz gilt nicht automatisch für Abendarbeit. Nur wenn ein Zuschlag für Nachtarbeit (ab 23 Uhr) tariflich oder durch Betriebsvereinbarung vereinbart ist, kann er unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden.

Was sind die gesundheitlichen Folgen von Abendarbeit?

Die gesundheitlichen Auswirkungen regelmäßiger Abendarbeit sind gut dokumentiert und betreffen vor allem den Schlaf-Wach-Rhythmus. Wer täglich bis 22 oder 23 Uhr arbeitet, beginnt später mit dem Schlaf — oft ohne dass der biologische Rhythmus des Körpers sich vollständig anpasst. Das führt bei vielen Betroffenen zu chronischem Schlafmangel: Sie schlafen zwar, aber nicht ausreichend lang oder ausreichend tief, weil äußere Faktoren wie Tageslicht, Kinderlärm oder gesellschaftliche Anforderungen den Schlaf unterbrechen oder verkürzen.

Langfristige Folgen von chronischem Schlafmangel umfassen erhöhtes Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes und Übergewicht. Das Immunsystem wird geschwächt, die kognitive Leistungsfähigkeit nimmt ab, und die emotionale Regulation wird beeinträchtigt. In arbeitsmedizinischen Studien gilt Schichtarbeit — zu der auch regelmäßige Abendarbeit zählt — als eigenständiger Risikofaktor für gesundheitliche Beeinträchtigungen, vergleichbar mit anderen anerkannten Belastungsfaktoren.

Psychische Folgen sind ebenfalls relevant. Soziale Isolation, die durch Abendarbeit entsteht, erhöht das Risiko für Depressionen und Angststörungen. Die fehlende Möglichkeit, an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen, und die belasteten Familienbeziehungen tragen zu einem Gefühl der Ausgrenzung bei. Wer zudem unter finanziellen Engpässen leidet, erlebt die psychische Belastung noch stärker. Für Beschäftigte, die dauerhaft abends arbeiten und gleichzeitig im Niedriglohnbereich tätig sind, ist das Risiko psychischer Erkrankungen entsprechend erhöht.

Warum sind Alleinerziehende besonders durch Abendarbeit belastet?

Alleinerziehende stehen vor einem strukturellen Widerspruch: Sie müssen Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung allein organisieren, ohne dass Abendbetreuungsangebote in Deutschland flächendeckend vorhanden sind. Öffentliche Kitas schließen in der Regel zwischen 16 und 18 Uhr. Hortangebote für Schulkinder enden oft noch früher oder sind nicht in allen Gemeinden verfügbar. Wer abends arbeiten muss, braucht also eine private Betreuungslösung für seine Kinder — Großeltern, Freunde, Nachbarinnen.

Diese privaten Netzwerke sind nicht für alle Alleinerziehenden in gleichem Maße zugänglich. Besonders alleinerziehende Mütter und Väter, die neu in eine Stadt gezogen sind, aus familiär belasteten Verhältnissen stammen oder keine stabilen sozialen Netzwerke haben, stehen vor einem kaum lösbaren Problem. Die Folge ist oft, dass sie auf Abendarbeit verzichten müssen — und damit auf Stellen in Branchen, die abends arbeiten, aber möglicherweise höhere Stundenlöhne zahlen. Oder sie organisieren Betreuung informal und unter dauerndem Druck, was die Belastung erhöht.

Der fehlende Ausgleich durch einen zweiten Elternteil macht zudem die Erholung schwieriger. Wer bis 23 Uhr gearbeitet hat, kommt nach Hause, prüft kurz das Kind und beginnt am nächsten Morgen wieder mit Schulvorbereitung, Frühstück und Alltagsorganisation — ohne dass jemand diese Last teilt. Das Armutsrisiko für Alleinerziehende ist in Deutschland ohnehin deutlich erhöht; Abendarbeit ohne ausreichende Betreuungsinfrastruktur verschärft dieses Risiko zusätzlich.

Ist Abendarbeit in Deutschland gesetzlich geregelt?

Abendarbeit zwischen 18 und 23 Uhr ist in Deutschland gesetzlich grundsätzlich erlaubt und unterliegt keinen besonderen Einschränkungen für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt vor allem die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden (in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden), vorgeschriebene Ruhepausen und Mindestruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen. Es macht jedoch keine Vorgaben dazu, zu welchen Tageszeiten Arbeit stattfinden darf — mit Ausnahme des besonderen Schutzes für Nachtarbeit ab 23 Uhr.

Nachtarbeit — definiert als Arbeit zwischen 23 und 6 Uhr — genießt im deutschen Recht besonderen Schutz. Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig nachts beschäftigen, sind verpflichtet, ihnen regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen zu ermöglichen und einen angemessenen Ausgleich zu gewähren. Dieser Ausgleich kann in Form von bezahlter Freizeit oder einem Lohnzuschlag erbracht werden.

Für Abendarbeit zwischen 18 und 23 Uhr bestehen diese Schutzvorschriften nicht. Ausnahmen gelten für besonders schutzwürdige Personengruppen: Das Mutterschutzgesetz verbietet die Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Müttern nach 20 Uhr, das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Jugendliche unter 18 Jahren vor Arbeit nach 20 Uhr. Für alle anderen erwachsenen Beschäftigten ist Abendarbeit rechtlich uneingeschränkt möglich. Ob sie tariflich vergütet oder durch betriebliche Regelungen gerahmt wird, ist eine Frage des jeweiligen Arbeitsverhältnisses — nicht des Gesetzes.